Gemeindewesen, Zweckverband Feuerwehr Banesto, neue Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. August 2018
778. Gemeindewesen (Zweckverband Feuerwehr Banesto)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV; LS 101) und § 73 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; LS 131.1) können sich Gemeinden zur ge- meinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbän- den zusammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkraft- treten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Bachs, Neerach und Steinmaur bilden seit 2006 unter dem Namen «Feuerwehr Banesto» einen Zweckverband für den Betrieb einer gemeinsamen Feuerwehr (RRB Nr. 67/2006). Am 10. Juni 2018 haben die Stimmberechtigten der drei Verbandsgemeinden eine Totalrevision der Statuten beschlossen. Der Bezirksrat Dielsdorf hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel einge- legt wurden. Die neuen Statuten des Zweckverbands Feuerwehr Banesto enthalten die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz, insbe- sondere führen sie den eigenen Verbandshaushalt ein. Sie ersetzen auf den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens am 1. Januar 2019 die bis dahin geltenden Statuten aus dem Jahr 2009.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Sicherheitsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Feuerwehr Banesto werden geneh- migt.
II. Mitteilung an – den Verbandsvorstand Feuerwehr Banesto, Hauptstrasse 30, 8162 Steinmaur, – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Bachs, Gemeindeverwaltung, Gmeindhusweg 8, 8164 Bachs, – Neerach, Gemeindeverwaltung, Binzmühlestrasse 14, 8173 Neerach, – Steinmaur, Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 22, 8162 Steinmaur, – den Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, – die Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ), Thurgauerstrasse 56, Postfach, 8050 Zürich, – die Sicherheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli