Universität Zürich, Studienplätze für das Medizinstudium, Studienjahr 2026/2027 (Bachelor) und 2029/2030 (Master), Festlegung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. August 2025
803. Universität Zürich, Studienplätze für das Medizinstudium,
Erwägungen
Studienjahr 2026/2027 (Bachelor) und 2029/2030 (Master), Festlegung Gemäss § 3 der Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den medizinischen Studiengängen der Universität Zürich vom 8. April 2020 (VZMS, LS 415.432) legt der Regierungsrat unter Berücksichti- gung der Klinikkapazitäten jährlich die Zahl der Studienplätze der Me- dizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät für das erste Studien- jahr der Bachelorstudiengänge, für Schwerpunkte eines Bachelorstudien- gangs sowie für das erste Studienjahr der an einen Bachelorstudiengang anschliessenden Masterstudiengänge fest. Die gemeinsamen Studien- gänge mit den Universitäten Luzern und St. Gallen (Joint-Degree-Mas- terstudiengänge; Luzerner Track / St. Galler Track) sowie die Chiroprak- tik bilden auf der Bachelorstufe je einen Schwerpunkt. Da die Anzahl Studienplätze für das erste Studienjahr 2026/2027 bzw. 2029/2030 an der Medizinischen Fakultät und an der Vetsuisse-Fakultät der Schweizerischen Hochschulkonferenz aus planerischen Gründen frühzeitig bekannt gegeben werden muss, sind die Aufnahmekapazitä- ten bereits jetzt festzulegen. Über Zulassungsbeschränkungen zum be- treffenden Studienjahr wird der Regierungsrat im Frühjahr 2026 auf der Grundlage der Voranmeldungen zum Studium entscheiden (§ 14 Univer- sitätsgesetz vom 15. März 1998 [LS 415.11] in Verbindung mit § 4 VZMS). Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 832/2024 die Aufnahmeka- pazität für das erste Studienjahr 2024/2025 der Bachelorstudiengänge an der Medizinischen Fakultät auf 430 (Humanmedizin ohne Schwer- punkt: 320 Plätze; Humanmedizin mit Schwerpunkt im Luzerner Track: 40 Plätze; Humanmedizin mit Schwerpunkt Chiropraktik: 20 Plätze; Zahnmedizin: 50 Plätze) und an der Vetsuisse-Fakultät auf 90 Studien- plätze festgelegt. Für das erste Studienjahr der anschliessenden Master- studiengänge hat er die Kapazität unter Berücksichtigung der klinischen Verhältnisse für die Humanmedizin auf 393 (Masterstudiengang mit ausschliesslichem Studienort Zürich: 333 Plätze; Joint-Degree-Masters- tudiengang mit Luzern: 40 Plätze; Chiropraktische Medizin: 20 Plätze), für die Zahnmedizin auf 44 und für die Veterinärmedizin auf 70 Plätze festgelegt. Die geringere Aufnahmekapazität bei der Zahnmedizin und der Veterinärmedizin ergibt sich aus der Anpassung an die langjährig konstante Übertrittsquote von der Bachelor- zur Masterstufe. Dem Ent-
scheid des Regierungsrates war im Mai 2024 der Entscheid der Univer- sität Zürich vorausgegangen, die Kooperation mit der Universität St. Gal- len für den Joint Medical Masterstudiengang in Humanmedizin nicht mehr zu verlängern und damit den St. Galler Track (40 Studienplätze) aufzuheben. Die Kapazitäten des Bachelorstudiengangs Humanmedizin ohne Schwerpunkt sowie des Masterstudiengangs Humanmedizin mit ausschliesslichem Studienort Zürich wurden deshalb um je 40 Plätze erhöht. Die Aufnahmekapazität blieb insgesamt unverändert. Im November 2024 schlossen die Universität Zürich und die Univer- sität St. Gallen eine Rahmenvereinbarung ab für eine Übergangslösung zur Weiterführung des St. Galler Track bis längstens 2030. Im Zuge der Umsetzung dieser Vereinbarung ist der St. Galler Track mit 40 Plätzen wieder in die Kapazitätsplanung für das Studienjahr 2026/2027 (Bache- lor) bzw. Studienjahr 2029/2030 (Master) aufzunehmen. Die Aufnahme kapazität bleibt insgesamt unverändert. An den bisherigen Aufnahmekapazitäten in Humanmedizin und in Veterinärmedizin ist festzuhalten, da sich die betreffenden Rahmen- bedingungen nicht verändert haben. Eine Erhöhung ist im Hinblick auf die Gewährleistung eines ordnungsgemässen Studienbetriebs nur noch dann möglich, wenn zusätzliche Mittel für die Ausbildung zur Verfü- gung gestellt werden. Vor dem Hintergrund der Motion KR-Nr. 125/2021 betreffend Mehr Studienplätze für Humanmedizin in Zürich, die der Kantonsrat am 4. Juli 2022 überwiesen hat, hat die Universität Zürich ein entsprechendes Konzept erarbeitet (vgl. dazu auch Bericht und An- trag des Regierungsrates zum dringlichen Postulat KR-Nr. 332/2024 betreffend Schaffung 500 zusätzlicher Studienplätze für Humanmedi- zinerinnen und Humanmediziner bis 2028). Der Universitätsrat hat sich an seiner Sitzung vom 10. Juli 2025 für die Beibehaltung der bisherigen Anzahl Studienplätze an der Medizi- nischen Fakultät (mit der erwähnten Anpassung) und der Vetsuisse-Fa- kultät ausgesprochen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die medizinischen Bachelorstudiengänge der Universität Zü- rich des ersten Studienjahres 2026/2027 wird folgende Aufnahmekapa- zität festgelegt: Humanmedizin ohne Schwerpunkt: 280 Plätze; Human- medizin mit den Schwerpunkten Luzerner Track und St. Galler Track: je 40 Plätze; Humanmedizin mit Schwerpunkt Chiropraktik: 20 Plätze; Zahnmedizin: 50 Plätze; Veterinärmedizin: 90 Plätze.
II. Für die medizinischen Masterstudiengänge der Universität Zürich des ersten Studienjahres 2029/2030 wird folgende Aufnahmekapazität festgelegt: Humanmedizin: 293 Plätze; Joint-Degree-Masterstudiengän- ge mit Luzern und St. Gallen: je 40 Plätze; Chiropraktische Medizin: 20 Plätze; Zahnmedizin: 44 Plätze; Veterinärmedizin: 70 Plätze.
III. Veröffentlichung von Dispositiv I und II im Amtsblatt.
IV. Mitteilung an den Universitätsrat, die Universität Zürich, die Ge- sundheitsdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli