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Strategie und Handlungsprogramm zur Digitalisierung und Nachhaltigkeit der Mobilität im Kanton Zürich, Festsetzung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. Juni 2021

729. Strategie und Handlungsprogramm «Digitalisierung und Nach- haltigkeit der Mobilität im Kanton Zürich» (DiNaMo)

Erwägungen

A. Ausgangslage Der Kanton Zürich steht in den nächsten Jahren vor grossen Heraus- forderungen. Die Mobilitätsnachfrage wird aufgrund des prognostizier- ten Bevölkerungswachstums weiter steigen – sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr. Das Bevölkerungs- und damit auch das Verkehrs- wachstum sollen gemäss den Zielvorgaben des kantonalen Richtplans zu 80% in den urbanen Gebieten stattfinden. Damit konzentriert sich auch ein grosser Teil der zukünftigen Verkehrsnachfrage auf diese Gebiete. Überlastungssituationen im öffentlichen Verkehr (ÖV) und auf den Strassen werden trotz der geplanten Infrastruktur- und Angebotsausbau- ten deshalb in Zukunft vermehrt auftreten, wenn nicht weitere Massnah- men ergriffen werden. Aufgrund technologischer Innovationen und gesellschaftlicher Verän- derungen werden sich auch die Mobilitätsmuster von Personen und Gü- tern wandeln. Die zunehmende Digitalisierung ermöglicht neben einem immer höheren Grad der Automatisierung des Verkehrs auch vermehrt nutzerspezifische Informations-, Reservierungs- und Bezahlsysteme. Ein Trend geht zu neuen Mobilitätsangeboten, bei denen die Grenzen zwi- schen dem individuellen Verkehr und dem ÖV zunehmend verschwim- men. Im Güterverkehr führen die Digitalisierung und der zunehmende Onlinehandel zu neuen Anforderungen an die Logistikketten. Hier geht der Trend zu zeitlich flexibleren, kleinteiligeren und örtlich verteilten Nachfragemustern. Auch wenn die Folgen der Covid-19-Pandemie auf das Mobilitäts- verhalten der Bevölkerung und die Logistik noch nicht abschliessend absehbar sind, so muss zumindest von einer Verstärkung dieser Trends ausgegangen werden. Auch die Coronakrise bietet somit Anlass, ver- stärkt über die Mobilität der Zukunft nachzudenken, und bietet gleich- zeitig die Chance, nach neuen Lösungen zu suchen. Die Volkswirtschaftsdirektion will die technologischen Entwicklungen und Innovationen im Personen- und Güterverkehr künftig noch früher erkennen, geeignete Rahmenbedingungen schaffen und Entwicklungen gezielt unterstützen. Dazu gehören u. a. verkehrsträgerübergreifende Mobilitäts- und Logistikplattformen und die Vorbereitung der Verkehrs-

infrastruktur für einen automatisierten Betrieb. Deshalb wurde das Amt für Verkehr mit weiteren Aufgaben betraut und in das Amt für Mobilität (AFM) übergeführt. Ein Schwerpunkt des neuen AFM wird insbesondere auf der Behand- lung von Zukunftsthemen wie Digitalisierung, Dekarbonisierung, Mobi- lität und Klimaschutz sowie die Anforderungen an die Infrastruktur der Zukunft liegen. Forschungspakete Zwei grosse Forschungspakete des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) und der Vereinigung der Schweizerischen Verkehrsingenieure und Ver- kehrsexperten (SVI) sind im Herbst 2020 abgeschlossen worden. Die Forschungen haben die Treiber und Auswirkungen der Digitalisierung und Automatisierung sowie des gesellschaftlichen Wandels und dessen Werte für die Mobilität untersucht. Das Forschungspaket «Auswirkungen des automatisierten Fahrens» ist ein anwendungsorientiertes Forschungsprogramm, das durch das ASTRA koordiniert wurde. Gestützt auf die Ergebnisse hat das ASTRA zusätzlich einen entsprechenden Handlungsrahmen festgelegt, der im Wesentlichen darauf abzielt, dass die öffentliche Hand die notwendigen Rahmenbedingungen für die technische Entwicklung und Nutzung der Digitalisierung schafft. Das Forschungsprogramm «Verkehr der Zukunft 2060» der SVI untersucht den gesamten Landverkehr und nicht nur das automatisierte Fahren. Die Studien kommen zum Schluss, dass das Regulativ eine ent- scheidende Schlüsselgrösse für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung ist. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Zugangs zu Mobilitätsange- boten sowie der Zulassung und der Rahmenbedingungen von neuen und dem Ausstieg aus nicht mehr zeitgemässen Technologien und Angeboten. Es wird weiter empfohlen, Rahmenbedingungen bezüglich des Umgangs mit Daten wie auch für die Steuerung der privaten und staatlichen Mo- bilitätsangebote zu bestimmen. Zuletzt wird gefordert, dass Rahmen- bedingungen der Bereitstellung der zukünftigen Infrastruktur den Ak- teuren im Verkehrsmarkt bekannt sein müssen, um Angebote verlässlich planen zu können. Die grosse Herausforderung besteht darin, das Optimum zu finden. Unterbrechungen werden nur stattfinden, wenn sie durch das Regulativ auch zugelassen werden. Der Transformationsprozess benötigt einen planbaren, sicheren und finanzierbaren Rahmen für die Investorinnen und Investoren, damit die zu erwartenden Effizienzgewinne auch tat- sächlich stattfinden können.

