Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen, Vernehmlassung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Juli 2024
737. Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn-
Erwägungen
und Geschäftsräumen, Vernehmlassung Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung hat am 10. April 2024 das Vernehmlassungsverfahren zu einer Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräu- men (VMWG, SR 221.213.11) eröffnet. Die Vorlage besteht aus zwei Teilen. Zum einen soll mit kurzfristig umsetzbaren Massnahmen eine gewisse mietzinsdämpfende Wirkung erzielt und die Markttransparenz weiter erhöht werden, ohne dabei über- mässig in die Vertragsverhältnisse einzugreifen oder Investitionshemm- nisse hervorzurufen. Der Hintergrund ist, dass der Bundesrat erwartet, dass die Mietzinse von bestehenden, aber auch von neu abgeschlossenen Mietverhältnissen in den nächsten Jahren weiter steigen werden. Zum anderen genügt für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen bei gestaffelten Mietzinsen künftig von Gesetzes wegen die schriftliche Form (Art. 269d Abs. 5 OR [SR 220], BBl 2023 2289). Dazu ist eine Anpassung von Art. 19 Abs. 2 VMWG sowie ein neuer Art. 19a VMWG erforderlich.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bil- dung und Forschung, 3003 Bern (einschliesslich Vernehmlassungsfor- mular, Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an recht@ bwo.admin.ch): Mit Schreiben vom 10. April 2024 haben Sie uns den Entwurf für eine Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Ge- schäftsräumen zur Vernehmlassung unterbreitet. Wir danken für die Ge- legenheit zur Stellungnahme. Wir stehen dem ersten Teil der Vorlage neutral gegenüber, da uns zwei von vier Massnahmen nicht überzeugen. Den zweiten Teil der Vorlage begrüssen wir. Im Übrigen verweisen wir auf das beiliegende Vernehmlassungsformular.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Di- rektion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli