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Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Bericht 2024 über die Umsetzung der Eigentümerstrategie, Kenntnisnahme

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Juli 2024

773. Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Bericht 2024 über die Umsetzung der Eigentümerstrategie

A. Ausgangslage Gemäss den Richtlinien über die Public Corporate Governance (PCG- Richtlinien, Stand 3. Juli 2019) erstellt die zuständige Fachdirektion jähr- lich für jede bedeutende Beteiligung einen Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie und unterbreitet diesen dem Regierungsrat zur Kenntnisnahme (PCG-Richtlinien 7.4 und 7.5). Die zuständige Fach- direktion beurteilt dabei die strategischen und finanziellen Risiken und beantragt dem Regierungsrat gestützt darauf die notwendigen strategi- schen Festlegungen oder Korrekturmassnahmen (PCG-Richtlinie 10.2). Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 1197/2016 die Eigentümer- strategie für die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) festgelegt. Dabei formulierte er strategische und wirtschaftliche Ziele sowie Erwar- tungen an die EKZ. Mit Beschluss Nr. 793/2023 nahm der Regierungsrat den sechsten Bericht der Baudirektion über die Umsetzung der Eigen- tümerstrategie für die EKZ zur Kenntnis. Die Berichterstattung hielt fest, dass die Geschäftstätigkeiten der EKZ im Wesentlichen den strate- gischen Zielen des Regierungsrates entsprechen, die Massnahmen des Kantons bereits umgesetzt sind bzw. sich in Umsetzung befinden und keine zusätzlichen Massnahmen des Kantons angezeigt sind. Vorliegend wird für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022/23 zur Umsetzung der Eigentümerstrategie Bericht erstattet. Mit Beschluss Nr. 653/2024 legte der Regierungsrat eine aktualisierte Eigentümerstrategie für die EKZ fest. Da die Genehmigung der Eigentümerstrategie durch den Kantons- rat gemäss § 95 Abs. 4 des Kantonsratsgesetzes vom 25. März 2019 (LS 171.1) noch aussteht, erfolgt die Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2022/23 noch auf Grundlage der bisherigen Eigentümerstrategie. Die EKZ befinden sich zu 100% im Eigentum des Kantons und werden als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt geführt. Die Organisation und die Aufgaben der EKZ sind im Gesetz betreffend die Elektrizitäts- werke des Kantons Zürich vom 19. Juni 1983 (EKZ-Gesetz, LS 732.1) und der zugehörigen Verordnung über die Organisation und Verwaltung der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich vom 13. Februar 1985 (EKZ- Verordnung, LS 732.11) geregelt.

B. Berichterstattung

1. Umfeld Die erforderliche Dekarbonisierung der Energieversorgung zieht den Umstieg von fossilen auf elektrische Anwendungen nach sich (Zunahme von Wärmepumpen und Elektrofahrzeugen). Trotz einer weiteren Stei- gerung der Energieeffizienz ist deshalb von einer Zunahme des Strom- verbrauchs auszugehen. Gleichzeitig fallen mit dem schrittweisen Aus- stieg aus der fossilen Stromerzeugung in Europa und der Ausserbetrieb- nahme von Kernkraftwerken im In- und Ausland wesentliche steuerbare Erzeugungskapazitäten weg. Aufgrund des Abbruchs der Verhandlungen über das Rahmenab- kommen mit der EU durch den Bundesrat im Sommer 2021 wurden auch die Verhandlungen über ein Stromabkommen sistiert und die Schweiz kann ihre Interessen beim Stromaustausch nicht ausreichend einbringen. Das ist jedoch erstrebenswert, um einerseits gemeinsam Massnahmen für ein stabiles Stromnetz festlegen und anderseits gleichberechtigt am EU-Strombinnenmarkt und an den EU-Solidaritätsabkommen für Krisen- fälle teilnehmen zu können. Bereits seit mehreren Jahren ist die Schweiz in den Wintermonaten auf Stromimporte angewiesen. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, verbunden mit stark verminderten Gas- lieferungen aus Russland, der Ausfall von Kernkraftwerken in Frank- reich und die aussergewöhnliche Trockenheit in Europa erhöhten 2022 die Gefahr einer Strom- und/oder Gasmangellage erheblich und führten zu aussergewöhnlich starken Preissauschlägen bei Strom und Gas. Der Bundesrat ergriff seit Februar 2022 verschiedene Massnahmen zur kurz- fristigen Verhinderung einer Strom- und/oder Gasmangellage. Zur mittel- und langfristigen Gewährleistung einer sicheren Strom- versorgung ist eine weitere Steigerung der Energieeffizienz und ein be- schleunigter Zubau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Inland notwendig. Ende September 2023 wurde das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Stromgesetz) verabschiedet. Mit diesem wurden insbesondere das Energiegesetz vom 30. September 2016 (SR 730.0) und das Stromversorgungsgesetz vom 23. März 2007 (SR 734.7) revidiert. Die Kernelemente sind verbindliche Zielwerte für den Ausbau der erneuerbaren Energien für die Jahre 2035 und 2050, eine Senkung des Energie- und Elektrizitätsverbrauchs pro Kopf und eine Winterreserve zur Stärkung der Versorgungssicherheit im Winter. Netzbetreiber sollen weiterhin verpflichtet sein, ihnen ange- botene Elektrizität aus erneuerbaren Energien abzunehmen, neu jedoch zu einem schweizweit harmonisierten Preis. Weiter schafft das Gesetz neu eine Grundlage für lokale Elektrizitätsgemeinschaften (Erzeuger

können Endverbraucherinnen und Endverbrauchern unter Inanspruch- nahme des Verteilnetzes Strom liefern). Gegen das Stromgesetz kam das Referendum zustande. Die Schweizer Stimmberechtigten stimmten dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Ener- gien am 9. Juni 2024 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 68,7% zu. Die mittelfristigen Strompreise im europäischen Markt stiegen seit dem Tiefpunkt von 2016 wieder deutlich an. Im März 2020 brachen die Preise aufgrund der befürchteten Auswirkungen der Coronapandemie für eine kurze Dauer ein, erholten sich aber im Verlauf von 2020 wieder. 2021 war ein markanter Anstieg der Strompreise beim Stromhandel zu beobach- ten. Dafür verantwortlich waren der Mehrverbrauch aufgrund der wirt- schaftlichen Erholung und der Anstieg der Preise für fossile Energien aufgrund von Lieferengpässen sowie der gestiegenen Preise für CO 2 - Zertifikate. Mit dem Ausbruch des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine stiegen 2022 die Energie- einschliesslich der Strompreise welt- weit nochmals stark an. Seit dem Höchststand vom Spätsommer 2022 sind die Strompreise wieder deutlich zurückgegangen. Wie sie sich mittel- fristig entwickeln, hängt massgeblich von internationalen Entwicklungen ab, insbesondere vom weiteren Verlauf des Kriegs gegen die Ukraine, dem 2023 entflammten neuen Konflikt in Nahost und der generellen wirtschaftlichen Entwicklung.

2. Entwicklung bei den EKZ Das Haupttätigkeitsfeld der EKZ ist der Betrieb, der Unterhalt und die bedarfsgerechte Erweiterung der regionalen und lokalen Stromnet- ze und die Stromlieferung an die Kundinnen und Kunden in der Grund- versorgung im Versorgungsgebiet. Der gesamte Betriebsertrag 2022/2023 (Gesamtleistung) steigerte sich von 811 Mio. Franken im Vorjahr auf 952 Mio. Franken. Die Nettoerlöse aus Stromlieferung und Netznutzung betrugen 656 Mio. Franken (Vorjahr 540 Mio. Franken), aus der Strom- erzeugung aus erneuerbaren Energien 69 Mio. Franken (Vorjahr 68 Mio. Franken), aus dem Energiecontracting 41 Mio. Franken (Vorjahr 40 Mio. Franken) und aus den Elektroinstallationen 85 Mio. Franken (Vorjahr 73 Mio. Franken). Der Nettoerlös aus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien fällt hauptsächlich im europäischen Ausland an. Die EKZ beschäftigten per Ende September 2023 1462 Personen (Vorjahr 1397), davon waren 146 Lernende (Vorjahr 143). Die EKZ sind ein wichtiger Arbeitgeber im Kanton. Die Tätigkeiten im Ausland be- schränken sich auf finanzielle Investitionen in neue erneuerbare Ener- gien (ohne Angestellte). Die EKZ sind mit Beteiligungen von 38,5% an der Repower AG bzw. 18,4% an der Axpo Holding AG der jeweils grösste Aktionär.

Die Verfügbarkeit der Stromversorgung im Versorgungsgebiet der EKZ ist überdurchschnittlich gut. Die Kundinnen und Kunden der EKZ mussten im Geschäftsjahr 2022/2023 im Durchschnitt 9 Min. auf die Stromlieferung verzichten (Vorjahr ebenfalls 9 Min., Schweizer Durch- schnitt 17 Min.). Die EKZ verfügen im Verhältnis zur Stromnachfrage von 2873 Gigawattstunden (GWh, Vorjahr 3037 GWh) nur über geringe Erzeugungskapazitäten. Die EKZ kaufen die elektrische Energie gestaf- felt über rund zwei Jahre im Voraus ein. Aufgrund der seit 2022 deutlich erhöhten Strombeschaffungspreise sowie erhöhter Netzkosten bei den vorgelagerten Netzen mussten die EKZ ihre Tarife für 2024 im Vergleich zu 2023 nochmals anheben. Mit 5342 GWh nahm die Absatzmenge im Netz gegenüber dem Vor- jahr (5561 GWh) um 4% ab. Als Gründe für den Rückgang der Absatz- menge führen die EKZ die milde Witterung und den Stromsparappell des Bundesrates im Zusammenhang mit der drohenden Strommangellage auf. Die EKZ beziffern die Stromeinsparungen in ihrem Versorgungsge- biet aufgrund ihrer Energieberatung auf 17,6 GWh. Beim Energiecontracting stieg die Zahl der von den EKZ finanzierten und unterhaltenen Anlagen um 50 auf 1259. Die Gebäudetechnikanlagen wurden digitalisiert, wodurch der Bewirtschaftungsaufwand vermindert wird und die Anlagen ökologischer betrieben werden können. Die ge- lieferte Wärme sank aufgrund der milden Witterung leicht. Die gelieferte Kälte lag nahe dem Vorjahreswert, was auf die Energiesparmassnahmen zurückzuführen ist. Die EKZ Eltop AG ist mit je einer Filiale in der Stadt Schaffhausen und in Würenlos auf 39 Filialen gewachsen. Einzelne Filia- len entwickeln sich zu Anbieterinnen von ganzheitlichen Gebäudeenergie- systemen, mit welchen alle Kompetenzbereiche der EKZ Eltop AG ab- gedeckt werden können. Die EKZ, das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich und das Stadtwerk Winterthur wollen mit der Mitte 2023 gestarteten Kooperation «Zürich Wind» die Entwicklung, aber auch die Finanzierung, den Bau und den Betrieb von Windkraftanlagen im Kanton Zürich gemeinsam sicherstellen. Beim Windprojekt auf dem Wellenberg im Kanton Thurgau, das die EKZ zusammen mit dem Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau weiterfüh- ren, wurden die Standorte der drei Windenergieanlagen festgelegt. Vor dem Hintergrund veränderter politischer Rahmenbedingungen wurde das Projekt einer grossen Photovoltaik-Anlage entlang einer Felswand am Walensee wieder aufgenommen. Auch die Stromerzeugung aus er- neuerbaren Energien im Ausland wurde weiter ausgebaut. Im März 2023 wurde in der Nähe von Lissabon der Solarpark Pessegueiro mit einer er- warteten Jahresstromerzeugung von 126 GWh in Betrieb genommen.

3. Jahresabschluss 2022/2023 Die EKZ-Gruppe hat das Geschäftsjahr 2022/2023 mit einem Unter- nehmensergebnis von 146,2 Mio. Franken abgeschlossen (Vorjahr 83,2 Mio. Franken). Das Finanzergebnis betrug 89,5 Mio. Franken (Vor- jahr 18,5 Mio. Franken). Davon betrug das Ergebnis der assoziierten Gesellschaften 88,5 Mio. Franken (Vorjahr 28,0 Mio. Franken), welches zu einem wesentlichen Teil auf die Beteiligung an der Repower AG zu- rückzuführen ist. Die Gesamtleistung der EKZ-Gruppe betrug im Geschäftsjahr 2022/2023 952,0 Mio. Franken (Vorjahr 811,3 Mio. Franken). Die Bilanz- summe belief sich per 30. September 2023 auf 2,65 Mrd. Franken (Vor- jahr 2,56 Mrd. Franken). Die Eigenkapitalquote einschliesslich Minder- heitsanteilen betrug 83,8% (Vorjahr 82%). Nach Beurteilung der Revisionsstelle vermittelt die Jahresrechnung der EKZ-Gruppe (Konzernrechnung) für das Geschäftsjahr 2022/2023 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in Übereinstimmung mit den Swiss GAAP FER, und die Jahresrechnung der EKZ entspricht dem EKZ-Gesetz und der EKZ-Verordnung. Der Kantonsrat folgte dem Antrag der Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmen vom 20. März 2024 (vgl. KR-Nr. 45a/2024) und genehmigte mit Beschluss vom 27. Mai 2024 den Geschäftsbericht 2022/2023 und die darin enthaltene konsolidierte Jahresrechnung der EKZ-Gruppe sowie die Jahresrechnung der EKZ für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023. Der Kantonsrat nahm weiter Kenntnis von der vom Verwaltungsrat festgelegten Gewinnverwendung, die eine Ausschüttung an den Kanton von 25,19 Mio. Franken (Vorjahr 9,45 Mio. Franken) sowie die Ausgleichsvergütung an die Gemeinden von 11,4 Mio. Franken (wie im Vorjahr) umfasst.

4. Umsetzung der Eigentümerstrategie Der Regierungsrat legte in der Eigentümerstrategie für die EKZ stra- tegische Ziele mit entsprechenden Vorgaben an das Unternehmen, zum Beteiligungscontrolling sowie zur Ausübung der Rolle des Kantons als Eigentümer fest.

4.1 Strategische Ziele (Ziff. 2 der Eigentümerstrategie) Im Rahmen seiner Aufgabe, für eine sichere und wirtschaftliche Elek- trizitätsversorgung zu sorgen, verfolgt der Regierungsrat folgende Ziele mit den EKZ: – Die EKZ erneuern und erweitern ihre regionalen und kommunalen Stromnetze bedarfsgerecht und sorgen für einen zuverlässigen Betrieb.

– Die EKZ sorgen für einen sicheren Betrieb und einen angemessenen Unterhalt der eigenen Kraftwerke. – Die EKZ festigen ihre Position als eines der führenden Schweizer Stromversorgungsunternehmen in den Bereichen Verteilnetz und Grundversorgung. Sie unterbreiten im Rahmen der gesetzlichen Mög- lichkeiten ein marktgerechtes Angebot, wenn ein Netzbetreiber im Kanton zum Verkauf steht. Beurteilung: Das Netz der EKZ wies auch in diesem Geschäftsjahr eine hohe Zuverlässigkeit aus. Im Durchschnitt mussten die Endverbrauche- rinnen und Endverbraucher lediglich einen Stromausfall von 9 Min. in Kauf nehmen. Die EKZ investierten in der Berichtsperiode 102 Mio. Fran- ken (Vorjahr 94 Mio. Franken) in die Instandhaltung und Modernisierung der Netzinfrastruktur. Das Unterwerk Glattbrugg konnte nach zwei Jahren Bauzeit in Betrieb genommen werden. Die Stromproduktion der Wasser- kraftwerke der EKZ war 2023 mit 70 GWh im Vergleich zum Vorjahr rund 15% höher. Über das Netz der EKZ wurden ingesamt (direkt und indirekt über Netze von Weiterverteilern) 5342 GWh Strom an die Endver- braucherinnen und Endverbraucher geliefert. Das entspricht rund 10% des gesamtschweizerischen Bedarfs. – Ein weiterer Ausbau des Erzeugungsportfolios und der Handelsakti- vitäten der EKZ, insbesondere im Ausland, wird nicht angestrebt. Beurteilung: Im Geschäftsjahr 2022/2023 haben die EKZ den Ausbau der Solarstromerzeugung mit der Eröffnung des Solarparks in Pesse- gueiro in Portugal weiter vorangetrieben. Aus Sicht des Regierungsrates liegt der Fokus nach wie vor auf der sicheren und günstigen Stromversor- gung des Kantons, zu der die Investitionen im Ausland nicht direkt bei- tragen. Diese Finanzinvestitionen dürfen deshalb nur unter der Bedingung erfolgen, dass eine angemessene Rendite erzielt werden kann und keine unverhältnismässigen Risiken eingegangen werden. Zudem dürfen sie kein für strategisch erforderliche Investitionen benötigtes Kapital binden. Weiter verfolgt der Regierungsrat mit den EKZ folgende wirtschaft- lichen Ziele: – Die EKZ entscheiden nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen und streben eine möglichst hohe Wertschöpfung an. Im mehrjährigen Durch- schnitt erzielen sie eine marktübliche Eigenkapitalrendite und richten 50% des Bilanzgewinns an den Kanton aus. Der Regierungsrat rechnet mit einer jährlichen Dividende von rund 30 Mio. Franken. Beurteilung: Die EKZ erzielten ein im Vergleich zum Vorjahr höheres Unternehmensergebnis von 146 Mio. Franken (Vorjahr 83 Mio. Franken). Dies entspricht bei einem Eigenkapital von 2,2 Mrd. Franken einer Eigen- kapitalrendite von 6,6% (Vorjahr 4,0%). Das erhöhte Unternehmens- ergebnis lässt sich insbesondere durch höhere Finanzerträge sowie mehr- heitlich der Repowerbeteiligung zugeordnete Buchgewinne erklären.

Für das Geschäftsjahr 2022/23 erfolgt zum fünften Mal eine Gewinn- ausschüttung an den Kanton gemäss § 3a EKZ-Gesetz. Die Ausschüt- tung wurde vom Verwaltungsrat auf 25,19 Mio. Franken festgelegt (Vorjahr 9,45 Mio. Franken) und liegt damit unter den Erwartungen des Regierungs- rates. – Die EKZ pflegen eine aktive Zusammenarbeit mit den anderen Netz- betreibern auf kantonaler und nationaler Ebene. Insbesondere prüfen sie Kooperationsmöglichkeiten und Beteiligungen im Axpo-Verbund (mit dem Axpo-Konzern und den Kantonswerken), damit Doppelspu- rigkeiten vermieden werden können. Beurteilung: Die EKZ sind gut vernetzt in der Schweizer Strombran- che. So engagieren sich die EKZ z. B. in mehreren Gremien des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen. Mit den anderen Kantonswer- ken im Axpo-Verbund findet ein regelmässiger Austausch statt. Die EKZ prüfen zudem die Möglichkeiten für die direkte Belieferung der gebun- denen Endverbraucherinnen und Endverbraucher mit inländischer und in erster Linie erneuerbar erzeugter Elektrizität der Axpo. Bereits umge- setzt wurde die teilweise Beschaffung von Elektrizität mit Langfristver- trägen mit der Axpo (vgl. dazu Vorlagen 331a/2022 und 332a/2022). – Die Stromtarife der EKZ gehören sowohl bei den Privatkundinnen und -kunden als auch bei den Unternehmen zu den günstigsten in der Schweiz. Beurteilung: Die Elektrizitätstarife der EKZ gehörten auch im abge- laufenen Geschäftsjahr zu den günstigsten im Kanton wie auch im gesamt- schweizerischen Vergleich.

4.2 Vorgaben an die EKZ (Ziff. 3 der Eigentümerstrategie) Finanzielle Ziele: Die EKZ – erwirtschaften eine ausreichende Rendite, um die Erfüllung der Eigen- tümerziele langfristig und aus eigener Kraft sicherstellen zu können, – erzielen im mehrjährigen Durchschnitt marktübliche Gewinne, – bieten den Privatkundinnen und -kunden wie auch den Unternehmen im schweizerischen Vergleich günstige Stromtarife, – erwirtschaften einen ausreichenden Cashflow zur langfristigen Finan- zierung der Investitionen sowie zur Rückzahlung eingegangener finan- zieller Verpflichtungen, – stellen die notwendige Liquidität zur Begleichung laufender Verpflich- tungen sicher, – sorgen für einen ausreichenden Schutz der Vermögenswerte, z. B. gegen- über Haftungsansprüchen oder bei Schäden, – verfügen über ein angemessenes Eigenkapital. Die Eigenkapitalquote soll mindestens 50% betragen.

Beurteilung: Das Geschäftsjahr 2022/23 konnte mit einem Unter- nehmensergebnis von 146 Mio. Franken (Vorjahr 83 Mio. Franken) ab- geschlossen werden. Die Elektrizitätstarife der EKZ gehörten 2023 weiterhin zu den günstigsten im Kanton und sind auch im gesamtschwei- zerischen Vergleich tiefer als der Durchschnitt. Bei einem Geldfluss aus Geschäftstätigkeit von 128 Mio. Franken und Nettoinvestitionen ins An- lagevermögen von 147 Mio. Franken resultierte ein Free Cash Flow von –19 Mio. Franken. Die EKZ verfügen über eine sehr solide Bilanz mit einer Eigenkapitalquote (einschliesslich Minderheitsanteilen) von hohen 83,8% (Vorjahr 82%) und mit ausreichender Liquidität. Rechnungslegung: Die Konzernrechnung der EKZ vermittelt ein den tatsächlichen Ver- hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags- lage. Sie entspricht anerkannten Rechnungslegungsstandards und dem schweizerischen Recht. Beurteilung: Die Jahresrechnung der EKZ-Gruppe wurde in Überein- stimmung mit dem EKZ-Gesetz sowie den Fachempfehlungen zur Rech- nungslegung Swiss GAAP FER erstellt. Sie vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags- lage. Risikomanagement: Die EKZ stellen ein zweckmässiges Risikomanagement sicher und führen ein internes Kontrollsystem. Beurteilung: Die EKZ führen ein angemessenes Risikomanagement und ein internes Kontrollsystem. Einmal jährlich werden die wesentlichen Risiken identifiziert, bewertet und Massnahmen zur Risikominderung er- griffen. Die interne Revision unterstützt den Verwaltungsrat und die Ge- schäftsleitung. Die wesentlichen Risiken aus dem Risikobericht werden bei der Erstellung des strategischen Prüfplans beigezogen. Geschäftsfelder und Infrastruktur: Die EKZ – sind in erster Linie in den Geschäftsfeldern Stromverteilung und Strom- vertrieb in der Grundversorgung tätig, – sorgen für einen sicheren Betrieb und einen angemessenen Unterhalt der eigenen Stromnetze und Kraftwerke. Beurteilung: Im Berichtsjahr wurden 102 Mio. Franken in die Instand- haltung und Modernisierung der Netzinfrastruktur investiert. Der Netto- buchwert des Verteilnetzes beträgt per 30. September 2023 690 Mio. Fran- ken. Er liegt in Bezug auf den Anschaffungswert bei 42%. Es wird genü- gend investiert, um das Verteilnetz auf einem guten Stand zu halten.

