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Anfrage Thomas Schweizer, Hedingen, und David Galeuchet, Bülach, betreffend Öffentliche Parkierungsanlagen des Kantons, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 112/2021

Sitzung vom 30. Juni 2021

709. Anfrage (Öffentliche Parkierungsanlagen des Kantons) Die Kantonsräte Thomas Schweizer, Hedingen, und David John Ga- leuchet, Bülach, haben am 12. April 2021 folgende Anfrage eingereicht: Der Kanton betreibt verschiedene öffentliche Parkierungsanlagen, insbesondere entlang des Kantonsstrassennetzes und in der Nähe von Erholungsräumen. Teilweise sind sie im Besitz des Kantons, teilweise im Besitz von Privaten und Gemeinden. Auch ohne kantonalen Besitz wurden einzelne Anlagen durch den Kanton erstellt bzw. werden durch diesen betrieben. Unklar ist aber, welche Zielsetzungen und Aufgaben der Kanton bei der Erstellung bzw. beim Angebot und Betrieb von öffentlichen Par- kierungsanlagen verfolgt. Dazu haben wir folgende Fragen an den Regierungsrat:

Erwägungen

1. Wie viele öffentliche Parkierungsanlagen mit mehr als 10 Abstell- plätzen besitzt der Kanton Zürich bzw. für wie viele ist er für den Betrieb und allenfalls für den Unterhalt zuständig? Wir bitten um Auflistung aller Anlagen mit den folgenden Angaben: a. Anzahl Abstellplätze b. Beanspruchte Fläche c. Belag (befestigt, unbefestigt) d. Bewirtschaftung (gratis, zeitliche Beschränkung, kostenpflichtige Bewirtschaftung)

2. Wie viele hat er in den letzten 10 Jahren neu erstellt und wie wurden diese finanziert? 3. Wo werden solche Anlagen erstellt?

4. Welche gesetzlichen Grundlagen bestehen für die Erstellung solcher Anlagen?

5. Besteht ein Konzept, in welchem Zeitraum und in welche Richtung diese Parkierungsanlagen in Zukunft entwickelt werden sollen? Ins- besondere geht es um a. die Zahl der Anlagen b. die Bewirtschaftung c. die Nutzung des ökologischen Potenzials dieser Anlagen (Ent- wässerung, Versickerung, Begrünung, Baumpflanzung usw.)

6. Falls kein solches Konzept besteht, beabsichtigt der Regierungsrat ein solches Konzept zu erarbeiten?

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Thomas Schweizer, Hedingen, und David John Ga- leuchet, Bülach, wird wie folge beantwortet: Die Ziele und Aufgaben für die Erstellung der öffentlich zugängli- chen Parkierungsanlagen werden in den regionalen Richtplänen be- schrieben. Dabei ist die kombinierte Mobilität ein wichtiges Element: Park-&-Ride-Anlagen binden die etwas schlechter mit dem öffentli- chen Verkehr erschlossenen Wohngebiete sowie die ländlichen Gebiete an den öffentlichen Verkehr an. Benutzerfreundliche Bike-&-Ride-An- lagen ergänzen das Angebot. Öffentliche Parkierungsanlagen erschliessen ausserdem die wich- tigsten Erholungs- und Wandergebiete. Diese Anlagen sind dort vor- gesehen, wo die öffentliche Verkehrserschliessung nicht optimal ist und das Gebiet ausserhalb der Reichweite der Erschliessung mit dem Fuss- und Veloverkehr liegt. In Erholungsgebieten verhindern Parkierungs- anlagen an geeigneten Standorten das wilde Parkieren. Das Angebot wird so geplant, dass die Anlagen den öffentlichen Verkehr und den Fuss- und Veloverkehr nicht konkurrenzieren und keine weitere Belas- tung für die Erholungsgebiete darstellen. Einzelne regionale Richtplä- ne halten ausdrücklich eine Bewirtschaftung fest. Unter «Öffentlichen Parkierungsanlagen» werden nachfolgend nur Anlagen verstanden, die dem Gemeingebrauch gewidmet sind und nicht Besucherparkplätze bei Verwaltungsgebäuden, Gerichten, Schu- len, Spitälern, Autobahnraststätten und dergleichen. Es wird kein eige- nes Inventar für öffentliche Parkierungsanlagen geführt. Die nachfol- genden Angaben wurden daher aus vorhandenen Daten zusammenge- stellt. Zu Frage 1: Der Kanton Zürich besitzt oder betreibt rund 50 öffentliche Par- kierungsanlagen mit rund 2800 Parkplätzen. Der Bestand an Parkierungs- anlagen ist historisch gewachsen. Neue Anlagen werden heute nur noch in Ausnahmefällen und zur Deckung konkreter Bedürfnisse erstellt. Vereinzelt ist die Parkdauer beschränkt.

Gemeinde, Bezeichnung Anzahl Beanspruchte Belag Kosten­- Abstellplätze Fläche m² befestigt pflichtig (rund) (rund) Adlikon Thurholz-Rank 50 900 Nein Nein Aeugst a. A. Hexengraben 90 2 200 Nein Nein Altikon ARA 40 1 200 Nein Nein Andelfingen Inslen 20 300 Nein Nein Dietikon Bahnhof Glanzenberg 100 3 500 Ja Ja Dürnten Hasenstrick 40 1 100 20 Nein Egg Hohrüti 30 800 Ja Nein Erlenbach Schipf/Mariahalden 30 600 Ja Nein Flaach Steubisallmend 100 2 500 20 Ja Freienstein-Teufen Rhiblick-Rütenen 20 300 Ja Nein Greifensee Ländihölzli 70 2 400 Ja Ja Herrliberg Steinrad 30 400 Ja Nein Hinwil Girenbad 100 3 000 Ja Nein Hombrechtikon Lutikon 60 1 300 Nein Nein Hombrechtikon Viaduktbrücke Feldbach 10 400 Ja Nein Höri Neeracherried 20 500 Nein Nein Illnau-Effretikon Dorfeingang Kyburg 40 700 Ja Nein Illnau-Effretikon First 40 900 Nein Nein Küsnacht Chaltenstein 130 3 900 Ja Nein Langnau a. A. Albispasshöhe 70 3 300 Ja Nein Laufen-Uhwiesen Schloss Laufen 180 10 300 Ja Nein Laufen-Uhwiesen Lauferfeld 440 10 400 Nein Nein Maur Brunnenholz 10 200 Nein Nein Maur Schiff‌lände 150 4 500 70 Ja Meilen Horn 30 700 Ja Ja Meilen Vorderer Pfannenstil 70 1 800 Nein Nein Mönchaltorf Silberweide 50 1 300 Nein Ja Neerach Neeracherried 50 1 200 Nein Nein Pfäffikon Römisches Kastell 20 800 Ja Nein Regensdorf Altburg 60 1 700 Nein Nein Rheinau Chorb 50 500 Nein Ja Rorbas Breiti, Wagenbrechi 50 600 Ja Nein Stäfa Bahnhofwiese 20 100 Ja Ja

Gemeinde, Bezeichnung Anzahl Beanspruchte Belag Kosten­- Abstellplätze Fläche m² befestigt pflichtig (rund) (rund) Stäfa Mühlehölzli 30 800 Ja Nein Stäfa Risi 40 700 Ja Nein Stallikon Buchenegg 90 2 300 Nein Nein Thalwil Farbsteig 20 500 Ja Ja Thalwil Schiffstation 50 1200 Ja Ja Thalwil Zehnten 50 1 200 Ja Ja Unterengstringen Brückenkopf 40 1 100 Ja Nein Uster Harnischbaum 30 700 Nein Ja Uster Jungholz 70 1 500 Nein Ja Wädenswil Vorder Au 50 400 Ja Nein Wald Mettlen 10 500 Ja Nein Weisslingen Brauiweiher 50 1 000 Nein Nein Weisslingen Brücke Kollbrunn 30 300 Nein Nein Wetzikon Chämtnerwald 10 200 Nein Nein Wila Tössbrücke Tablat 30 700 Ja Nein Wildberg 20 200 Nein Nein

Zu Frage 2: In den letzten zehn Jahren wurden zwei Parkierungsanlagen neu er- stellt: – «Rheinau Chorb» als Ersatz für die aufzuhebenden Parkplätze auf der Klosterinsel. Die Finanzierung erfolgte über die Erfolgsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 8710, Liegenschaften Finanzvermö- gen (RRB Nr. 1223/2020). – «Schloss Laufen» infolge Umsetzung des Parkraumkonzepts Schloss Laufen. Die Finanzierung erfolgte über die Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8710, Liegenschaften Finanzvermögen (RRB Nr. 1084/2020). Zu Frage 3: Die planungsrechtliche Grundlage für neue Parkierungsanlagen ins- besondere ausserhalb des Siedlungsgebiets und ausserhalb von Bau- zonen bilden die Festlegungen in den regionalen Richtplänen.

Zu Frage 4: Der Kanton kann gestützt auf § 5 des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr vom 6. März 1988 (LS 740.1) die in den regionalen Verkehrsplänen festgelegten Parkierungsanlagen finanzieren, sofern sie den Benützerinnen und Benützern der öffentlichen Verkehrsmittel vorbehalten sind. Der Kanton kann auch Beiträge gewähren. Parkierungsanlagen kön- nen zudem auch als Nebenanlagen im Sinne von § 4 des Strassengeset- zes vom 27. September 1981 (LS 722.1) durch den Kanton finanziert werden. Derzeit können Parkplätze auch noch gestützt auf § 2 lit. c des Gesetzes über die Finanzierung von Massnahmen für den Natur- und Heimatschutz und für Erholungsgebiete vom 17. März 1974 (LS 702.21) finanziert werden. Mit der vom Kantonsrat am 14. Dezember 2020 be- schlossenen Gesetzesänderung (Vorlage 5582) entfällt diese Bestim- mung. Zudem ist der Kanton im Rahmen von Bauvorhaben gestützt auf §§ 242 ff. des Planungs- und Baugesetzes vom 7. September 1975 (LS 700.1) verpflichtet, seine Bauten und Anlagen mit einer genügen- den Anzahl Parkplätze auszustatten. Zu Fragen 5 und 6: Es besteht weder ein Konzept und noch ist die Erarbeitung eines sol- chen vorgesehen. Eine wesentliche Veränderung des Bestandes ist kurz- und mittelfristig nicht vorgesehen. Bei konkreten Problemen wird für die Parkplatzbewirtschaftung mit den Standortgemeinden nach individuellen Lösungen gesucht. In Be- zug auf das ökologische Potenzial ist die Problemstellung vergleichbar mit Strassen oder sonstigen befestigten Plätzen. Die grundsätzlichen Vorgaben des Regierungsrates sind anwendbar, abweichende Festle- gungen für Parkierungsanlagen sind daher nicht notwendig.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs­ rates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber: Peter Hösli

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