Verordnung über den Ausgleich der kalten Progression bei der Einkommens- und Vermögenssteuer, Erlass, Inkraftsetzung auf 1. Januar 2012
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Juni 2011
796. Verordnung über den Ausgleich der kalten Progression
Erwägungen
bei der Einkommens- und Vermögenssteuer ab 1. Januar 2012 I. Die Finanzdirektion unterbreitet mit Antrag vom 18. April 2011 einen Antrag zum Erlass einer Verordnung über den Ausgleich der kal- ten Progression bei der Einkommens- und Vermögenssteuer ab 1. Januar 2012. Der Regierungsrat zieht den Antrag in Beratung und beschliesst die Verordnung (ABl 2011, Seite 1912). II. Mitteilung an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi