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Anfrage Matthias Hauser, Willy Haderer und Barbara Steinemann betreffend Asyldurchgangszentren und Nothilfe-Unterkünfte im Kanton Zürich, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 331/2010

Sitzung vom 26. Januar 2011

74. Anfrage (Asyldurchgangszentren und Nothilfe-Unterkünfte im Kanton Zürich) Die Kantonsräte Matthias Hauser, Hüntwangen, Willy Haderer, Unter- engstringen, und Kantonsrätin Barbara Steinemann, Regensdorf, haben am 8. November 2010 folgende Anfrage eingereicht: Offenbar will der Regierungsrat nach wie vor ein Asyl-Durchgangs- zentrum in Eglisau planen und bauen – dies, obwohl in den vergangenen Jahren verschiedene, bereits bestehende und bewährte Durchgangs- zentren geschlossen wurden, wie zum Beispiel das Hotel Atlantis. Die Schliessung bestehender Zentren lässt den Bedarf an neuen Plätzen – in Eglisau notabene mitten in einem Wohnquartier gelegen – als frag- würdig erscheinen. Die Antworten auf ähnliche, ältere parlamentarische Anfragen zum gleichen Zusammenhang müssen aktualisiert werden.

Erwägungen

1. Geschichte: Welche Durchgangszentren und Nothilfe-Unterkünfte mit wie vielen Plätzen wurden in den vergangenen fünfzehn Jahren im Kanton Zürich geschlossen beziehungsweise geschaffen? Welche Organisation betrieb die Unterkünfte? Wir bitten um eine tabella- rische Übersicht.

2. Aktuell: Welche Durchgangszentren und Nothilfe-Unterkünfte mit wie vielen Plätzen betreibt der Kanton Zürich? Welche Organisation betreibt die Zentren und Unterkünfte? Wir bitten um eine tabella- rische Übersicht.

3. Zukunft: Welche Durchgangszentren und Nothilfe-Unterkünfte mit wie vielen Plätzen plant und baut der Kanton Zürich? Welche Orga- nisationen werden diese Zentren betreiben? Wir bitten ebenfalls um eine tabellarische Übersicht.

4. Wie setzt sich die Sicherheitsdirektion dafür ein, dass der Bedarf an Plätzen in Durchgangszentren und Nothilfe-Unterkünften abnimmt?

5. Was unternimmt die Sicherheitsdirektion, um bestehende Zentren und Unterkünfte weiterhin zu nutzen und so allenfalls auf einen Neubau verzichten zu können?

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Matthias Hauser, Hüntwangen, Willy Haderer, Unter- engstringen, und Barbara Steinemann, Regensdorf, wird wie folgt be- antwortet: Die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden im Kanton Zürich ist grundsätzlich Aufgabe der Gemeinden. Seit Jahren wendet der Kanton in der Asylbewerberbetreuung ein Zweiphasensystem an. In der ersten Phase werden die Asylsuchenden in Durchgangszentren des Kantons untergebracht. Für die zweite Phase werden sie auf die Gemeinden im Kanton Zürich verteilt. Dieses System stösst bei den Gemeinden auf breite Zustimmung, weil es für sie mit einer Entlastung im Asylbereich verbunden ist. Der Kanton war, wie unter anderem in der Stellungnahme zum dring- lichen Postulat KR-Nr. 200/2007 betreffend Verzicht auf Asyldurchgangs- zentrum Eglisau ausgeführt, aus unterschiedlichen Gründen immer wieder gezwungen, bestehende Unterkünfte aufzugeben und zu ersetzen. So konnten verschiedene Liegenschaften aufgrund lediglich provisori- scher baurechtlicher Bewilligungen oder von vornherein befristeter Mietverträge nur für eine begrenzte Zeit genutzt werden. Andere Unter- künfte mussten neuen Bauprojekten weichen. Unterirdische Anlagen wurden geschlossen, weil sie sich insbesondere für Familien mit Klein- kindern als längerfristige Unterkünfte nicht eignen und für das Be- treuungspersonal zu unzumutbaren und nicht zu verantwortenden Arbeitsbedingungen führten. Nicht zu den vom Kanton betriebenen Liegenschaften gehört das ehemalige Hotel Atlantis. Dieses wurde nie als kantonales Durchgangszentrum genutzt, sondern vielmehr von der Stadt Zürich als vorübergehende Zweitphasenunterkunft betrieben. Zur Erfüllung seines Auftrages in der ersten Phase bedarf der Kan- ton eines Grundstockes von Liegenschaften, die ihm dauerhaft zur Verfügung stehen. Es drängt sich dabei auf, dass der Kanton Durch- gangszentren wenn immer möglich auf ihm gehörendem Grund erstellt. Dies ist nicht zuletzt auch deshalb notwendig, weil es nach wie vor äusserst schwierig ist, geeignete Liegenschaften für den Betrieb von Durchgangszentren zu finden und weil die Unterkünfte häufig erst bezogen werden können, wenn langwierige Rechtsverfahren abge- schlossen sind.

Zu beachten ist im Weiteren, dass mit der in der Volksabstimmung vom 24. September 2006 angenommenen und per 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Teilrevision des Asylgesetzes (SR 142.31) Personen mit einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid, denen eine Ausreise- frist angesetzt worden ist, von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden können. Diese Bestimmung wurde im kantonalen Recht umgesetzt und die entsprechenden Personen erhalten seit dem 1. Januar 2008 lediglich noch Nothilfe (Nothilfeverordnung vom 24. Oktober 2007 [LS 851.14]). Auch für die Unterbringung dieser Personengruppe braucht der Kan- ton Unterkünfte, die ihm jedoch nur in ungenügender Anzahl zur Ver- fügung stehen. Als Folge des Mangels an kantonseigenen Liegenschaf- ten mit entsprechenden Unterbringungsmöglichkeiten befinden sich heute nach wie vor über 400 Personen, die lediglich Anspruch auf Not- hilfe haben, in kommunalen Strukturen.

Zu Fragen 1 und 2: Schliessungen und Eröffnungen von regulären Durchgangszentren und Notunterkünften (Stand 30. November 2010):

Durchgangszentrum Nothilfezentrum Name Beginn Schliessung Kapazität Betreiber

Stadt Winterthur ORS Service AG 1) 2)

AOZ AGA

Thalwil 01.01.1990 28.02.2005 73 x x

Kloster, Winterthur 01.06.1991 in Betrieb 85 x x x

Sihlau, Adliswil 01.03.1992 in Betrieb 140 x x x x

Hammermühle, Kemptthal 01.04.1992 in Betrieb 90 x x x x

Regensbergstrasse, Zürich 01.08.1992 in Betrieb 100 x x 30.09.2010 Neubau oder x Embrach 1, Römerweg 21 01.01.1995 Sanierung 120 30.06.2010 Neubau oder x Embrach 2, Römerweg 5 01.01.1995 Sanierung 120 Eichlitten 01.08.1997 31.12.2003 88 x x

Ober Halden, Egg 02.10.1998 in Betrieb 92 x x x x

Bombach 01.02.1999 28.02.2005 92 x x

Hegnau 01.04.1999 31.03.2009 150 x x

Seewadel 01.07.1999 28.02.2005 83 x x

Leutschenbach 01.01.2000 31.12.2004 145 x x

Lilienberg 01.01.2000 15.05.2003 70 x x

Temp. DZ Uster 01.11.2001 31.01.2005 48 x x

Ohrbühl, Winterthur 05.11.2001 30.09.2003 54 x

Uster, Schützenwiese 26.11.2001 in Betrieb 90 x x x

Buechenewäldli, Zollikon 03.12.2001 30.06.2004 80 x x

Aspholz I 15.02.2002 31.03.2005 80 x

Urdorf, Werkhofstrasse 03.05.2002 in Betrieb 90 x x x

Horgen, Heilibach 30.06.2002 31.10.2004 80 x x

Juchstrasse, Zürich 01.01.2003 in Betrieb 90 x x x x

Kollbrunn, Lorze 01.10.2003 in Betrieb 128 x x

Bauma Widen 01.10.2004 in Betrieb 120 x x

Sonnenbühl, Oberembrach 06.05.2009 in Betrieb 145 x x

Aspholz II, Zürich 25.10.2003 30.06.2006 80 x

Embrach, Römerweg 02.02.2009 in Betrieb 100 x x

1) Selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt der Stadt Zürich 2) Arbeitsgemeinschaft Asyl (Städte Zürich und Winterthur und Sozialdienst des Bezirks Affoltern)

Die Schliessung der Zentren erfolgte insbesondere wegen Ablaufs provisorischer baurechtlicher Bewilligungen, definitiver Auflösung der Mietverträge oder Abbruchs der Liegenschaften.

Zu Frage 3: Verfügbarkeit Asylliegenschaften 1. Phase 2010 bis 2016: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

Durchgangszentren Kapazität Ort Miete

Kollbrunn 128 Kollbrunn x Verlängerung perndent Hegnau 150 Volketswil x Vertrag läuft aus Bauma, Widen 120 Bauma x Baubewilligung läuft ab Winterthur, Kloster 85 Winterthur x Option Verlängerung bis 2017 Embrach 1 120 Embrach Neubau oder Sanierung Embrach 2 120 Embrach Neubau oder Sanierung Zürich, Regensbergstrasse 100 Zürich Baurecht Oberembrach, Sonnenbühl 145 Oberembrach

Total Durchgangszentren 968

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

Notunterkünfte Kapazität Ort Miete

Uster, Schützenstrasse 90 Uster x Verlängerung nicht gesichert (6-monatige Kündigungsfrist) Adliswil, Sihlau 140 Adliswil x Baubewilligung läuft ab Zürich, Juchstrasse 90 Zürich x Verlängerung nicht möglich (Stadionneubau) Kempthal, Hammermühle 90 Lindau x Verlängerung nicht gesichert Embrach, Römerweg 100 Embrach x unbefristet, Kündigungsfrist 6 Monate Egg, Ober Halden 92 Egg x unbefristet, Kündigungsfrist 6 Monate Urdorf, Werkhofstrasse 90 Urdorf x Verhandlungen pendent

Total Notunterkünfte 692

Zurzeit wird auf einem kantonseigenen Grundstück in Eglisau ein Durchgangszentrum mit rund 120 Plätzen geplant. Welche Organisation dieses Zentrum dereinst betreiben wird, ist heute noch nicht bestimmt. Weitere neue Bauprojekte bestehen zurzeit nicht. Ersatzlösungen für bereits bestehende Zentren werden insbesondere in Adliswil und Embrach geprüft. Ob dabei die Anzahl der Unterbringungsplätze er- höht werden kann, steht heute noch nicht fest. Mittelfristig geplant ist die Nutzung eines Objekts im Raum Glattal. Zu Frage 4: Der Bedarf an Plätzen in Durchgangszentren und Notunterkünften ergibt sich einerseits aus den Zuweisungen des Bundes, die von der Anzahl der eingehenden Asylgesuche abhängt. Anderseits hängt der Bedarf vom Bestand der vom Kanton unterzubringenden Personen ab. Beide Faktoren kann der Kanton nicht beeinflussen. Eine Möglichkeit für den Kanton, den Bedarf an Plätzen in Durch- gangszentren zu senken, bestünde darin, das Zweiphasensystem abzu- schaffen oder zumindest die Aufenthaltsdauer der Asylsuchenden in den kantonalen Durchgangszentren erheblich zu senken. Dies würde bedeuten, dass Asylsuchende, die dem Kanton Zürich vom Bund zu- gewiesen werden, entweder noch am Tag ihrer Ankunft im Kanton Zürich auf die Gemeinden verteilt oder nach einem kurzen Aufenthalt in den kantonalen Durchgangszentren den Gemeinden zugewiesen würden. Diese Varianten wären für die Gemeinden allerdings kaum von Vorteil.

Zu Frage 5: Um bestehende Unterkünfte weiterhin zu nutzen, strebt der Kanton mittel- bis langfristige Mietverhältnisse an, sofern sich die Bedingungen in einem vertretbaren Rahmen halten. Der Kanton prüft laufend, ob sich bereits im Besitz des Kantons befindende Liegenschaften für Asyl- zwecke genutzt bzw. umgenutzt werden können.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi

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