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Gemeindewesen, Zweckverband Feuerwehr Weisslingen-Kyburg, Auflösung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Juli 2016

717. Gemeindewesen (Zweckverband Feuerwehr Weisslingen–Kyburg)

Erwägungen

1. Die Politische Gemeinde Weisslingen und die ehemalige Politische Gemeinde Kyburg bildeten unter dem Namen «Zweckverband Feuer- wehr Weisslingen–Kyburg» seit 1998 einen Zweckverband für den Be- trieb einer regional tätigen Feuerwehr (RRB Nr. 1058/1998). Im Hinblick auf den Zusammenschluss mit der Stadt Illnau-Effretikon auf den 1. Januar 2016 (RRB Nr. 869/2015) trat die ehemalige Politische Gemeinde Kyburg auf den 31. Dezember 2015 aus dem Zweckverband aus. Seit dem 1. Januar 2016 ist die Feuerwehrorganisation der erweiter- ten Stadt Illnau-Effretikon auch für das Gebiet der ehemaligen Politi- schen Gemeinde Kyburg zuständig. Da die Politische Gemeinde Weisslin- gen ab dem 1. Januar 2016 die einzige Gemeinde des Zweckverbands ge- wesen wäre, beantragte der Vorstand des Zweckverbands der Politischen Gemeinde Weisslingen die Auflösung des Zweckverbands auf den 31. De- zember 2015. Die Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde Weisslingen stimmte am 7. Dezember 2015 der Auflösung des Zweckver- bands zu. Der Bezirksrat Pfäffikon hat bestätigt, dass gegen diesen Be- schluss keine Rechtsmittel eingingen. Die Aufgaben der Feuerwehr auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Weisslingen werden seit dem 1. Ja- nuar 2016 neu von der Feuerwehr Weisslingen wahrgenommen. Die Poli- tische Gemeinde Weisslingen übernahm hierfür das Material des Zweck- verbands. Mit Schreiben vom 1. Juni 2016 ersuchte die Politische Gemeinde Weiss- lingen den Regierungsrat um Kenntnisnahme der Auflösung des Zweck- verbands.

2. Die Auflösung des Zweckverbands Feuerwehr Weisslingen–Kyburg gibt zu keinen Bemerkungen Anlass und ist deshalb zur Kenntnis zu neh- men. Die Akten des Zweckverbands sind von der Sitzgemeinde Weisslin- gen ins Gemeindearchiv überzuführen. Die Aufbewahrung hat sich nach dem Archivgesetz zu richten.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Von der Auflösung des aus der Politischen Gemeinde Weisslingen und der ehemaligen Politischen Gemeinde Kyburg bestehenden Zweck- verbands Feuerwehr Weisslingen–Kyburg auf den 31. Dezember 2015 wird Kenntnis genommen.

II. Die Akten des Zweckverbands sind von der Sitzgemeinde Weisslin- gen ins Gemeindearchiv überzuführen. Die Aufbewahrung richtet sich nach dem Archivgesetz.

III. Mitteilung an den Gemeinderat Weisslingen, Gemeindeverwal- tung, Dorfstrasse 40, 8484 Weisslingen, den Stadtrat Illnau-Effretikon, Märtplatz 29, Postfach, 8307 Effretikon, den Bezirksrat Pfäffikon, Hörnli- strasse 71, 8330 Pfäffikon, die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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