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Bundesbeschluss über das zweite Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel, Schreiben an das UVEK

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Juli 2013

791. Bundesbeschluss über das zweite Programm zur Beseitigung

Erwägungen

von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel (Stellungnahme) Mit dem am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Infrastrukturfondsgesetz (IFG, SR 725.13) stellt der Bund während 20 Jahren 20,8 Mrd. Franken aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) für eine effiziente und umweltverträgliche Bewältigung der erforderlichen Mobilität bereit. Das IFG verpflichtet den Bundesrat, den Eidgenössischen Räten ein Pro- gramm zur Beseitigung der Engpässe im Nationalstrassennetz zu unter- breiten. Er berichtet alle vier Jahre über den Stand der Realisierung des Programms, aktualisiert es und beantragt die finanziellen Mittel für die nächste Periode (Art. 6 IFG). Gemäss IFG sind Engpässe überlastete Ab- schnitte des bestehenden Nationalstrassennetzes, welche die Funktions- fähigkeit des Gesamtnetzes nachhaltig beeinträchtigen. Im bestehen- den Nationalstrassennetz bestehen solche Engpässe an verschiedenen Stellen. Für die Engpassbeseitigung mittels Fahrstreifenergänzungen an beste- henden Nationalstrassen sind 5,5 Mrd. Franken reserviert. In der ersten Programmbotschaft vom 11. November 2009 hat der Bundesrat die Pro- jekte priorisiert und in vier Module aufgeteilt. Das Modul 1 umfasst drin- gende und gut beurteilte Projekte zur Behebung der schwerwiegendsten Engpässe, die zum damaligen Zeitpunkt planerisch bereits weit fortge- schritten waren. Das Modul 2 enthält ebenfalls gut beurteilte Projekte mit einem hohen Realisierungsbedarf, bei denen jedoch weitere Vertie- fungen notwendig waren. Die Projekte der Module 1 und 2 umfassen die Erweiterungen, die nach damaligem Kenntnisstand mit den verfügba- ren 5,5 Mrd. Franken hätten finanziert werden können. Im Modul 3 sind die Projekte zusammengefasst, die der Bundesrat ebenfalls als zielfüh- rend erachtete, jedoch mit einer etwas geringeren Priorität als diejeni- gen der Module 1 und 2. Das Modul 4 umfasst die weniger prioritären Projekte. Am 21. September 2010 haben die Eidgenössischen Räte das erste Programm zur Beseitigung der Engpässe im Nationalstrassennetz mit der Zuordnung der Projekte zu den vier Modulen zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig haben sie die Finanzierung der Projekte des Moduls 1 (Goulet d’étranglement de Crissier und 6-Spur-Ausbau der Nordumfahrung Zürich) verbindlich beschlossen und die dafür notwen-

digen Verpflichtungskredite bewilligt. Im Modul 2 waren unter anderem der 6-Spur-Ausbau der A 1 / Umfahrung Winterthur sowie der 4-Spur- Ausbau zwischen Andelfingen und Winterthur enthalten. Am 10. April 2013 hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, über das zweite Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassen- netz eine Vernehmlassung bei den Kantonen, den politischen Parteien und weiteren Kreisen durchzuführen. Die Eingabefrist endet am 7. Au- gust 2013. Der Bundesrat schlägt in der Botschaft vor, zusätzlich zu den bereits verbindlich beschlossenen Projekten drei weitere Projekte zur Engpass- beseitigung mit einem Investitionsvolumen von 995 Mio. Franken dem Modul 1 zuzuordnen und die entsprechenden finanziellen Mittel freizu- geben. Es handelt sich dabei um die Projekte zwischen Meyrin / Vernier und Le Vengeron, zwischen Luterbach und Härkingen sowie zwischen Andelfingen und Winterthur. Damit umfasst das Modul 1 Projekte mit einem Investitionsvolumen von insgesamt rund 2,3 Mrd. Franken. Die Umfahrung Winterthur ist weiterhin im Modul 2, der Ausbau zwischen Andelfingen und Winterthur jedoch aufgrund des fortgeschrittenen Pla- nungsstands im Modul 1 vorgesehen. Neu ist im Modul 2 der Engpass zwischen der Verzweigung Zürich Nord und dem Flughafen enthalten. Im Modul 3 findet neu die Erweiterung der Westumfahrung Zürich zwischen dem Anschluss Urdorf-Süd und der Verzweigung Limmattaler Kreuz Aufnahme. Der Bundesrat erachtet die Erweiterung aufgrund des hohen Problemdrucks als notwendig. Das Vorhaben bedarf aber noch vertiefter Abklärungen, weshalb es keine höhere Priorität geniesst. In Bezug auf den Kanton Zürich sind somit folgende Massnahmen im Pro- gramm Engpassbeseitigung vorgesehen (Module 1 bis 3): Abschnitt Modul (Kosten in Mio. Franken) 1 2 3 Nordumfahrung Zürich 940 Andelfingen–Winterthur 285 Zürich Nord–Flughafen 20 Umfahrung Winterthur 370 Wettingen–Dietikon 215 Westumfahrung Zürich 110 Der Bundesrat rechnet für den Zeitraum zwischen 2010 und 2030 mit einer weiteren Zunahme der Fahrzeugkilometer im motorisierten Per- sonenverkehr von insgesamt rund 19% und geht davon aus, dass die Nationalstrassen einen überproportional grossen Anteil davon werden aufnehmen müssen. Noch stärker wird nach seiner Einschätzung der

Güterverkehr auf der Strasse zunehmen (+27%). Der Bundesrat geht daher bei 491 km des Nationalstrassennetzes davon aus, dass sie 2030 regelmässig überlastet sein werden. Die schwerwiegendsten Engpässe werden in den grossen Städten und Agglomerationen bestehen. Vor die- sem Hintergrund schlägt er vor, zusätzliche Mittel für die bauliche Be- seitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz bereitzustellen. Dies soll mit der Vorlage für die Schaffung eines Fonds zur Finanzierung der Nationalstrassen und des Agglomerationsverkehrs erfolgen. Hierfür stellt der Bund für Sommer 2013 die Eröffnung einer Vernehmlassung in Aus- sicht. Bereits in der ersten Programmbotschaft hat der Bundesrat aufge- zeigt, dass in den Räumen Glattal und Lausanne / Morges der Bau einer neuen Verbindung die bessere Lösung darstellt als die Erweiterung der bestehenden Nationalstrassen. Die inzwischen durch das ASTRA durch- geführten Vertiefungsstudien bestätigen diese Einschätzung. Entspre- chend hat der Bundesrat in der Botschaft zur Anpassung des Bundes- beschlusses über das Nationalstrassennetz und zu deren Finanzierung (SR 725.113.11) den Eidgenössischen Räten die Aufnahme dieser bei- den neuen Netzelemente zum Beschluss vorgelegt. Die Aufnahme der beiden Netzelemente in den Bundesbeschluss über das Nationalstras- sennetz ist im Grundsatz unbestritten. Ihre Aufnahme ins National- strassennetz, die Voraussetzung für die Umsetzung bildet, hängt jedoch von der Erhöhung des Preises der Autobahnvignette ab. Gegen die ent- sprechende, von der Bundesversammlung am 22. März 2013 beschlossene Änderung des Bundesgesetzes über die Abgabe für die Benützung der Nationalstrassen (Nationalstrassenabgabegesetz; NSAG) wird voraus- sichtlich das Referendum ergriffen. Für den Fall, dass das Referendum erfolgreich ist, wird der Bund rasch alternative Finanzierungsmöglich- keiten für diese dringenden Engpässe ausarbeiten müssen.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Zustelladresse: Bundesamt für Strassen, Abteilung Strassennetze, Bereich Netzplanung, 3003 Bern): Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, zum Botschaftsentwurf Stellung nehmen zu können, und beantworten die gestellten Fragen wie folgt: Zu Frage 1: Sind Sie mit den Grundzügen der Vorlage einverstanden? Die Botschaft gründet auf einer umfassenden Untersuchung, mit der die erste Programmbotschaft und ihre Methodik fortgeschrieben wer- den. Diese ist aus unserer Sicht nachvollziehbar. Wir sind somit mit den

Grundzügen der Vorlage einverstanden. Auch mit der zweiten Botschaft wird die Erkenntnis erhärtet, dass bei zwei schwerwiegenden Engpässen die Ergänzung von Fahrstreifen nicht zielführend ist (Räume Glattal und Lausanne / Morges). Für diese Fälle anerkennt der Bund in seinem Bericht, dass die Beseitigung der Engpässe den Bau neuer Netzelemen- te – im Falle des Glattals der sogenannten Glattalautobahn – erfordert. Dieser zweckmässige Ansatz, zur Engpassbeseitigung auch neue Netz- elemente in das Nationalstrassennetz aufzunehmen, wird weiterhin sehr begrüsst. Von zentraler Bedeutung ist, dass auch für die Beseitigung die- ser schwerwiegenden Engpässe die Mittel gesichert werden können (dazu nachfolgend). Die Botschaft geht richtigerweise davon aus, dass die starken Überlastungen auf den Nationalstrassen im Raum Zürich / Winterthur trotz der in den Agglomerationsprogrammen und der für den Ausbau des Schienenverkehrs vorgesehenen Massnahmen bestehen bleiben bzw. zunehmen werden. Wir erachten die vorgesehene Konzent- ration der Mittel auf die Räume mit den grössten Problemen in den Kerngebieten der Agglomerationen daher für zwingend. Die dazu vor- genommene Abstimmung der Programmbotschaft mit dem Programm Agglomerationsverkehr erachten wir somit als richtig. Zu Frage 2: Stimmen Sie der vorgeschlagenen Zuteilung der Projekte zur Beseitigung der Engpässe im Nationalstrassennetz zu den Modulen 1 bis 4 zu? In das Modul 1 sollen drei weitere Projekte aufgenommen werden, darunter der Ausbau der Strecke Andelfingen–Winterthur als Fortset- zung der Strecke Uhwiesen–Kleinandelfingen. Die dafür erforderlichen zusätzlichen Mittel im Umfang von insgesamt rund 1 Mrd. Franken wer- den zur Freigabe vorgeschlagen. Die Zuteilung des Ausbaus Andelfin- gen–Winterthur entspricht dem Planungsstand und wird ausdrücklich begrüsst, da mit diesem Projekt auch die Verkehrssicherheit auf diesem heute nicht richtungsgetrennten Abschnitt deutlich verbessert werden kann. Die Vorhaben im Kanton Zürich im Modul 2 sind der bereits in der ersten Programmbotschaft enthaltene 6-Spur-Ausbau der Umfah- rung Winterthur und neu ein Ausbau der Flughafenautobahn zwischen Zürich Nord und Flughafen, der in Zusammenhang mit dem Bau der Glattalautobahn zu sehen ist. Wir begrüssen die Aufnahme dieser neuen Elemente. Nicht einverstanden sind wir hingegen mit dem Verbleib des Ausbaus der Umfahrung Winterthur im Modul 2. Mit dem nun im Mo- dul 1 vorgesehenen Ausbau der A 4 Andelfingen–Winterthur wird der Verkehrsdruck auf die Umfahrung Winterthur zwangsläufig zunehmen. Deshalb sehen wir bei einer Umsetzung dieses Projekts den dringenden

Bedarf des Ausbaus der Umfahrung Winterthur einschliesslich der vor- gesehenen Lärmschutzmassnahmen und Überdeckungen im selben Zeit- horizont. Sollte dies aus zeitlichen Gründen nicht machbar sein, so sind kapazitätssteigernde Übergangsmassnahmen wie z. B. Pannenstreifen- umnutzung auf der Umfahrung Winterthur zusammen mit den notwen- digen Lärmsanierungen raschmöglichst umzusetzen. Die Realisierung solcher Übergangsmassnahmen darf aber nicht dazu führen, dass der geplante 6-Spur-Ausbau der A 1 um Winterthur an Priorität verliert. Die Module 3 und 4 enthalten die auch nach kantonaler Einschätzung weniger dringlichen Vorhaben, u. a. den 8-Spur-Ausbau Wettingen–Die- tikon sowie den 8-Spur-Ausbau Brüttiseller Kreuz-Töss. Insgesamt kön- nen wir somit der Zuteilung unter Vorbehalt hinsichtlich der Umfahrung Winterthur zustimmen. Zu Frage 3: Wie beurteilen Sie die Absicht des Bundesrates, für die aus seiner Sicht ebenfalls erforderlichen, aber derzeit nicht finanzierten Projekte des Moduls 3 zusätzlich finanzielle Mittel bereitzustellen? Wir begrüssen die Absicht des Bundes, die Finanzierung der National- strassen und des Agglomerationsverkehrs auf eine neue Grundlage zu stellen und damit nachhaltig zu sichern. Dies gilt nicht nur für die Besei- tigung von Engpässen, sondern allgemein für den Ausbau und den Betrieb der Nationalstrassen. Zu Frage 4: Welche weiteren Bemerkungen haben Sie zur Vernehmlassungsvorlage? Die Vernehmlassungsbotschaft verweist korrekt auf die in der Bot- schaft zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassen- netz (NEB) vorgesehenen zusätzlichen Netzelemente, die der Besei- tigung von Engpässen im Raum Glattal und zwischen Lausanne und Morges dienen. Erst wenn auch diese beiden Elemente finanziert und umgesetzt sind, sind auch die landesweit schwerwiegendsten Engpässe beseitigt. Ob alle schwerwiegenden Engpässe beseitigt werden können, hängt somit nicht nur von der Umsetzung dieser vorliegenden Botschaft ab. Entscheidend ist auch der Ausgang einer allfälligen Volksabstimmung über die Erhöhung des Vignettenpreises, von der die Anpassung und der Ausbau des Nationalstrassennetzes abhängen. Der Regierungsrat befürwortet die Anpassung des Vignettenpreises auf Fr. 100 insbeson- dere weil diese zusätzlichen Mittel ausschliesslich der Strasseninfra- struktur zukommen. Schliesslich erlauben wir uns den Hinweis, dass es zu Beginn des letzten Absatzes von Kap. 1.5 Glattal (nicht Limmattal) heissen sollte.

II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, an die Mit- glieder des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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