Interpellation Karin Fehr Thoma, Uster, Jacqueline Peter und Judith Stofer, Zürich, betreffend Zukunft des Zürcher Case Managements Berufsbildung, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 160/2017
Sitzung vom 23. August 2017
733. Interpellation (Zukunft des Zürcher Case Managements Berufsbildung) Die Kantonsrätinnen Karin Fehr Thoma, Uster, sowie Jacqueline Peter und Judith Anna Stofer, Zürich, haben am 19. Juni 2017 folgende Inter- pellation eingereicht: Seit Wochen nehmen die Zürcher Berufsinformationszentren (BIZ) nur noch in beschränktem Ausmass Anmeldungen für das Case Management Berufsbildung (CM BB) entgegen. Die BIZ Uster und Kloten sowie das Laufbahnzentrum Stadt Zürich wiesen gemäss Homepage des AJB am 19. Juni 2017 sogar einen totalen Anmeldestopp aus. Im Kanton Zürich wurde das CM BB ab 2008 in der Folge der Umset- zung des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002 eingeführt. Beim CM BB handelt es sich um ein strukturiertes Verfahren, um adäquate Massnahmen für Jugendliche sicherzustellen, deren Ein- stieg in die Berufswelt stark gefährdet ist. Dabei wurde 2009 von der An- nahme ausgegangen, dass im Kanton Zürich pro Jahr zwischen 1500 und 2000 Jugendliche ohne qualifizierten Abschluss auf der Sekundarstufe II bleiben. Gemäss aktuellstem Statusbericht des AJB zum Netz2 arbeite- ten Ende 2016 die Netz2-Mitarbeitenden mit insgesamt 149 aktiven Fällen. Der Bund hat das CM BB des Kantons Zürich zwischen 2008 bis 2015 mit insgesamt rund 6,1 Mio. Franken gefördert. Mit der Projektteilnahme hat sich der Kanton Zürich zur Verstetigung des CM BB verpflichtet. Die entsprechenden Stellen wurden vom Regierungsrat allerdings nur be- fristet bis Ende 2018 bewilligt. 2014 liess der Bund die verschiedenen kantonalen CM BB durch eine externe Evaluation einer Wirkungsmessung unterziehen. Am Zürcher CM BB-Verfahren (im Folgenden Netz2 genannt) wurde zum einen kri- tisiert, dass keine systematische Identifizierung der mit Blick auf den Berufseinstieg besonders gefährdeten Jugendlichen erfolgt. Zum ande- ren wurde negativ hervorgehoben, dass nur Jugendliche mit einer kom- plexen Mehrfachproblematik ins Netz2 aufgenommen werden. Eine vom Kanton Zürich in Auftrag gegebene Studie zur Evaluation des Netz2 schlug bereits 2014 vor, die Informations- und Sensibilisie- rungsarbeit in der Volksschule im Hinblick auf die Früherfassung zu in- tensivieren. Sie empfahl zudem, das Netz2 nicht nur für Jugendliche mit
komplexen Mehrfachproblemen, sondern auch für solche mit spezifi- schen, aber verfestigten und langfristigen Kompetenzlücken offenzu- halten. Die Studie wies dabei darauf hin, dass die bestehenden Kapazi- täten von Netz2 für die Umsetzung dieser Empfehlungen nicht ausrei- chen. Überlegungen zur Erweiterungen der Ressourcen seien ange- sichts des grossen Potenzials des Angebots und der Belege, dass sich dieses längerfristig für die Jugendlichen, die Wirtschaft und die Gesell- schaft auszahlen wird, deshalb angebracht. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Regierungsrat um die Beant- wortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie erklärt sich der Regierungsrat, dass die Mitarbeitenden des Netz2 Ende 2016 mit leicht weniger Fällen arbeiteten als im Vorjahr 2015, obwohl die Zahl der potenziell für das CM BB in Frage kommenden Jugendlichen nicht abgenommen haben dürfte?
2. Was gedenkt der Regierungsrat kurzfristig zu unternehmen, um die Anmeldung bzw. die Aufnahme von Jugendlichen ins Netz2 wieder in allen BIZ zu ermöglichen?
3. Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass die Früherfassung von in Bezug auf den Ausbildungsabschluss auf Sekundarstufe II besonders gefährdeten Jugendlichen im Kanton Zürich noch zu wenig systema- tisch erfolgt? Falls ja, was beabsichtigt der Regierungsrat zu tun, um die betroffenen Jugendlichen in Zukunft systematischer als bis anhin zu identifizieren?
4. Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass das CM BB im Kanton Zürich zusätzlich für die Zielgruppe der Jugendlichen mit verfestigten und langfristigen Kompetenzlücken geöffnet werden soll?
5. Zieht der Regierungsrat aus den beiden oben erwähnten Evaluatio- nen zum Netz2 noch weitere Schlussfolgerungen? Und falls ja, wie lau- ten diese?
6. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass das Netz2 im Kanton Zürich – auch mit Blick auf die systematischere Früherfassung und die Erwei- terung der Zielgruppe – auch über 2018 hinaus mit den dafür erforder- lichen Ressourcen ausgestattet wird? Sieht er dafür eine explizite recht- liche Verankerung des CM BB im Kanton Zürich in Betracht?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Interpellation Karin Fehr Thoma, Uster, Jacqueline Peter und Judith Anna Stofer, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: beitet seit Beginn des Projektes mit Jugendlichen und jungen Erwachse- nen, die infolge einer Mehrfachproblematik in ihrer Leistungsfähigkeit stark eingeschränkt sind und zudem über erhebliche Kompetenzlücken verfügen. Die meisten Jugendlichen und jungen Erwachsenen haben keine Ausbildung auf der Sekundarstufe II begonnen oder diese abge- brochen, sodass in der Regel Entwicklungsarbeit im Berufswahlprozess geleistet werden muss. 2014 wurden 66 Jugendliche ins CMBB «Netz2» aufgenommen, 2015 waren es 69 und 2016 64 Jugendliche. Die Zahl der Aufnahmen – und damit auch die Zahl der aktiven Fälle – richtet sich ausschliesslich nach den vorhandenen Kapazitäten. Das CMBB «Netz2» verfügt zurzeit über 5,8 Stellen. Zu Frage 2: Die Steuerung der Anmeldungen für das CMBB «Netz2» in den kan- tonalen Berufsinformationszentren (biz) und im Laufbahnzentrum der Stadt Zürich wurde in Anbetracht der begrenzten Mittel und der grossen Nachfrage mittels einer «Ampel-Funktion» gelöst. Sobald eine Case Managerin oder ein Case Manager über einen freien Platz verfügt, wird die Ampel auf der entsprechenden Internetseite mit einem grünen Punkt markiert. Die zuweisenden Stellen können dann einen Anmelde- prozess einleiten. Dies bedeutet, dass es in allen biz und im Laufbahn- zentrum der Stadt Zürich immer wieder zu Anmeldungen und zu Neu- aufnahmen kommt. Zu Frage 3: Die Früherfassung der in Bezug auf den Ausbildungsabschluss auf Se- kundarstufe II besonders gefährdeten Jugendlichen im Kanton Zürich er- folgt systematisch. Im Kanton werden alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule I aufgrund der verbindlichen Zusammenarbeit zwischen Berufsberatung und Sekundarschule bei der Berufswahl intensiv unter- stützt. Im Austauschgefäss «Zwischenstand Berufswahl I» erhebt die Klas- senlehrperson den Zwischenstand des Berufswahlprozesses der Klasse. Klassenlehr- und Berufsberatungsperson klären frühzeitig und gemein- sam, bei welchen Schülerinnen und Schülern besondere Unterstützungs- massnahmen für die Integration in die Berufs- und Arbeitswelt sinnvoll und notwendig sind. Jugendliche, die seitens der Berufsberatung, der Lehr-
personen, der Schulsozialarbeitenden oder der Eltern als gefährdet einge- stuft werden, werden dem für sie passenden Angebot zugewiesen (Einzel- beratung im biz, Mentoringprogramm «Ithaka» oder CMBB «Netz2»). Im Zusammenhang mit dem Projekt «Neugestaltung 3. Sek.» wurde als zu- sätzliches Gefäss eine schulische Standortbestimmung eingeführt. Am Ende ihrer Schulzeit werden zudem alle Schülerinnen und Schü- ler, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, zu den Angeboten «Last Call», «Keine Lehrstelle – was tun?» und «Lehrstellenmarkt» auf- geboten. Die Betreuung wird auch in der Phase der beruflichen Grund- bildung weitergeführt. Bei Problemen im Betrieb oder in der Berufsfach- schule bietet das Mittelschul- und Berufsbildungsamt Unterstützung durch die Berufsinspektorinnen und Berufsinspektoren oder durch das Angebot «Coaching und Begleitung von Lernenden und Lehrbetrieben» an. In all diesen Angeboten können die Jugendlichen mit besonderer Gefährdung und Problemlage identifiziert und dem CMBB «Netz2» zu- geführt werden. Zu Frage 4: Die Jugendlichen mit verfestigten und langfristigen Kompetenzlücken haben nach Massgabe der vorhandenen Kapazität bereits Zugang zum Zu Fragen 5 und 6: Aufgrund der geltenden Budgetvorgaben kann kein Stellenausbau für das CMBB «Netz2» in Erwägung gezogen werden. Der Regierungs- rat wird zur gegebenen Zeit prüfen, ob die bis Ende 2018 befristeten Stellen weitergeführt werden. Das CMBB «Netz2» ist mit seiner umfassenden und stufenübergrei- fenden Arbeitsweise gut verankert. Während der vergangenen sechs Jahre erfolgte eine enge und intensive Zusammenarbeit mit den zuwei- senden Fachstellen, unter anderem auch mit den Institutionen der Sozial- versicherungsanstalt (SVA). Die SVA und das Amt für Jugend und Be- rufsberatung planen in diesem Bereich eine enge Zusammenarbeit, um dem Trend der Zunahme von jungen IV-Rentnerinnen und -Rentnern entgegenzuwirken. Die zusätzlichen Mittel, die für die Aufnahme der entsprechenden Jugendlichen in das CMBB «Netz2» nötig werden, sollen durch die SVA finanziert werden.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regie- rungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi