Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Bericht 2023 über die Umsetzung der Eigentümerstrategie, Kenntnisnahme
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Juni 2023
793. Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Bericht 2023 über die Umsetzung der Eigentümerstrategie
A. Ausgangslage Gemäss den Richtlinien über die Public Corporate Governance (PCG- Richtlinien, Stand 3. Juli 2019) erstellt die zuständige Fachdirektion jähr- lich für jede bedeutende Beteiligung einen Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie und unterbreitet diesen dem Regierungsrat zur Kenntnisnahme (PCG-Richtlinien 7.4 und 7.5). Die zuständige Fach- direktion beurteilt dabei die strategischen und finanziellen Risiken und beantragt dem Regierungsrat gestützt darauf die notwendigen strategi- schen Festlegungen oder Korrekturmassnahmen (PCG-Richtlinie 10.2). Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 1197/2016 die Eigentümerstra- tegie für die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) festgelegt. Dabei formulierte er strategische und wirtschaftliche Ziele sowie Erwar- tungen an die EKZ. Mit Beschluss Nr. 950/2022 nahm der Regierungsrat den fünften Bericht der Baudirektion über die Umsetzung der Eigentü- merstrategie für die EKZ zur Kenntnis. Die Berichterstattung hielt fest, dass die Geschäftstätigkeiten der EKZ im Wesentlichen den strategischen Zielen des Regierungsrates entsprechen, die Massnahmen des Kantons bereits umgesetzt sind bzw. sich in Umsetzung befinden und keine zusätz- lichen Massnahmen des Kantons angezeigt sind. Vorliegend wird zum sechsten Mal zur Umsetzung der Eigentümerstrategie Bericht erstattet. Die EKZ befinden sich zu 100% im Eigentum des Kantons und werden als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt geführt. Die Organisation und die Aufgaben der EKZ sind im Gesetz betreffend die Elektrizitäts- werke des Kantons Zürich vom 19. Juni 1983 (EKZ-Gesetz, LS 732.1) und der zugehörigen Verordnung über die Organisation und Verwaltung der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich vom 13. Februar 1985 (EKZ-Ver- ordnung, LS 732.11) geregelt.
B. Berichterstattung
1. Umfeld Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verbunden mit stark verminderten Gaslieferungen aus Russland, der Ausfall von Kernkraft- werken in Frankreich und die aussergewöhnliche Trockenheit in Europa
haben 2022 die Gefahr einer Strom- und/oder Gasmangellage erhöht und zu aussergewöhnlich starken Preissauschlägen bei Strom und Gas geführt. Um das Marktrisiko ihrer Energiepositionen zu mindern, eine gewisse Rentabilität zu sichern und eine bessere Planbarkeit der Geldflüsse zu er- reichen, verkaufen die meisten Stromerzeugungsunternehmen die nicht für die eigenen Kundinnen und Kunden benötigte Stromerzeugung bis zu drei Jahre im Voraus über die Börse. Diese übernimmt die Rolle der Vermittlerin zwischen Lieferanten und Abnehmern. Sie sichert sich gegen Ausfälle auf Lieferanten- und Abnehmerseite mit von diesen zu hinter- legenden finanziellen Sicherheiten ab, die abhängig vom Strompreis sind (täglich durchgeführtes sogenanntes Margining). Je höher der Strom- preis ist, desto höher sind die zu hinterlegenden Sicherheitsleistungen, um das Gegenparteienrisiko zu senken. Bei stark steigenden Strompreisen erhöhen sich die zu hinterlegenden Sicherheiten entsprechend erheblich. Verschiedene europäische Staaten ergriffen Massnahmen zur Sicherung der Liquidität der Stromerzeugungsunternehmen. In der Schweiz eröff- nete der Bundesrat Ende April 2022 die Vernehmlassung zum Entwurf für das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung system- kritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG, SR 734.91). Mit Beschluss Nr. 697/2022 begrüsste der Regierungsrat die Schaffung eines Rettungsschirms bzw. Sicherheitsnetzes auf Bundesebene ausdrück- lich. Das als dringlich erklärte FiREG ist seit dem 1. Oktober 2022 in Kraft. In der EU wurden neben der Sicherung der Stromerzeugungsunter- nehmen weitere Notfallmassnahmen als Reaktion auf die hohen Energie- preise beschlossen. Mit dem Plan REPowerEU soll die Nachfrage der EU nach russischem Gas deutlich verringert werden. Als Massnahmen vor- gesehen sind u. a. ein verstärkter Ausbau der erneuerbaren Energien, eine Steigerung der Energieeffizienz, beschleunigte Genehmigungsverfahren, Vorschriften zu Erdgasvorratshaltung und ein Gaspreisdeckel. Die EU soll bis 2050 klimaneutral werden und bis 2030 mindestens 55% der Treib- hausgase im Vergleich zu 1990 einsparen. Das EU-Klimagesetz legt diese Ziele gesetzlich fest (FitFor55). 2022 wurden dazu verschiedene Mass- nahmen beschlossen, u. a. eine Anpassung des EU-Emissionshandels- systems. Zur Verhinderung einer Strom- und Gasmangellage ergriff der Bundes- rat seit Februar 2022 verschiedene Massnahmen (insbesondere: Spar- kampagne, Bewirtschaftungsmassnahmen Strom und Gas, Schaffung Wasserkraftreserve, thermische Reservekraftwerke, Pooling von Not- stromgruppen, Verpflichtung der Gasbranche zur vertraglichen Sicherung von Speichervolumen im Ausland und von Importoptionen). Seit dem 1. Oktober 2022 ist zudem das Bundesgesetz über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter (AS 2022 543) in Kraft. Es umfasst insbesondere Massnahmen
im Bereich der Photovoltaik (PV), mit einer PV-Pflicht bei Neubauten sowie Erleichterungen und zusätzlicher Förderung für alpine PV-Anla- gen. Am 23. November 2022 wurden zudem verschiedene Verordnungen im Energiebereich angepasst und damit u. a. die Förderinstrumente für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien ausgebaut, mit Schwer- punkt auf die PV, z. B. mit der Einführung eines zusätzlichen Bonus für alpine PV-Anlagen. Um die Stromversorgungssicherheit auch in Zukunft zu gewährleisten und den Ausbau mit erneuerbaren Energien insbesondere auch im Win- terhalbjahr zu fördern, hat der Bundesrat Revisionen des Energiegeset- zes vom 30. September 2016 (EnG, SR 730.0) und des Stromversorgungs- gesetzes vom 23. März 2007 (StromVG, SR 734.7) vorgeschlagen und in einem Mantelerlass unter dem Namen «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» zusammengeführt. Der Mantelerlass wurde im Herbst 2022 im Ständerat und im März 2023 im Nationalrat beraten. Nach Bereinigung der verbliebenen Differenzen sollen die Gesetzesänderungen spätestens im Herbst 2023 beschlossen werden. Am 16. Dezember 2022 wurde die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten eröffnet. Das neue Gesetz soll Insiderhandel und Marktmanipulation unterbinden und mehr Transparenz schaffen. In der EU besteht bereits seit 2011 mit der Verordnung 1227/2011 über die Integrität und Transpa- renz des Energiegrosshandelsmarkts (Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency) eine entsprechende Rechtsgrund- lage. Diese gilt auch für Schweizer Unternehmen, die Strom und Gas im EU-Raum handeln.
2. Entwicklung bei den EKZ Das Haupttätigkeitsfeld der EKZ ist der Betrieb, der Unterhalt und die bedarfsgerechte Erweiterung der regionalen und lokalen Stromnetze und die Stromlieferung an die Kundinnen und Kunden in der Grundver- sorgung im Versorgungsgebiet. Der gesamte Betriebsertrag 2021/2022 (Gesamtleistung) steigerte sich leicht von 805,1 Mio. Franken im Vorjahr auf 811,3 Mio. Franken. Die Nettoerlöse aus Stromlieferung und Netz- nutzung betrugen 540,4 Mio. Franken (Vorjahr 557,3 Mio. Franken), aus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien 67,7 Mio. Franken (Vorjahr 51,3 Mio. Franken), aus dem Energiecontracting 39,6 Mio. Fran- ken (Vorjahr 38,8 Mio. Franken) und aus den Elektroinstallationen 72,6 Mio. Franken (Vorjahr 62,7 Mio. Franken). Der Nettoerlös aus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien fällt hauptsächlich im euro- päischen Ausland an.
Die EKZ beschäftigten per Ende September 2022 1397 Personen (Vor- jahr 1327), davon waren 143 Lernende (Vorjahr 147). Die EKZ sind ein wichtiger Arbeitgeber im Kanton. Die Tätigkeiten im Ausland beschrän- ken sich auf finanzielle Investitionen in neue erneuerbare Energien (ohne Angestellte). Die EKZ sind mit Beteiligungen von 38,5% (Vorjahr 34,0%) an der Repower AG bzw. 18,4% an der Axpo Holding AG der jeweils grösste Aktionär. Die Verfügbarkeit der Stromversorgung im Versorgungsgebiet der EKZ ist überdurchschnittlich gut. Die Kundinnen und Kunden der EKZ muss- ten im Geschäftsjahr 2021/2022 im Durchschnitt 9 Min. auf die Strom- lieferung verzichten (Vorjahr 13 Min., Schweizer Durchschnitt 17 Min.). Die EKZ verfügen im Verhältnis zur Stromnachfrage von 3037 Gigawatt- stunden (GWh, Vorjahr 3770 GWh) nur über geringe Erzeugungskapa- zitäten. Entsprechend kauften sie den Strom für ihre Kundinnen und Kunden grösstenteils gestaffelt am Markt ein. Die deutlich erhöhten Strombeschaffungspreise wirken sich auf die Stromtarife 2023 mit einer durchschnittlichen Preissteigerung von 26% aus. Mit 5561 GWh nahm die Absatzmenge im Netz gegenüber dem Vorjahr (5581 GWh) leicht ab. Die EKZ beziffern die Stromeinsparungen in ihrem Versorgungsgebiet aufgrund ihrer Energieberatung auf 13,9 GWh. Beim Energiecontracting wurden neben Wärmepumpen bei rund der Hälfte der Projekte gesamtheitliche, integrierte Gebäudeenergielösungen, einschliesslich PV und Elektromobilitätslösungen umgesetzt. Die Zahl der von den EKZ finanzierten und unterhaltenen Anlagen stieg um 56 auf 1206. Die EKZ Eltop AG ist mit je einer Filiale in den Kantonen Thur- gau und Glarus weiter gewachsen. Sie verzeichnete im abgelaufenen Ge- schäftsjahr eine hohe Nachfrage nach PV-Anlagen mit Verbindung zur Haustechnik, um den Eigenverbrauch zu optimieren. Die EKZ konnten in Südportugal eine neue Freiflächensolaranlage in Betrieb nehmen, die jährlich rund 90 GWh Strom erzeugt. Die Erlöse dieser Produktion, wie auch die hohen Erlöse aus den deutschen Windparkanlagen, trugen zum Unternehmensergebnis bei. In Thundorf planen die EKZ die Erstellung von acht Windkraftanlagen mit einer Masthöhe von 166 Metern und einer Gesamthöhe von 246 Me- tern. Dieses Projekt wird im Dialog mit Behörden, Interessengruppen und der Bevölkerung entwickelt. Am 27. April 2023 wurde die Forderung eines Mindestabstands von 850 m von Windanlagen zu Gebäuden, in denen sich Personen aufhalten, von der Thundorfer Stimmbevölkerung ange- nommen. Die EKZ bedauern dieses Resultat und wollen nun vorerst die weiteren Schritte der Gemeinde und des Kantons Thurgau abwarten.
Das abgelaufene Geschäftsjahr war – nach der Coronapandemie – wiederum sehr anspruchsvoll. Geprägt von aussergewöhnlich stark ge- stiegenen Energiepreisen und einer drohenden Energiemangellage, Lieferengpässen und Fachkräftemangel, wurde es von den EKZ insge- samt gut bewältigt.
3. Jahresabschluss 2021/2022 Die EKZ-Gruppe hat das Geschäftsjahr 2021/2022 mit einem Unter- nehmensergebnis von 83,2 Mio. Franken abgeschlossen (Vorjahr 142,6 Mio. Franken). Das Finanzergebnis betrug 18,5 Mio. Franken (Vor- jahr 70,0 Mio. Franken). Davon betrug das Ergebnis der assoziierten Gesellschaften 28,0 Mio. Franken (Vorjahr 51,3 Mio. Franken, einschliess- lich eines Gewinns aus einer Veräusserung). Dieses ist zu einem wesent- lichen Teil auf die Beteiligung an der Repower AG zurückzuführen. Die Gesamtleistung der EKZ-Gruppe betrug im Geschäftsjahr 2021/2022 811,3 Mio. Franken (Vorjahr 805,1 Mio. Franken). Die Bilanz- summe belief sich per 30. September 2022 auf 2,56 Mrd. Franken (Vorjahr 2,50 Mrd. Franken). Die Eigenkapitalquote einschliesslich Minderheits- anteilen betrug 82,0% (Vorjahr 83,0%). Nach Beurteilung der Revisionsstelle vermittelt die Jahresrechnung der EKZ-Gruppe (Konzernrechnung) für das Geschäftsjahr 2021/2022 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in Übereinstimmung mit den Swiss GAAP FER, und die Jahresrechnung der EKZ entspricht dem EKZ-Gesetz und der EKZ-Verordnung. Der Kantonsrat folgte dem Antrag der Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmen vom 22. März 2023 (vgl. KR-Nr. 58a/2023) und genehmigte mit Beschluss vom 24. April 2023 den Geschäftsbericht 2021/2022 und die darin enthaltene konsolidierte Jahresrechnung der EKZ-Gruppe sowie die Jahresrechnung der EKZ für den Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 30. September 2022. Der Kantonsrat nahm weiter Kenntnis von der vom Verwaltungsrat festgelegten Gewinnverwendung, die eine Ausschüttung an den Kanton von 9,45 Mio. Franken (Vorjahr 30 Mio. Franken) sowie die Ausgleichsvergütung an die Gemeinden von 11,3 Mio. Franken (wie im Vorjahr) umfasst.
4. Umsetzung der Eigentümerstrategie Der Regierungsrat legte in der Eigentümerstrategie für die EKZ stra- tegische Ziele mit entsprechenden Vorgaben an das Unternehmen, zum Beteiligungscontrolling sowie zur Ausübung der Rolle des Kantons als Eigentümer fest.
4.1 Strategische Ziele (Ziff. 2 der Eigentümerstrategie) Im Rahmen seiner Aufgabe, für eine sichere und wirtschaftliche Elek- trizitätsversorgung zu sorgen, verfolgt der Regierungsrat folgende Ziele mit den EKZ: – Die EKZ erneuern und erweitern ihre regionalen und kommunalen Stromnetze bedarfsgerecht und sorgen für einen zuverlässigen Betrieb. – Die EKZ sorgen für einen sicheren Betrieb und einen angemessenen Unterhalt der eigenen Kraftwerke. – Die EKZ festigen ihre Position als eines der führenden Schweizer Strom- versorgungsunternehmen in den Bereichen Verteilnetz und Grund- versorgung. Sie unterbreiten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkei- ten ein marktgerechtes Angebot, wenn ein Netzbetreiber im Kanton zum Verkauf steht. Beurteilung: Das Netz der EKZ wies auch in diesem Geschäftsjahr eine hohe Zuverlässigkeit aus. Im Durchschnitt mussten die Endverbrau- cherinnen und Endverbraucher lediglich einen Stromausfall von 9 Min. in Kauf nehmen. Die EKZ investierten in der Berichtsperiode 94 Mio. Fran- ken (Vorjahr 63 Mio. Franken) in die Instandhaltung und Modernisierung der Netzinfrastruktur. Insbesondere neue Rechenzentren erfordern An- passungen und Leistungssteigerungen sowie fallweise den Neubau weiterer Unterwerke (Kindhausen, Glattbrugg, Dielsdorf) oder deren Erweiterung (Eglisau). Der trockene Sommer 2022 führte zu einer insgesamt um rund 18% verringerten Stromproduktion der Wasserkraftwerke der EKZ. Über das Netz der EKZ wurden ingesamt 5561 GWh Strom an die Endverbrau- cherinnen und Endverbraucher geliefert. Das entspricht rund 9% des gesamtschweizerischen Bedarfs. – Ein weiterer Ausbau des Erzeugungsportfolios und der Handelsakti- vitäten der EKZ, insbesondere im Ausland, wird nicht angestrebt. Beurteilung: Im Geschäftsjahr 2021/2022 haben die EKZ ihre Anteile an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Ausland um eine weitere Solaranlage (Cotovio, Portugal) erhöht. Aus Sicht des Regierungs- rates liegt der Fokus nach wie vor auf der sicheren und günstigen Strom- versorgung des Kantons, zu der die Investitionen im Ausland nicht direkt beitragen. Diese Finanzinvestitionen dürfen deshalb nur unter der Be- dingung erfolgen, dass eine angemessene Rendite erzielt werden kann und keine unverhältnismässigen Risiken eingegangen werden. Zudem dürfen sie kein für strategisch erforderliche Investitionen benötigtes Kapital binden.
Weiter verfolgt der Regierungsrat mit den EKZ folgende wirtschaft- liche Ziele: – Die EKZ entscheiden nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen und streben eine möglichst hohe Wertschöpfung an. Im mehrjährigen Durch- schnitt erzielen sie eine marktübliche Eigenkapitalrendite und richten 50% des Bilanzgewinns an den Kanton aus. Der Regierungsrat rechnet mit einer jährlichen Dividende von rund 30 Mio. Franken. Beurteilung: Die EKZ erzielten ein im Vergleich zum Vorjahr tieferes Unternehmensergebnis von 83 Mio. Franken (Vorjahr 143 Mio. Franken). Dies entspricht bei einem Eigenkapital von 2,1 Mrd. Franken einer Eigen- kapitalrendite von 4,0% (Vorjahr 6,9%). Das verringerte Unternehmens- ergebnis lässt sich insbesondere durch das tiefere Finanzergebnis (im Vorjahr waren wesentliche Sondereffekte enthalten) erklären. Für das Geschäftsjahr 2021/2022 erfolgt zum vierten Mal eine Gewinnausschüt- tung an den Kanton gemäss § 3a des EKZ-Gesetzes. Die Ausschüttung wurde vom Verwaltungsrat auf 9,45 Mio. Franken festgelegt (Vorjahr 30 Mio. Franken) und liegt damit deutlich unter den Erwartungen des Regierungsrates. Der Regierungsrat erwartet, dass die EKZ künftig wie- der einen angemessenen Gewinn ausschütten. – Die EKZ pflegen eine aktive Zusammenarbeit mit den anderen Netz- betreibern auf kantonaler und nationaler Ebene. Insbesondere prüfen sie Kooperationsmöglichkeiten und Beteiligungen im Axpo-Verbund (mit dem Axpo-Konzern und den Kantonswerken), damit Doppel- spurigkeiten vermieden werden können. Beurteilung: Die EKZ sind gut vernetzt in der Schweizer Strombranche. So engagieren sich die EKZ z. B. in mehreren Gremien des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen. Mit den anderen Kantons- werken im Axpo-Verbund findet ein regelmässiger Austausch statt. – Die Stromtarife der EKZ gehören sowohl bei den Privatkundinnen und -kunden als auch bei den Unternehmen zu den günstigsten in der Schweiz. Beurteilung: Die Elektrizitätstarife der EKZ gehörten auch im abge- laufenen Geschäftsjahr zu den günstigsten im Kanton wie auch im gesamt- schweizerischen Vergleich.
4.2 Vorgaben an die EKZ (Ziff. 3 der Eigentümerstrategie) Finanzielle Ziele: Die EKZ – erwirtschaften eine ausreichende Rendite, um die Erfüllung der Eigen- tümerziele langfristig und aus eigener Kraft sicherstellen zu können, – erzielen im mehrjährigen Durchschnitt marktübliche Gewinne,
– bieten den Privatkundinnen und -kunden wie auch den Unternehmen im schweizerischen Vergleich günstige Stromtarife, – erwirtschaften einen ausreichenden Cashflow zur langfristigen Finan- zierung der Investitionen sowie zur Rückzahlung eingegangener finan- zieller Verpflichtungen, – stellen die notwendige Liquidität zur Begleichung laufender Verpflich- tungen sicher, – sorgen für einen ausreichenden Schutz der Vermögenswerte, z. B. gegen- über Haftungsansprüchen oder bei Schäden, – verfügen über ein angemessenes Eigenkapital. Die Eigenkapitalquote soll mindestens 50% betragen. Beurteilung: Das Geschäftsjahr 2021/2022 konnte mit einem Unter- nehmensergebnis von 83 Mio. Franken (Vorjahr 143 Mio. Franken) abge- schlossen werden. Die Elektrizitätstarife der EKZ gehören zu den güns- tigsten im Kanton und sind auch im gesamtschweizerischen Vergleich tief. Bei einem Geldfluss aus Geschäftstätigkeit von 181 Mio. Franken und Nettoinvestitionen ins Anlagevermögen von 167 Mio. Franken resultierte ein Free Cash Flow von 14 Mio. Franken. Die EKZ verfügen über eine sehr solide Bilanz mit einer Eigenkapitalquote (einschliesslich Minder- heitsanteilen) von hohen 82,0% (Vorjahr 83,0%) und mit ausreichender Liquidität. Rechnungslegung: Die Konzernrechnung der EKZ vermittelt ein den tatsächlichen Ver- hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags- lage. Sie entspricht anerkannten Rechnungslegungsstandards und dem schweizerischen Recht. Beurteilung: Die Jahresrechnung der EKZ-Gruppe wurde in Überein- stimmung mit dem EKZ-Gesetz sowie den Fachempfehlungen zur Rech- nungslegung Swiss GAAP FER erstellt. Sie vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags- lage. Risikomanagement: Die EKZ stellen ein zweckmässiges Risikomanagement sicher und führen ein internes Kontrollsystem. Beurteilung: Die EKZ führen ein angemessenes Risikomanagement und ein internes Kontrollsystem. Einmal jährlich werden die wesentlichen Risiken identifiziert, bewertet und Massnahmen zur Risikominderung ergriffen. Die interne Revision unterstützt den Verwaltungsrat und die Ge- schäftsleitung. Die wesentlichen Risiken aus dem Risikobericht werden bei der Erstellung des strategischen Prüfplans beigezogen.
Geschäftsfelder und Infrastruktur: Die EKZ – sind in erster Linie in den Geschäftsfeldern Stromverteilung und Strom- vertrieb in der Grundversorgung tätig, – sorgen für einen sicheren Betrieb und einen angemessenen Unterhalt der eigenen Stromnetze und Kraftwerke. Beurteilung: Im Berichtsjahr wurden 94 Mio. Franken in die Instand- haltung und Modernisierung der Netzinfrastruktur investiert. Der Netto- buchwert des Verteilnetzes beträgt per 30. September 2022 684 Mio. Fran- ken. Er liegt in Bezug auf den Anschaffungswert bei 42%. Es wird genü- gend investiert, um das Verteilnetz auf einem guten Stand zu halten. – Die EKZ bauen das Erzeugungsportfolio und die Handelsaktivitäten, insbesondere im Ausland, nicht weiter aus. Beurteilung: siehe Abschnitt 4.1 – Die EKZ unterstützen innovative Entwicklungen im Verteilnetz und pflegen eine enge Zusammenarbeit mit der Forschung. Beurteilung: Bereits 68% der herkömmlichen Stromzähler wurden durch intelligente Zähler (Smart Meter) ersetzt. Die EKZ haben sich am Schweizer Unternehmen Neuron beteiligt, das bestehende Stromleitungen für die Übertragung von Informationen verwendet (Powerline Commu- nication). Über diesen Übermittlungskanal lässt sich z. B. Smart Metering für die Laststeuerung nutzen. In der Gemeinde Winkel wollen die EKZ zusammen mit der ETH Zürich mit dem Pilotprojekt «OrtsNetz», bei dem lokal produzierter Solarstrom lokal verbraucht werden kann, Erfahrungen sammeln. In Richterswil erproben die EKZ eine innovative Beleuchtungs- anlage (adaptives Licht je nach Wetterverhältnis). – Die EKZ fördern im Rahmen ihrer Tätigkeit den effizienten und spar- samen Umgang mit Energie. Beurteilung: Die EKZ bieten ihren Kundinnen und Kunden weiterhin umfassende Beratungsdienstleistungen zur Förderung der Energieeffi- zienz an. Die Finanzierung erfolgt über eine zweckgebundene Abgabe auf dem Stromverbrauch. Aufgrund der steigenden Energiepreise und einer möglichen Strommangellage hat das Bedürfnis nach Beratung stark zu- genommen. Besonders beliebt waren im Berichtsjahr die Beratungen rund um PV-Anlagen. Da die Effizienzpotenziale vermutlich noch lange nicht ausgeschöpft sind, würde der Regierungsrat zusätzliche Anstrengungen für Energieeffizienz sehr begrüssen. – Die EKZ können weitere Dienstleistungen im Energiebereich erbringen, sofern die Wirtschaftlichkeit gegeben ist (z. B. in den Bereichen Ener- giecontracting, Mess- und Abrechnungsdienstleistungen, Elektro- installationen).
Die EKZ-Tochter Certum Sicherheit AG (Beteiligung: 63,6%) hat mit Auditiierungen, Akkreditierungen und Qualitätskontrollen (PV-Anlagen) das Geschäftsjahr erfolgreich abgeschlossen. Die Eltop AG profitierte zwar von der höheren Nachfrage nach Gesamtlösungen und Solaranlagen, konnte aber an ihren Erfolg des Vorjahres (3,6 Mio. Franken) nicht an- knüpfen und beendete das Geschäftsjahr mit einem operativen Ergebnis von 0,4 Mio. Franken. Im Bereich Energiecontracting unterhalten die EKZ 1206 Anlagen (Vorjahr 1150). Der Umsatz belief sich auf 43 Mio. Franken (Vorjahr 42 Mio. Franken). Zur Beurteilung des Umfangs und der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Sparten wurden dem Regierungsrat die wesentlichen Kennzahlen für die einzelnen Bereiche anhand der vertraulichen Spartenberichterstattung auf EBIT-Stufe der EKZ-Gruppe vorgelegt. Weitere Vorgaben: Die Eigentümerstrategie macht weitere Vorgaben in den Bereichen Personal, Kommunikation sowie Kooperationen und Beteiligungen. Beurteilung: Zu diesen Vorgaben wurden für das Geschäftsjahr 2021/2022 keine Abweichungen festgestellt.
4.3 Massnahmen des Kantons (Ziff. 5 der Eigentümerstrategie) Die in Ziff. 5 der Eigentümerstrategie festgelegten Massnahmen des Kantons sind bereits bzw. werden umgesetzt: Das EKZ-Gesetz soll in zwei Schritten angepasst werden. Die mit dem ersten Schritt enthaltenen Anpassungen (Gewinnerzielung, Gewinnausschüttung, Anpassungen an das StromVG, vgl. Abschnitt 4.1) sind seit dem 1. Juli 2019 in Kraft. In einem zweiten Schritt sollen unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf Bundesebene (vgl. Abschnitt 1) weitere Anpassungen des EKZ-Ge- setzes geprüft werden.
4.4 Beteiligungscontrolling (Ziff. 4 der Eigentümerstrategie) Grundlage für das Beteiligungscontrolling bilden der jährliche Betei- ligungsbericht, die strategische Überprüfung der Beteiligungen und der Geschäftsbericht mit Jahresrechnung der EKZ-Gruppe sowie zusätz- liche, vertrauliche Informationen der EKZ zu den finanziellen Zielen, zum Risikomanagement, zu den strategischen und finanziellen Risiken sowie zu den einzelnen Geschäftsbereichen. Zudem sind zwei Mitglie- der des Regierungsrates von Amtes wegen im Verwaltungsrat der EKZ vertreten (§ 10 EKZ-Gesetz). Damit ist der Austausch über die strategische Ausrichtung der EKZ gewährleistet.
5. Risikobeurteilung Die Wertschöpfung der EKZ erfolgt heute mehrheitlich im Monopol- bereich (Verteilnetz und Grundversorgung der nicht marktberechtigten Kundschaft). In diesem Bereich sind die möglichen Erträge und Gewinne stark reguliert, begrenzen aber auch die Risiken, was angesichts der ex- tremen Verwerfungen an den Strommärkten 2022 ein Vorteil war. Mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sind die Strommarkt- preise ausserordentlich stark gestiegen und eine Strommangellage im Win- ter 2022/2023 konnte nicht ausgeschlossen werden. Diese führte zu höhe- ren Beschaffungskosten für die EKZ, die über eine Erhöhung des Strom- tarifs ab 2023 von durchschnittlich 26% an die Kundinnen und Kunden weiterverrechnet werden. Da die EKZ den Strom für die Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung gestaffelt über zwei Jahre und entspre- chend zu höheren Preisen einkaufen mussten, werden die Elektrizitäts- tarife für 2024 – wie auch bei anderen EVU ohne namhafte eigene Strom- produktion – weiter steigen. Die Entwicklung der regulatorischen Rah- menbedingungen (insbesondere Bundesgesetz über eine sichere Strom- versorgung mit erneuerbaren Energien) ist weiterhin im Gang.
6. Fazit Die Geschäftstätigkeiten der EKZ entsprechen im Wesentlichen den strategischen Zielen des Regierungsrates. Die Massnahmen des Kantons sind bereits bzw. werden umgesetzt. Zusätzliche Massnahmen des Kan- tons sind keine angezeigt. Der Ausbau des Erzeugungsportfolios der EKZ im Ausland stellt weiterhin eine Differenz zu den strategischen Zielset- zungen in der Eigentümerstrategie dar. Dies gilt insbesondere, wenn Möglichkeiten zur Investition in geeignete Projekte im Inland bestehen. Investitionen im Ausland dürfen nur unter der Bedingung erfolgen, dass eine angemessene Rendite erzielt werden kann, keine unverhältnismäs- sigen Risiken eingegangen werden und kein für strategisch erforderliche Investitionen benötigtes Kapital gebunden wird. Der Abbruch der Verhandlungen zum Rahmenabkommen mit der EU, die steigende Gefahr einer Strommangellage im Winter 2022/2023 und der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine erhöhten die Dringlich- keit weiter, den Selbstversorgungsgrad zu erhöhen. Von den EKZ wird weiterhin erwartet, dass sie in diesem Bereich bei gegebener Wirtschaft- lichkeit eine wichtige Rolle einnehmen. Im Rahmen der anstehenden Überarbeitung der Eigentümerstrategie des Regierungsrates soll dies entsprechend als zusätzliche Zielsetzung aufgenommen werden.
Die aussergewöhnlichen Preissauschläge haben sowohl die Kreditrisi- ken als auch die Sicherheitsleistungen und damit die Liquiditätsrisiken der Schweizer Stromunternehmen stark erhöht. Von den EKZ wird wei- terhin erwartet, dass sie diese Entwicklungen sorgfältig analysieren und die erforderlichen Massnahmen ergreifen.
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Vom Bericht 2023 der Baudirektion über die Umsetzung der Eigen- tümerstrategie für die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich wird Kennt- nis genommen. II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates, den Verwaltungsrat der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, 8002 Zürich, sowie an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli