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Verkehrsbetriebe Zürich, behindertengerechte Anpassung Haltestelle Bürkliplatz, Staatsbeitrag, Freigabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. August 2012

799. Verkehrsbetriebe Zürich (behindertengerechte Anpassung

Erwägungen

Haltestelle Bürkliplatz; Staatsbeitrag) Mit Beschluss vom 22. Oktober 2007 bewilligte der Kantonsrat einen Rahmenkredit über 32 Mio. Franken für Staatsbeiträge an die Anpassung verschiedener S-Bahn-Stationen und Tramhaltestellen für mobilitäts- behinderte Personen zulasten des Fonds für die Förderung des öffent- lichen Verkehrs (Vorlage 4379). Der Rahmenkredit wird an die Bau- kostenentwicklung zwischen dem Zeitpunkt der Kostenberechnung für den Rahmenkredit (Preisstand 1. Oktober 2006) und der Bauausführung der einzelnen Objekte angepasst. Auf dieser Grundlage sicherte der Regierungsrat der Forchbahn und der Schweizerischen Südostbahn am 11. Juni 2008 erste Staatsbeiträge für Planungs- und Bauleistungen zu (RRB Nr. 879/2008). Gleichzeitig ermächtigte er die Volkswirtschafts- direktion, kommende Staatsbeiträge in der Höhe ihrer Ausgabenkompe- tenz selbst freizugeben. Mit Eingabe vom 13. Juni 2012 ersuchen die Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) den Kanton Zürich um eine Finanzierungszusage für die behinder- tengerechte Anpassung der Haltestelle Bürkliplatz.

Projektumfang Die Gleise im Haltestellenbereich der Tramhaltestelle Bürkliplatz ver- laufen nicht gerade. Bei der Berechnung des Kredits wurde 2006 ent- schieden, dass als kostengünstigste Lösung lediglich das Gleis näher beim See verschoben werden soll, damit die gesetzlich erforderlichen Einstiegsverhältnisse bei der drittvordersten Einstiegstüre der Trams eingehalten werden. Bei den übrigen Türen konnte diese Anforderung nicht erfüllt werden. In der Zwischenzeit wurde das Projekt mit anderen geplanten Erneuerungsarbeiten abgestimmt. Das zur Ausführung vor- gesehene, vom Stadtrat von Zürich am 23. Mai 2012 festgesetzte Projekt sieht nun eine Anpassung beider Gleisachsen vor. Die vorgeschriebenen Einstiegsverhältnisse können damit bei allen Tramtüren gewährleistet werden. Das Projekt umfasst zudem eine deutliche Verbesserung für sehbehinderte Personen, da sich die Orientierung für die Fahrgäste infolge der neu zusammenliegenden Halteorte für die Trams in Fahrt- richtung Enge und Paradeplatz vereinfacht. Das Projekt sieht neben den Massnahmen zur Erfüllung des Behindertengleichstellungsgesetzes überdies einzelne Gleiserneuerungen sowie von den städtischen Werken

bestellte Werkleitungserneuerungen vor. Trotz baulicher Synergien liegen die dem kantonalen Rahmenkredit zugeschiedenen Kosten höher als ursprünglich geschätzt. Da jedoch die Haltestelle Bürkliplatz von fünf Tramlinien bedient und täglich von rund 11 500 Fahrgästen benutzt wird sowie gleichzeitig ein Umsteigeort für das gesamte Seebecken (Schiff- fahrt der Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft, ZSG) und für die Busse in Richtung Kilchberg/Rüschlikon ist, erscheint die geplante umfassendere Anpassung gerechtfertigt.

Kosten und Finanzierung Die Gesamtkosten für die Projekt- und Bauausführung belaufen sich gemäss dem vorliegenden Bauprojekt auf Fr. 3 115 000 (Preisstand 1. Oktober 2011, einschliesslich MWSt). Diese verteilen sich wie folgt auf die verschiedenen Kostenträger: Kosten (Preisstand 1. Oktober 2011) in Franken Staatsbeitrag BehiG (Gleisbau, Neuanordnung 1 343 000 der Haltestelleneinrichtungen) VBZ Investitionsbudget (Gleisbau) 757 000 Strassenanpassung (Haltekanten, Warteflächen) 462 000 Werkleitungsbau 553 000 Gesamtkosten (einschliesslich 8% Mehrwertsteuer) 3 115 000

Die Kosten für den Gleis- und Weichenersatz werden durch das In- vestitionsbudget der VBZ finanziert. Die erforderlichen Mittel sind in der Investitionsplanung der VBZ eingestellt. Für die städtischen Auf- wendungen liegen die entsprechenden Beschlüsse der Stadt Zürich vor. Der Staatsbeitrag des Kantons Zürich beträgt Fr. 1 343 000 (ein- schliesslich MWSt). Bezogen auf den Preisstand der Kreditvorlage (1. Oktober 2006), entspricht dies Fr. 1 248 808. Der Teuerungsanteil wurde aufgrund des vom Bundesamt für Statistik veröffentlichten Schweizerischen Baupreisindexes (Tiefbau, Schweiz) berechnet. Die Differenz zwischen der vorliegenden Kreditfreigabe (1. Oktober 2011, Index 132,6) und dem Preisstand der Kreditvorlage (1. Oktober 2006, Index 123,3) beträgt 9,3 Punkte bzw. 7,5%. Die anrechenbare Teuerung beträgt auf dieser Grundlage Fr. 94 192. Die tatsächlichen Zahlungen werden aufgrund der genehmigten Schlussabrechnung mit Berücksich- tigung des Teuerungsanteils festgelegt. Der vom Kantonsrat bewilligte Rahmenkredit stützt sich auf die von den Bahnunternehmen 2006 beim Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) ein- gereichten Vorprojekte. Für die Haltestelle Bürkliplatz wurde in jenem Zeitpunkt mit Aufwendungen von Fr. 800 000 (Preisstand 1. Oktober 2006) gerechnet. Der Anteil der BehiG-Kosten des heute vorgesehenen

Projekts beträgt teuerungsbereinigt Fr. 1 248 808 und liegt damit 56,1% über den damals geschätzten Aufwendungen. Diese Mehraufwendungen ergeben sich aufgrund der erwähnten Massnahmen zur Verbesserung der Einstiegsverhältnisse für Behinderte. Die zusätzlichen Investitionskosten können durch die im Rahmen- kredit enthaltenen Reserven gedeckt werden. Die Ausgaben zulasten des kantonalen Rahmenkredits sind im Budget 2012 bzw. im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan KEF 2012–2015 des Fonds für die Förderung des öffentlichen Verkehrs in der Leistungsgruppe Nr. 5920 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Aus dem Rahmenkredit für Staatsbeiträge an die Anpassung ver- schiedener S-Bahn-Stationen und Tramhaltestellen für mobilitätsbehin- derte Personen gemäss Kantonsratsbeschluss vom 22. Oktober 2007 wird für die behindertengerechte Anpassung der Haltestelle Bürkliplatz ein Objektkredit als Staatsbeitrag von höchstens Fr. 1 343 000 (Preis- stand 1. Oktober 2011, einschliesslich MWSt) zulasten der Investitions- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 5920, Fonds für die Förderung des öffentlichen Verkehrs, freigegeben.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.

III. Mitteilung an die Verkehrsbetriebe Zürich, Luggwegstrasse 65, 8048 Zürich (ES), den Zürcher Verkehrsverbund sowie an die Finanz- direktion und die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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