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Strassen, Wädenswil, 3 Seestrasse, Instandsetzung Stützmauer, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Januar 2023

78. Strassen (Wädenswil, 3 Seestrasse, Instandsetzung Stützmauer, Ausgabenbewilligung)

Erwägungen

A. Ausgangslage und Projekt Die bestehende Stützmauer (Objekt Nr. 293-517) verläuft entlang der Seestrasse und der etwas tiefer gelegenen Geleise der SBB in der Ge- meinde Wädenswil. Die Stützmauer wurde 1932 und 1933 mit dem Aus- bau der Kantonsstrasse erstellt. Die Stützmauer ist in zwei Abschnitte unterteilt. Der erste Abschnitt der Mauer mit einer Länge von 441,5 m beginnt auf der Höhe Alte Landstrasse und endet beim Bahnübergang Naglikon. Der zweite Abschnitt der Mauer mit einer Länge von 238,3 m beginnt beim Bahnübergang Naglikon und endet auf der Höhe Unterort- strasse. Bei der Mauer handelt es sich um eine Schwergewichtsmauer aus unbewehrtem Beton. Als Absturzsicherung wurde eine vermörtelte Kalksteinbrüstung mit durchschnittlich 95 cm Höhe und 40 cm Breite auf die Betonmauer aufgesetzt. Die Höhendifferenz zwischen Strasse und Bahn beträgt zwischen 2,0 m und 2,2 m. Die Stützmauer und die Brüstung befinden sich in einem schadhaften Zustand, was durch eine 2021 durchgeführte Überprüfung bestätigt wurde. Auf der Grundlage dieser Überprüfung wurde 2022 das vorliegende Massnahmenprojekt erarbeitet. Das Tiefbauamt sieht folgende Massnahmen vor: – Instandsetzung der Natursteinbrüstung; – Betoninstandsetzung der Stützmauer; – Ersatz von acht Natursteinpfeilern; – Instandsetzung der Mörtelfuge zwischen Mauerkrone und Natur- steinbrüstung; – Montage eines Fahrzeugrückhaltesystems entlang der Seestrasse.

B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 19. Dezember 2022 wie folgt veranschlagt: in Franken Bauarbeiten 966 000 Nebenarbeiten 125 500 Technische Arbeiten 209 500 Total 1 301 000

Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) ge- bundene Ausgabe von Fr. 1 301 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuch- haltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 1 301 000 wie folgt verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken

Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 1 301 000 1 301 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt Total 1 301 000 1 301 000 In der vorliegenden Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 2431/2021 bewilligte Ausgabe von Fr. 180 000 enthal- ten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Den ge- samten Rechnungsverkehr hat das Projekt Nr. 84B-20055, Wädenswil, Instandsetzung Stützmauer Seestrasse/SBB, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2023 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2023–2026 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der Stützmauer Seestrasse/SBB (Objekt Nr. 293-517) in der Gemeinde Wädenswil wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 301 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2022)

III. Die Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 2431/2021 wird aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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