Zürcher Hochschule der Künste, Gessnerallee 9 - 13, Zürich, Teilinstandsetzung, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Juni 2024
710. Zürcher Hochschule der Künste, Gessnerallee 9–13, Zürich, Teilinstandsetzung (gebundene Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit rund 2100 Bachelor- und Masterstudierenden und 650 Dozieren- den zählt die Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) zu den grossen Kunsthochschulen Europas. Das Studien- und Forschungsprogramm um- fasst unter anderen die Bereiche Design, Film, Musik, Tanz, Theater so- wie Vermittlung der Künste und des Designs. An der Gessnerallee 9–13 in Zürich betreibt die ZHdK einen Standort für Produktionen aus den Disziplinen Theater, Tanz und Film. Dazu zählen zwei professionelle Aufführungsorte mit entsprechenden Bühnen sowie Probe- und Unter- richtsräumen. Die Bühnen dienen auch öffentlichen Veranstaltungen wie beispielsweise den Schweizerischen Jugendfilmtagen. Bei den Gebäuden handelt es sich um die ehemaligen Stallungen und die kleine Reithalle der Kaserne. Der Gebäudekomplex wurde 1864–1875 gebaut und ist als Denkmal von kantonaler Bedeutung eingestuft. 1992– 1996 wurden die Gebäude für die damalige Schauspielschule umgebaut. Seither gab es keine grösseren baulichen Veränderungen mit Ausnahme einer Teilinstandsetzung der Haustechnik. Verschiedene Bauteile haben das Ende ihrer Lebensdauer erreicht und entsprechen nicht mehr den Sicherheitsanforderungen. Dies betrifft insbesondere die Elektroanla- gen, die Bühnentechnik oder das denkmalgeschützte Holztragwerk. Mit Verfügung der Baudirektion vom 17. August 2022 wurden Fr. 908 500 für die Projektierung und die vorgezogene Ausführungsplanung des Vor- habens bewilligt.
B. Projektbeschrieb Die Elektroinstallationen und die Bühnentechnik werden umfassend erneuert. Damit werden auch die Anforderungen an einen modernen Studien- und Bühnenbetrieb erfüllt. Der grösste Teil der Elektrovertei- lungen und sämtliche Starkstrominstallationen werden ersetzt. Der voll- ständige Ersatz der Bühnentechnik umfasst bei beiden Bühnen das Audio- und das Videosystem. Diese werden durch ein digitales System abgelöst. Die in verschiedenen Bereichen schadhafte Verkabelung wird ersetzt. Zur erneuerten Ausstattung gehören unter anderem moderne Studiokameras einschliesslich Zubehör, dank denen künftig die teure Anmietung dieser Technik entfällt.
Das historische Holztragwerk wird mit Stahlträgern ergänzt und es werden verschiedene Massnahmen im Bereich Statik umgesetzt. Die Schäden an der tragenden Holzkonstruktion werden in alter Holzbau- technik repariert. Im Bereich des hindernisfreien Zugangs sind ebenfalls Anpassungen unumgänglich. In Übereinstimmungen mit den denkmal- pflegerischen Anforderungen wird eine Photovoltaikanlage auf der Süd- seite der Dächer aller drei Gebäude installiert. Im Rahmen einer Projektoptimierung wurde der Umfang der Arbei- ten gegenüber dem Projektauftrag um gut 1 Mio. Franken reduziert. Um den Unterrichtsbetrieb während der Instandsetzung aufrechtzuerhalten, mietet das Immobilienamt für rund zwölf Monate ein Provisorium an. Gemäss bereits vorliegenden Angeboten werden die Kosten dafür rund Fr. 200 000 betragen.
C. Finanzierung Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf Fr. 8 071 000 (Stand Kostenvoranschlag vom 27. November 2023; Preisstand 1. April 2023, 1190,8 Punkte, Basis 1939, Zürcher Index der Wohnbaupreise) und wei- sen eine Genauigkeit von ±10% auf. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 68 000 2 Gebäude 4 810 500 3 Betriebseinrichtungen 2 077 000 4 Umgebung 0 5 Baunebenkosten 381 500 6 Reserve 734 000 Total (einschliesslich MWSt) 8 071 000 Bei den baulichen Massnahmen in den bestehenden Gebäuden der ZHdK handelt es sich um Ausgaben, die zur Erhaltung und zeitgemäs- sen Ausstattung der vorhandenen Bausubstanz nötig sind. Diese sind als gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) zu bewilligen. Für das Projekt ist somit gemäss § 36 lit. b CRG eine gebundene Ausgabe von Fr. 8 071 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, durch den Regierungs- rat zu bewilligen. Für das Vorhaben sind im Budget 2024 sowie im Konsolidierten Ent- wicklungs- und Finanzplan (KEF) 2024–2027 in der Leistungsgruppe Nr. 8750 folgende Mittel eingestellt:
Tabelle 2: Verteilung der Ausgaben (in Franken) 2024 2025 2026 2027 Investitionen 367 000 2 900 000 3 150 000 258 000 Die fehlenden Mittel von rund Fr. 1 396 000 können im KEF 2024–2027 innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 8750 kompensiert werden. Mit der Freigabe dieser Investitionen fallen nach Abschluss des Pro- jektes in der Leistungsgruppe Nr. 7406, Fachhochschulen (Beiträge), zu- sätzliche Nutzungskosten an. Vom vorliegenden Beschluss nicht erfasst sind die Ausgaben für die Ausstattung von Fr. 447 000. Gestützt auf § 36 lit. b CRG in Verbindung mit §§ 39 lit. a und 50 Abs. 4 der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) werden diese Ausgaben unter Vorbehalt der Ausgabenbewilligung des Regierungsrates für die Instandsetzung durch die zuständige Instanz der ZHdK bewilligt. Die Kapitalfolgekosten betragen jährlich Fr. 291 306, die sich aus Fr. 261 040 für Abschreibungen und Fr. 30 266 für Zinsen zusammenset- zen, wobei der kalkulatorische Zins 0,75% beträgt. Diese Kosten fallen aufgrund der Verrechnung im Mietermodell in der Leistungsgruppe Nr. 7406, Fachhochschulen (Beiträge), an. Tabelle 3: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 347 860 3,7 80 4 348 1 304 5 652 Hochbauten Rohbau 2 89 588 3,0 40 2 240 336 2 576 Hochbauten Ausbau 1 034 702 17,5 30 34 490 3 880 38 370 Hochbauten Installationen 6 598 850 75,8 30 219 962 24 746 244 708 Total 8 071 000 100 261 040 30 266 291 306 In den Gesamtkosten von Fr. 8 071 000 sind die mit Verfügung der Bau- direktion vom 17. August 2022 bewilligten Kosten für die Projektierung und vorgezogene Ausführungsplanung von insgesamt Fr. 908 500 enthal- ten. Die Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Es sind durch das Vorhaben keine personellen und betrieblichen Fol- gekosten zu erwarten. Durch den besseren Zustand der Gebäude nach der Instandsetzung werden die Unterhaltskosten in den kommenden Jahren deutlich geringer ausfallen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion und der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Teilinstandsetzung der Gebäude der Zürcher Hochschule der Künste an der Gessnerallee 9–13 in Zürich wird eine gebundene Aus- gabe von Fr. 8 071 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohn- baupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2023)
III. Die mit Verfügung der Baudirektion vom 17. August 2022 bewil- ligte Ausgabe für die Projektierung und vorgezogene Ausführungspla- nung von Fr. 908 500 wird aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli