Gemeindewesen, Zweckverband Abwasserreinigungsanlage (ARA) Weidli, neue Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. August 2018
742. Gemeindewesen (Zweckverband Abwasserreinigungsanlage [ARA] Weidli)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV; LS 101) und § 73 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; LS 131.1) können sich Gemeinden zur ge- meinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbän- den zusammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkraft- treten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Bubikon und Dürnten bilden seit 1969 einen Zweckverband für den Bau und Betrieb einer gemeinsamen Ab- wasserreinigungsanlage (RRB Nr. 3471/1969). Am 6. und 7. Dezember 2017 haben die Stimmberechtigten der beiden Verbandsgemeinden eine Totalrevision der Statuten beschlossen. Der Bezirksrat Hinwil hat bestä- tigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Die neuen Statuten des Zweckverbands Abwasserreinigungs- anlage (ARA) Weidli enthalten Anpassungen an das Gemeindegesetz und führen insbesondere einen eigenen Verbandshaushalt ein. Die neuen Statuten ersetzen auf den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens die bis dahin geltenden Statuten vom 10. Dezember 2009.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Abwasserreinigungsanlage (ARA) Weidli werden genehmigt.
II. Mitteilung an – den Verbandsvorstand Zweckverband Abwasserreinigungsanlage (ARA) Weidli, Gemeindeverwaltung Bubikon, Rutschbergstrasse 18, 8608 Bubikon, – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Bubikon, Gemeindeverwaltung, Rutschbergstrasse 18, 8608 Bubikon, – Dürnten, Gemeindeverwaltung, Rütistrasse 1, 8635 Dürnten, – den Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, – die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli