a) KEF 2018–2021, Festsetzung, b) Beschluss des Kantonsrates über die Festsetzung des Budgets 2018, Antrag an den Kantonsrat
Antrag des Regierungsrates vom 30. August 2017
Beschluss des Kantonsrates über die Festsetzung des Budgets für das Rechnungsjahr 2018 (vom . . . . . . . . . . . .)
Der Kantonsrat, gestützt auf Art. 56 Abs. 1 lit. a der Kantonsverfassung vom 27. Februar 2005 und § 17 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 sowie nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungs-
Erwägungen
rates vom 30. August 2017 und in den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2018–2021 vom 30. August 2017, beschliesst: I. Das Budget für das Rechnungsjahr 2018 wird wie folgt festgelegt: Konsolidierte Rechnung Erfolgsrechnung: Ertragsüberschuss von Fr. 75 909 386 Investitionsrechnung: Investitionsausgaben von Fr. 1 151 630 250 Die Leistungsindikatoren mit Zielwerten gemäss Antrag des Regie- rungsrates. II. Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung der Arbeitslosen- kasse gemäss Entwurf des Regierungsrates. III. Veröffentlichung im Amtsblatt. IV. Mitteilung an den Regierungsrat.
W e isung
Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat gestützt auf § 13 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) vom 9. Januar 2006 den KEF 2018–2021 zur Kenntnisnahme sowie gestützt
auf § 17 CRG den Entwurf zum Budget 2018 am 30. August 2017 zuge- leitet. Mit dem Budget werden die Leistungen des Kantons und deren Finanzierung für ein Kalenderjahr festgelegt (§ 14 Abs. 1 CRG). Der Entwurf des Budgets 2018 ist gemäss § 14 Abs. 2 CRG im KEF 2018– 2021 als erstes Planjahr enthalten. Die Beschlussgrössen des Kantons- rates für das Budget sind der Budgetkredit der Erfolgsrechnung (§ 15 Abs. 2 CRG), der Budgetkredit der Investitionsrechnung (§ 15 Abs. 3 CRG), gesperrte Budgetpositionen (§ 16 CRG) und Leistungsindika- toren mit Zielwerten (§ 15 Abs. 1 CRG). Die konkreten Beschlussgrössen pro Leistungsgruppe werden im KEF in den Leistungsgruppenblättern unter der Rubrik «Beschlussgrös- sen Kantonsrat» besonders hervorgehoben. Zudem werden im Kapitel «Anhang 2: Budget 2018 (Entwurf)» des KEF die Budgetkredite 2018 aller Leistungsgruppen aufgelistet. Die Tabelle im Anhang 2 wird nach- geführt, wenn der Regierungsrat Nachträge zum Budget (November- brief) vorlegt und wenn der Kantonsrat mit seinem Budgetbeschluss Änderungen gegenüber dem Budgetentwurf des Regierungsrates fest- legt.
Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Der Staatsschreiber: Markus Kägi Beat Husi