Weinbauzentrum Wädenswil, Instandsetzung Gebäudetechnik und Dach, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. Juli 2025
746. Weinbauzentrum Wädenswil, Instandsetzung Gebäudetechnik
Erwägungen
und Dach (gebundene Ausgabe)
Ausgangslage Das Gebäude an der Schlossgasse 8 in Wädenswil, in welchem sich das Weinbauzentrum befindet, ist seit dem 15. November 2019 im Eigen- tum des Kantons Zürich (Rückfall des Bundes). Das Weinbauzentrum wurde am 1. Januar 2018 gegründet und setzt die über 100-jährige Tra- dition der Weinbauforschung in Wädenswil fort. Es ist ein führendes Kompetenzzentrum für Weinbau und Önologie in der Deutschschweiz und wird durch die Weinbauzentrum Wädenswil AG betrieben. Am und im 175-jährigen Gebäude sind Instandsetzungsarbeiten notwendig. Das Dach weist seit Längerem undichte Stellen auf und muss instand gesetzt werden. Zudem sind für die Kälte- und Lüftungsanlage keine Ersatz- teile mehr erhältlich, weshalb diese ersetzt werden soll.
Projekt Die Dachfläche wird im Rahmen des baulichen Vorhabens vollständig abgedeckt. Dies ermöglicht die notwendigen Instandsetzungsarbeiten der Lattung. Die Dampfdiffusionsschicht ist zu ersetzen. Zudem ist der Ersatz der Dachfenster geplant. Im Untergeschoss müssen die Kälte- und Lüftungsanlagen aufgrund ihres Alters vollständig ersetzt werden. Bei einem Ausfall wäre die notwendige Kühlung der Weinlager beeinträch- tigt, was zu Qualitätsverlusten und Schäden am Wein führen kann. Die neue Lüftungsanlage mit einer Wärmerückgewinnung wird im Aussen- raum installiert. Die neue Kältemaschine besteht aus einer klimafreund- lichen Luft/Wasser-Kältemaschine. Im Rahmen der punktuellen An- passung bei der Heizungsanlage werden alte Pumpen und Ventile ersetzt. Zudem sind Anpassungen und Instandsetzungen bei den Elektro- und Sanitäranlagen notwendig.
Finanzielles Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich gemäss Kostenschätzung vom 16. April 2025 auf Fr. 1 884 000 und weisen eine Genauigkeit von ±10% auf (Preisstand: Zürcher Index der Wohnbaupreise, April 2025 / 1036,8 Punkte, Basis 1939, Zürcher Index der Wohnbaupreise). Die Kos- ten setzen sich wie folgt zusammen:
Tabelle 1: Baukostenplan BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 55 000 2 Gebäude 1 298 000 4 Umgebung 9 000 5 Baunebenkosten 350 000 6 Reserve 172 000 Total (einschliesslich MWSt) 1 884 000 Die Instandsetzung des Daches sowie der Ersatz der Gebäudetechnik ist zur Aufrechterhaltung der Nutzung und zum Erhalt der Gebäude- substanz im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) zwingend erforderlich. Somit ist gestützt auf § 36 lit. b CRG eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 884 000 durch den Regierungsrat zu bewilligen. Die Ausgabe geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Für das Vorhaben sind im Budget 2025 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2025–2028 in der Leistungsgruppe Nr. 8750 Liegenschaften Verwaltungsvermögen, folgende Beträge eingestellt: Tabelle 2: Verteilung pro Jahr gemäss aktueller Planung (KEF) (in Franken) bis 2024 2025 2026–2028 Total Leistungsgruppe Nr. 8750 100 000 848 000 0 948 000 Reserven 172 000 Total 1 120 000 Die fehlenden Mittel können innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, kompensiert werden. Die Kapi- talfolgekosten für die Investitionsausgabe von Fr. 1 884 000 betragen Fr. 60 550. Sie bestehen aus den Abschreibungen sowie den kalkulato- rischen Zinsen von 0,75% der Kosten. Tabelle 3: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 298 384 16 80 3 730 1 119 4 849 Hochbauten Rohbau 2 371 899 20 40 9 297 1 395 10 692 Hochbauten Ausbau 59 100 3 30 1 970 222 2 192 Hochbauten Installationen 1 154 617 61 30 38 487 4 330 42 817 Hochbauten Ausstattung 10 Total 1 884 000 100 53 484 7 066 60 550
In den Gesamtkosten von Fr. 1 884 000 sind die mit Verfügung des Immobilienamtes vom 6. Februar 2024 bewilligten Kosten für die Pro- jektierung von Fr. 100 000 enthalten. Dieser Beschluss ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Es fallen keine betrieblichen und personellen Fol- gekosten an. Da es sich vorliegend um reine Instandhaltungs- bzw. werterhaltende Massnahmen handelt, können die Investitionskosten nicht mietrechtlich an die Mieterin, die Weinbauzentrum Wädenswil AG, weitergegeben werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung des Daches und der Gebäudetechnik im Weinbauzentrum an der Schlossgasse 8 in Wädenswil wird eine gebun- dene Ausgabe von Fr. 1 884 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, bewil- ligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohn- baupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2025)
III. Die mit Verfügungen des Immobilienamtes vom 6. Februar 2024 bewilligte Ausgabe für die Projektierung von Fr. 100 000 wird aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli