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Anfrage Hans Egli, Steinmaur, betreffend Alibisanierung der Strasse durchs Neeracherried, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 106/2022

Sitzung vom 1. Juni 2022

805. Anfrage (Alibisanierung der Strasse durchs Neeracherried) Kantonsrat Hans Egli, Steinmaur, hat am 4. April 2022 folgende Anfrage eingereicht: Die Strasse durchs Neeracherried wurde die letzten zwei Wochen gesperrt, denn die Schäden waren so gross, dass sie umgehend behoben werden mussten. Bei mehreren Besichtigungen vor Ort musste ich nun feststellen, dass die Strasse nur mangelhaft repariert wurde. In den zwei Wochen Strassensperrung mit trockenem Wetter hätte die Strasse bes- tens vollständig instandgesetzt werden können. Da ist es schlicht unver- ständlich, wieso immer noch viele Fugen und Löcher zwischen den Be- tonelementen beschädigt sind und nicht repariert wurden. Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Die Strasse durchs Neeracherried wird noch länger bis zu einer mög- lichen Umfahrungsstrasse in Betrieb sein. Wie sieht die Unterhaltsstra- tegie aus, um die Nutzung der Strasse weiterhin zu gewährleisten?

2. Ist der Kanton wie bei mangelnder Strassenbeleuchtung haftbar, wenn ein Motorradfahrer infolge Schlagschäden verunfallt?

3. Wieso wurden nicht alle defekten Fugen und Risse zwischen den Be- tonelementen repariert, so dass nach dem nächsten Winter nicht be- reits wieder zusätzliche Frostschäden entstanden sein werden und be- reits im Frühjahr 2023 wieder eine Sperrung unumgänglich ist?

4. In der Regel waren nur vier Bauarbeiter vor Ort, warum wurde nicht eine zweite Bauequipe eingesetzt?

5. Mit der Strassensperrung wurde der Schwerverkehr durch Niederhasli und Niederglatt an vielbegangenen Schulwegen entlang geführt. Ist sich die Regierung der Gefährlichkeit dieser Linienführung bewusst?

6. Ist die Vermutung richtig, dass der mangelnde Unterhalt der Strasse politisch motiviert ist, um möglichst eine schnelle Verlegung der Stras- sen zu forcieren/ zu erzwingen, oder ist für den Unterhalt zu wenig Geld vorhanden?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Hans Egli, Steinmaur, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Ziel des Tiefbauamtes ist, eine hohe Verfügbarkeit und eine opti- male Verkehrssicherheit der Staatsstrassen zu erreichen. Die Unterhalts- strategie für die durch das Neeracherried führende Dielsdorfer- bzw. Wehntalerstrasse verfolgt diese Ziele, indem beschädigte Betonplatten, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, zeitnah ersetzt werden. Die Beurteilung des Zustandes der Strasse erfolgt in regelmässigen Ab- ständen. Zu Frage 2: Der Kanton kann haftbar werden, falls ein Unfall infolge mangeln- den Unterhalts erfolgt. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Höchstgeschwindigkeit gemäss Art. 32 des Strassenverkehrsgesetzes (SR 741.01) stets den Umständen, namentlich auch den Strassenverhält- nissen, anzupassen ist. Bestehen Anhaltspunkte für Schlagschäden, ist namentlich bei Dunkelheit eine angemessene Fahrweise geboten. An- sonsten muss allenfalls von einem haftungsmindernden oder haftungs- ausschliessenden Selbstverschulden ausgegangen werden. Zu Frage 3: Aus ökonomischen Gründen erfolgt eine Instandsetzung erst, wenn der Zustand aus Sicht des Tiefbauamtes eine verkehrssichere Fahrt nicht mehr zulässt. Im vorliegenden Fall wurden die Fugen der neuen Betonplat- ten im Mai ausgebessert, da der Beton zuerst 28 Tage aushärten musste. Zugleich erfolgten Risssanierungen durch dasselbe Unternehmen. Zu Frage 4: Für die erfolgte Instandsetzung von 4,5 Betonplatten war der Einsatz einer zweiten Gruppe hinsichtlich Bauablauf und Bauzeit nicht zweck- mässig. Zu Frage 5: Die Umleitung erfolgte vollständig über das kantonale und überge- ordnete Strassennetz. Bei der Umleitung wurde auf die verschiedenen Bedürfnisse der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer Rücksicht ge- nommen.

Zu Frage 6: Die Strasse weist aus Sicht des Tiefbauamtes keinen mangelnden Unter- halt auf, da die Betonelemente, welche die Verkehrssicherheit beeinträch- tigten, ersetzt wurden. Angesichts der vorgesehenen Umfahrung des Neer­ acherrieds ist eine vollständige Instandsetzung der Betonplatten weder sinnvoll noch notwendig.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli

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