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Strassen, Stadt Zürich, Manessestrasse HVS 4, Abschnitt Manesseplatz bis Zurlindenstrasse, Projektgenehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. August 2019

752. Strassen (Zürich, Manessestrasse HVS 4)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 1. Februar 2019 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Pro- jekt für die Erneuerung und Umgestaltung sowie zur Lärmsanierung der Manessestrasse, im Abschnitt Manesseplatz bis Zurlindenstrasse, Zürich (Projekt Nr. 07 080) zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1). Gleich- zeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Bau- pauschale. Das Projekt sieht vor, die Manessestrasse im Abschnitt Manesseplatz bis Zurlindenstrasse zu erneuern und umzugestalten. Am Manesseplatz sollen die Fussgängerflächen optimiert sowie durch neu gepflanzte Bäume und Grünflächen aufgewertet werden. Am Knoten Manesse-/Zurlinden- strasse werden zudem die Querungsmöglichkeiten für den Fuss- und Rad- verkehr verbessert. Aufgrund der neuen Führung der Buslinie 72 werden zwei neue, behindertengerecht ausgestaltete Bushaltestellen «Manesse- platz» im Bereich der Liegenschaft Manessestrasse Nr. 85 erstellt und die bestehende Bushaltestelle in der Uetlibergstrasse aufgehoben. Für den Veloverkehr werden durchgehende, 1,5 m breite Radstreifen erstellt. Der Baubeginn ist für den Spätherbst 2019 vorgesehen. Die baulichen Massnahmen stellen aufgrund der umfangreichen Er- neuerung eine wesentliche Änderung im Sinne der Lärmschutz-Verord- nung (LSV, SR 814.41) und des Umweltschutzgesetzes (SR 814.01) dar. Deshalb ist gleichzeitig mit dem Strassenprojekt eine Lärmsanierung durchzuführen. Für den vorliegenden Abschnitt wurden gemäss Art. 13 Abs. 3 LSV sowohl Massnahmen an der Quelle als auch solche auf dem Ausbreitungsweg geprüft. Die Untersuchungen ergeben, dass weder eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit noch Lärmschutzwände vor- gesehen werden können. Für die insgesamt 33 Liegenschaften im Projekt- abschnitt, bei denen die Immissionsgrenzwerte überschritten werden, hat der Stadtrat von Zürich Sanierungserleichterungen gemäss Art. 14 LSV bewilligt. Im Rahmen der Detailprojektierung soll geprüft werden, ob bereits durch frühere Sanierungsprogramme (AW-Sanierungen) Lärm- schutzfenster eingebaut oder bezahlt wurden. Die genaue Anzahl der ein- zubauenden Lärmschutzfenster ist noch zu ermitteln.

Das AFV hat zum vorliegenden Projekt insgesamt viermal Stellung genommen: Im Sinne einer ersten Vorprüfung mit E-Mail vom 13. August 2013 sowie im Rahmen zweier Begehrensäusserungen nach § 45 Abs. 1 StrG vom 3. Juni 2015 und 21. April 2016. Am 2. Mai 2017 äusserte sich das AFV zum akustischen Projekt. Die in den vier Stellungnahmen er- folgten Bemerkungen wurden im Projekt berücksichtigt. Das Vorhaben ist in Bezug auf Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101) zu überprüfen. Die neue Bushaltestelle «Manesseplatz» Rich- tung stadtauswärts wird zum Schutz der Fussgängerinnen und Fussgänger nicht überholbar ausgestaltet. Der am 5. April 2019 vom Tiefbauamt der Stadt Zürich nachgereichte Bericht zur Leistungsfähigkeit weist nach, dass die praktische Leistungsfähigkeit nicht verringert wird. Die vorhan- denen stündlichen Verkehrsmengen liegen deutlich unterhalb des kriti- schen Bereiches und die Anzahl und Dauer der Bushalte haben keinen spürbaren Einfluss auf die Leistungsfähigkeit. Das Projekt entspricht somit den Anforderungen von Art. 104 Abs. 2bis KV. Nach Durchführung des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wurde das Projekt vom 25. August bis 25. September 2017 gemäss §§ 16 ff. StrG öffentlich aufgelegt. Während der Auf‌lagefrist gingen vier Einspra- chen gegen das Projekt ein. Eine Einsprache wurde zurückgezogen. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 479 vom 13. Juni 2018 wurde über die übrigen drei Einsprachen entschieden und sowohl das Strassenbauprojekt als auch das akustische Projekt festgesetzt. Der Beschluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Erneuerung und Umgestaltung sowie die Lärmsanierung der Manessestrasse, im Abschnitt Manesseplatz bis Zur- lindenstrasse, betragen voraussichtlich rund Fr. 9 700 000 (einschliess- lich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Bau- pauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf rund Fr. 4 341 000. Davon betragen die Aufwendungen für den Lärmschutz Fr. 1 119 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für die Erneuerung und Umgestaltung sowie die Lärm- sanierung der Manessestrasse, im Abschnitt Manesseplatz bis Zurlinden- strasse, in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassen- gesetzes genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Werdmühleplatz 3, 8001 Zü- rich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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