– Die EKZ bauen das Erzeugungsportfolio und die Handelsaktivitäten, insbesondere im Ausland, nicht weiter aus. Beurteilung: siehe Abschnitt 4.1 – Die EKZ unterstützen innovative Entwicklungen im Verteilnetz und pflegen eine enge Zusammenarbeit mit der Forschung. Beurteilung: Bereits 75% der herkömmlichen Stromzähler wurden durch intelligente Zähler (Smart Meter) ersetzt. Die EKZ haben zusammen mit der ETH Zürich ein Forschungsprojekt gestartet, um mit künstlicher Intelligenz den Betrieb von Wärmepumpen zu optimieren. In der Ge- meinde Winkel können knapp 300 Bewohnerinnen und Bewohner über eine Plattform lokale Herkunftsnachweise von Solaranlagen verkaufen oder kaufen. Das Netz soll entlastet werden, indem lokal produzierter Solarstrom direkt vor Ort verbraucht wird. Die EKZ betreiben seit 2017 eine Solarversuchsanlage auf der Totalp in Davos. Die Resultate geben wichtige Erkentnisse zum Potenzial von und zu beachtenden technischen Anforderungen bei alpinen Solaranlagen. – Die EKZ fördern im Rahmen ihrer Tätigkeit den effizienten und spar- samen Umgang mit Energie. Beurteilung: Die EKZ bieten ihren Kundinnen und Kunden weiterhin umfassende Beratungsdienstleistungen zur Förderung der Energieeffizienz an. Die Finanzierung erfolgt über eine zweckgebundene Abgabe auf dem Stromverbrauch. Um die hohe Nachfrage nach Beratungen zu befriedi- gen, wurde die Anzahl der Beraterinnen und Berater im Privatkunden- bereich erhöht. Stark zugenommen haben Anfragen für Mehrfamilien- häuser (vor allem für Heizungsersatz und Solaranlagen) und im Geschäfts- kundenbereich in Zusammenhang mit einer möglichen Strommangel- lage. – Die EKZ können weitere Dienstleistungen im Energiebereich erbrin- gen, sofern die Wirtschaftlichkeit gegeben ist (z. B. in den Bereichen Energiecontracting, Mess- und Abrechnungsdienstleistungen, Elekt- roinstallationen). Beurteilung: Die EKZ Tochter Certum Sicherheit AG (Beteiligung: 63,6%) hat mit Auditiierungen, Akkreditierungen und Qualitätskontrollen (PV-Anlagen) das Geschäftsjahr erfolgreich abgeschlossen. Mit der Neu- akkreditierung von Wasserkraft-, Windkraft- und Biomasseanlagen wurde das Angebot erweitert. Die Eltop AG weist aufgrund tieferer Brut- tomargen sowie gestiegener Kosten für Wachstum und Transformation ein negatives Ergebnis von –3,7 Mio. Franken aus (Vorjahr: +0,4 Mio. Fran- ken). In der Sparte Energiecontracting führte die milde Witterung zu einem deutlich tieferen Wärmeabsatz. Im Bereich Energiecontracting unter- halten die EKZ 1259 Anlagen (Vorjahr 1206). Der Umsatz belief sich auf 44 Mio. Franken (Vorjahr 43 Mio. Franken).

Zur Beurteilung des Umfangs und der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Sparten wurden dem Regierungsrat die wesentlichen Kennzahlen für die einzelnen Bereiche anhand der vertraulichen Spartenberichterstattung auf EBIT-Stufe der EKZ-Gruppe vorgelegt. Weitere Vorgaben: Die Eigentümerstrategie macht weitere Vorgaben in den Bereichen Personal, Kommunikation sowie Kooperationen und Beteiligungen. Beurteilung: Zu diesen Vorgaben wurden für das Geschäftsjahr 2022/2023 keine Abweichungen festgestellt.

4.3 Massnahmen des Kantons (Ziff. 5 der Eigentümerstrategie) Die in Ziff. 5 der Eigentümerstrategie festgelegten Massnahmen des Kantons sind bereits bzw. werden umgesetzt.

4.4 Beteiligungscontrolling (Ziff. 4 der Eigentümerstrategie) Grundlage für das Beteiligungscontrolling bilden der jährliche Betei- ligungsbericht, die strategische Überprüfung der Beteiligungen und der Geschäftsbericht mit der Jahresrechnung der EKZ-Gruppe sowie zusätz- liche, vertrauliche Informationen der EKZ zu den finanziellen Zielen, zum Risikomanagement, zu den strategischen und finanziellen Risiken sowie zu den einzelnen Geschäftsbereichen. Zudem sind zwei Mitglieder des Regierungsrates von Amtes wegen im Verwaltungsrat der EKZ ver- treten (§ 10 EKZ-Gesetz). Damit ist der Austausch über die strategische Ausrichtung der EKZ gewährleistet.

5. Risikobeurteilung Die Wertschöpfung der EKZ erfolgt mehrheitlich im regulierten Mono- polbereich mit begrenztem Risiko (Verteilnetz und Grundversorgung der nicht marktberechtigten Kundinnen und Kunden). Erhöhte Beschaf- fungspreise und Netzkosten können als anrechenbare Kosten an die Kun- dinnen und Kunden weitergegeben werden. Die Umsetzung des Strom- gesetzes (vgl. Abschnitt 1 oben) wird neue Aufgaben und Möglichkeiten sowie neue Chancen und Risiken für die Verteilnetzbetreiber mit sich bringen. Mit Brief vom 16. Januar 2023 an das Bundesamt für Energie be- antragte der eidgenössische Preisüberwacher die Senkung des kalkula- torischen Zinssatzes für die Verzinsung des im Stromnetz gebundenen Kapitals (Weighted Average Cost of Capital [WACC]). Eine Reduktion des WACC würde zu geringeren Einnahmen und zu einem geringeren Gewinn führen. Die Investitionen der EKZ in erneuerbare Energien im Ausland erwiesen sich bislang als profitabel. Mit der Diversifikation in verschiedene Energieträger (Photovoltaik, Wind) und Länder (Spa- nien, Portugal, Deutschland und Frankreich) werden Klumpenrisiken vermieden.

6. Fazit Die Geschäftstätigkeiten der EKZ entsprechen im Wesentlichen den strategischen Zielen des Regierungsrates. Die Massnahmen des Kantons sind bereits bzw. werden umgesetzt. Zusätzliche Massnahmen des Kantons sind keine angezeigt. Der Ausbau des Erzeugungsportfolios der EKZ im Ausland stellt weiterhin eine Differenz zu den strategischen Zielsetzungen in der Eigentümerstrategie dar. Dies gilt insbesondere, wenn ebenfalls Möglichkeiten zur Investition in geeignete Projekte im Inland bestehen. Investitionen im Ausland dürfen nur unter der Bedingung erfolgen, dass eine angemessene Rendite erzielt werden kann, keine unverhältnismäs- sigen Risiken eingegangen werden und kein für strategisch erforderliche Investitionen benötigtes Kapital gebunden wird. Obwohl sich die Energiemärkte 2023 weiter beruhigt haben, ist die Gefahr zukünftiger Strommangellagen nicht gebannt. Es besteht noch immer der dringende Bedarf, den Selbstversorgungsgrad zu erhöhen. Von den EKZ wird weiterhin erwartet, dass sie in diesem Bereich bei gegebener Wirtschaftlichkeit eine wichtige Rolle einnehmen und insbe- sondere die mit dem Stromgesetz neu entstehenden Möglichkeiten nutzen.

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Vom Bericht 2024 der Baudirektion über die Umsetzung der Eigen- tümerstrategie für die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich wird Kennt- nis genommen. II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates, den Verwaltungsrat der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, 8002 Zürich, sowie an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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