Parlamentarische Vorstösse des Kantonsrates Der Regierungsrat ist beauftragt, zu verschiedenen parlamentarischen Vorstössen zu den Themenkreisen Digitalisierung, Dekarbonisierung, Mobilität und Klimaschutz sowie Anforderungen an die Infrastruktur der Zukunft Bericht zu erstatten. Die Volkswirtschaftsdirektion ist ver- antwortlich für die Bearbeitung der folgenden Vorstösse, die verschie- dene Aspekte der Digitalisierung und Nachhaltigkeit zum Gegenstand haben: – Postulat KR-Nr. 136/2018 betreffend Chancen, Risiken und Poten- zial von Innovationen und Digitalisierung für eine nachhaltige Mobili- tät im Kanton Zürich – Postulat KR-Nr. 379/2018 betreffend Shared Mobility mit Autostopp-­ Haltestellen – Postulat KR-Nr. 46/2019 betreffend Selbstfahrende Autos als Teil des öffentlichen Verkehrs – Postulat KR-Nr. 47/2019 betreffend zukünftige Verkehrsgestaltung mit innovativen Mobilitätsformen – Motion KR-Nr. 107/2019 betreffend Befristete Förderung der Infra- struktur für eine CO 2 -arme Mobilität – Postulat KR-Nr. 306/2019 betreffend Multimodales Pendeln fördern

B. Digitalisierung und Nachhaltigkeit der Mobilität als Teil des GVK 2018 Mit dem kantonalen Gesamtverkehrskonzept 2018 (GVK 2018) wur- den acht Handlungsschwerpunkte des Kantons Zürich für die Zeit bis 2030 definiert, die alle direkt oder indirekt mit den Themen des Wan- dels in Verkehr und Gesellschaft zusammenhängen. Die Strategie und das Handlungsprogramm «Digitalisierung und Nachhaltigkeit der Mobili- tät im Kanton Zürich» (DiNaMo) sind eine Vertiefung des GVK 2018 und dienen als Orientierungsrahmen des kantonalen Handelns in den Bereichen Digitalisierung und nachhaltige Mobilität. DiNaMo baut auf den Handlungsschwerpunkten des GVK 2018 und den Erkenntnissen der erwähnten Forschungspakete auf. DiNaMo ist die Grundlage für die kantonalen Handlungen wie Koordination der Aktivitäten, Umsetzung, Handlungsweisungen, Interessenwahrung gegenüber Dritten, allgemeine Innovationsbegleitung usw. Weiter bildet DiNaMo auch die Grundlage für die Berichterstattung der erwähnten parlamentarischen Vorstössen. Die Weiterentwicklung der bestehenden Netze des Strassen- und Schienenverkehrs sowie der Fuss- und Velowege ist nicht Gegenstand von DiNaMo. Diese Ziel- und Angebotskonzepte werden im GVK 2018 und anderen Planungsinstrumenten (kantonaler und regionale Richtplä- ne, Velonetzplan, langfristige Entwicklung des Angebots des ÖV usw.) definiert. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass

im Rahmen der Berichterstattung zum Postulat KR-Nr. 356/2018 be- treffend Zeitgemässer Modal Split der Modal Split überprüft wird. Ziel ist es, diesen im Sinne des Postulats dem veränderten Mobilitätsverhal- ten anzupassen.

C. Strategie und Handlungsprogramm Zur Umsetzung des GVK 2018 sind eine Vielzahl von verkehrs- und raumplanerischen Handlungsansätzen und Massnahmen notwendig. DiNaMo fokussiert gezielt auf die Digitalisierung. Der strategische Grundsatz lautet dabei folgendermassen: Der Kanton ist Vorbild, setzt Rahmenbedingungen sowie Anreize und fördert befristet auch in fi- nanzieller Hinsicht, sofern dies notwendig ist. Letzteres zielt in erster Linie auf eine beschleunigte Umstellung auf CO2 -arme Antriebe (z. B. E-Mobilität). Das Handlungsprogramm umfasst sieben strategische Stossrichtungen: A) CO2 - und lärmarmen Strassenverkehr fördern B) Multimodale Mobilitätsangebote weiterentwickeln C) Steuerungs- und Lenkungssysteme aktiver nutzen D) Güterverkehr effizienter abwickeln, insbesondere in städtischen Gebieten E) Verkehrsräume effizient und dynamisch nutzen F) Nutzungsabhängige und Verkehrsträger und -mittel übergreifende Pricing-Systeme ermöglichen G) Prozesse, Kommunikations- und Arbeitsformen zur Verkehrsver- meidung nutzen Die Massnahmen unterscheiden sich in der zeitlichen Priorität und in den Kosten. Die Handlungsansätze sind breit gefasst. Hinsichtlich Wirkungspotenzialen und strategischer Bedeutung betreffend die Di- gitalisierung und Nachhaltigkeit ergeben sich folgende Prioritäten: – Unmittelbar grosses Wirkungspotenzial bei schneller Umsetzung: – Förderung der Infrastruktur für eine CO 2 -arme Mobilität – Förderung räumlich und zeitlich flexibler Arbeitsformen – Laufende Handlungsfelder verstärken, die mit der Digitalisierung grosses Potenzial haben: – Kantonale Gesamtstrategie Verkehrssteuerung – City-Logistik-Strategie (Public-Private-Partnership) – Rahmenbedingungen für zukünftige Handlungsfelder mit langfristig grossem Wirkungspotenzial schaffen: – Dynamische und innovative Entwicklungen im Bereich der neuen Mobilität wie z. B. Mobility as a Service (MaaS) aktiv bezüglich Kundennutzen, Auswirkungen auf die Umwelt und Wirtschaftlich- keit bewerten und erfolgversprechende Ansätze zusammen mit den Verkehrsunternehmen fördern – Strategie und Regulierungsrahmen für Mobility Pricing

Die Priorisierung der Massnahmen ist unterschiedlich begründet. Das unmittelbar grösste Wirkungspotenzial hinsichtlich CO 2 -Reduk- tion dürfte die Förderung der Infrastruktur für eine CO2-arme Mobili- tät haben. Zudem ist die Förderung flexibler Arbeitsformen ein Feld mit grossem Verkehrsvermeidungs- oder Verlagerungspotenzial, aber mit Einflussfaktoren, die weit über die Verkehrspolitik hinausgehen. Die Priorität kann aber auch darin begründet sein, um sich frühzeitig auf Entwicklungen mit grossem Wirkungspotenzial wie z. B. MaaS und Mobility Pricing vorzubereiten. Daneben bestehen weitere Massnahmenbereiche, die bereits heute umgesetzt werden, aber mit der Digitalisierung zusätzliche Potenziale für die Nachhaltigkeit nutzen können und deshalb unterstützt werden müssen (vor allem Verkehrssteuerung und City-Logistik). Letztlich ist die tatsächliche Wirkung der Massnahmen von der konkreten Ausge- staltung und der Prioritätensetzung durch den Staat (vor allem Bund und Kanton) abhängig. Hierzu gehört insbesondere das Mobility Pricing. Die Federführung und die Koordination der Umsetzung von DiNaMo obliegen dem AFM. Je nach Massnahmen sind weitere kantonale Ämter beteiligt oder federführend. Das Handlungsprogramm ist für die be- troffenen Ämter verbindlich. Über eine einzurichtende Austauschplatt- form sollen sich die verantwortlichen Ämter über den Fortschritt und die Erfahrungen (Erfolgsfaktoren und Hemmnisse) gegenseitig infor- mieren. Über den Umsetzungsstand wird im Rahmen des jährlichen Monitoringberichts des GVK 2018 informiert.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Strategie und das Handlungsprogramm «Digitalisierung und Nachhaltigkeit der Mobilität im Kanton Zürich» (DiNaMo) werden fest- gesetzt.

II. Die Volkswirtschaftsdirektion wird beauftragt, das Handlungs- programm zu koordinieren und die in ihrer Zuständigkeit liegenden Massnahmen umzusetzen.

III. Die betroffenen Direktionen werden beauftragt, in Zusammen- arbeit mit der Volkswirtschaftsdirektion die in ihrer Zuständigkeit lie- genden Massnahmen umzusetzen.

IV. Die Volkswirtschaftsdirektion wird beauftragt, über den Umset- zungsstand der Strategie und des Handlungsprogramms «Digitalisie- rung und Nachhaltigkeit der Mobilität im Kanton Zürich» (DiNaMo) im Rahmen des Monitoringberichts zum Gesamtverkehrskonzept 2018 zu informieren.

V. Die Volkswirtschaftsdirektion wird beauftragt, die Strategie und das Handlungsprogramm «Digitalisierung und Nachhaltigkeit der Mo- bilität im Kanton Zürich» (DiNaMo) dem Eidgenössischen Departe- ment für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, den Regie- rungen der Nachbarkantone, dem Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich, den regionalen Planungsverbänden, den Gemein- den des Kantons Zürich und den Mitglieder des Kantonsrates zuzustel- len.

VI. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Baudirektion und die Volkswirtschaftsdirektion, je unter Beilage der Strategie und des Handlungsprogramms «Digitalisierung und Nachhal- tigkeit der Mobilität im Kanton Zürich» (DiNaMo).

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Peter Hösli

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