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Anfrage Florian Meier, Winterthur, und Mitunterzeichnende betreffend Umsetzung Rechtsabbiegen bei Rot, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 177/2025

Sitzung vom 20. August 2025

806. Anfrage (Umsetzung Rechtsabbiegen bei Rot) Kantonsrat Florian Meier, Winterthur, und Mitunterzeichnende haben am 2. Juni 2025 folgende Anfrage eingereicht: Ende April 2021 hat der Regierungsrat in einer Medienmitteilung kommuniziert, dass er das Rechtsabbiegen bei Rot für Velos ermögli- chen und bei allen 330 Knoten auf Staatsstrassen mit Lichtsignalanlagen und Veloverbindungen prüfen will. Im Jahresbericht 2021 der Koordi- nationsstelle Veloverkehr (heute Fachstelle Veloverkehr) wird erwähnt, dass an 49 der 353 velorelevanten Knotenzuführungen das Rechtsab- biegen bei Rot umgesetzt werden soll, dass bei 124 Zuführungen Rechts- abbiegen bei Rot nicht möglich wäre und dass es bei 179 Zuführungen eine weitere Überprüfungsrunde brauche, wobei 28 Zuführungen leicht umsetzbar seien. Eine Zuführung muss dabei irgendwo untergegangen sein. Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie ist der Stand der Umsetzung von Rechtsabbiegen bei Rot auf den Staatsstrassen?

2. An wie vielen Knotenzuführungen ist Rechtsabbiegen bei Rot bereits umgesetzt?

3. Bis zu welchem Zeitpunkt werden die übrigen Knotenzuführungen mit Priorität 2 oder 3 umgesetzt?

4. Welche Gründe werden geltend gemacht, wo Rechtsabbiegen bei Rot ausgeschlossen wird?

5. In welchen Gemeinden und an welchen Strassen liegen Verkehrskno- ten, wo Rechtsabbiegen bei Rot ausgeschlossen wird? (Bitte um Auf- listung)

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Die Anfrage Florian Meier, Winterthur, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet:

Damit das Rechtabbiegen für Velos bei Rot umgesetzt werden kann, muss die Verkehrssicherheit gewährleistet sein. Gemäss Art. 69a der Signalisationsverordnung (SSV, SR 741.21) muss je nach Ausgangslage eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein, um einen Knoten als SSV- kompatibel einstufen zu können:

1. Die zuführende Spur ist eine Mischspur, das Rechtsabbiegen ist allen Fahrzeugen gestattet. Bedingung: Es muss ein Radstreifen und ein vorgezogener Haltebalken vorhanden sein.

2. Die zuführende Spur ist eine separate Rechtsabbiegespur. Bedingung: Die Spur muss genügend breit sein und einen vorgezogenen Halte- balken aufweisen.

3. Die zuführende Spur ist eine Mischspur, es dürfen aber nur Velos rechts abbiegen. Bedingung: Die Spur muss genügend breit sein und einen vorgezogenen Haltebalken aufweisen. Der Kanton Zürich hat 2021/2022 systematisch alle Knoten überprüft, an denen die Velofahrenden von der neuen Regelung profitieren könn- ten. Im Kanton Zürich sind insgesamt 276 von Lichtsignalanlagen (LSA) gesteuerte Knoten mit insgesamt 934 Zuführungen vorhanden. Davon haben 353 eine legale Rechtsabbiegebeziehung für den Veloverkehr. Alle 934 Knotenzuführungen wurden im GIS erfasst und die 353 mit legaler Rechtsabbiegebeziehung für den Veloverkehr vor Ort geprüft. SSV-kompatible Zuführungen wurden sicherheitsgeprüft, ungeeignete ausgeschlossen. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Knotenzufüh- rungen. Knotenzuführungen Total Mit legaler Rechtsabbiegebeziehung 353 für den Veloverkehr 100% Davon zur Umsetzung empfohlen Priorität 1 45 ohne Massnahmen 13% Priorität 2 56 mit kurzfristigen Massnahmen 16% Davon nur langfristig oder nicht Priorität 3 116 zur Umsetzung empfohlen nur langfristig umsetzbar 33% Keine Umsetzung 136 38%

Noch nicht SSV-kompatible Zuführungen wurden auf Verbesserungs- möglichkeiten geprüft und – sofern geeignet – in die Überprüfung ein- bezogen. In vier Arbeitsschritten wurden 1) die Zuführungen triagiert, 2) Eignungskriterien für die Umsetzung definiert, 3) jede Zuführung vor Ort situativ geprüft und dokumentiert, 4) Empfehlungen bereinigt, priorisiert und in Massnahmenblättern festgehalten. Dabei entstanden die aus der Tabelle ersichtlichen Prioritätsstufen. Zu Fragen 1–3: Bei den Knotenzuführungen erster Priorität war die Umsetzung ohne zusätzliche Massnahmen sofort möglich. Das Signal 5.18 gemäss SSV konnte jeweils am bezeichneten Ampelmast befestigt werden. Insgesamt wurden 45 Knotenzuführungen der Priorität 1 zugeordnet und 2021/2022 umgesetzt. Bei Knotenzuführungen der Priorität 2 sind geringfügige Massnah- men notwendig, um die Anforderungen der SSV zu erfüllen (z. B. Velo- Haltebalken markieren). Das Signal 5.18 gemäss SSV kann nach Um- setzung der Massnahmen am vorgesehenen Ampelmast angebracht werden. 56 Knotenzuführungen wurden der Priorität 2 zugeordnet. Da- von wurden bis heute 45 umgesetzt, die restlichen befinden sich noch in Bearbeitung. Bei Knotenzuführungen der Priorität 3 ist die Umsetzung des Rechts- abbiegens bei Rot aus Gründen der Verhältnismässigkeit der notwen- digen Massnahmen nur längerfristig denkbar. Es werden 116 Knoten- zuführung der Priorität 3 zugeordnet. Eine Umsetzung wird längerfris- tig oder in Zusammenhang mit weiteren Planungen in Betracht gezogen und erfolgt mit laufenden Projekten. Zu Frage 4: Bei Knotenzuführungen, bei denen das Rechtsabbiegen bei Rot nicht umgesetzt werden kann, ist die Verkehrssicherheit gemäss den Kriterien der SSV nicht gewährleistet und/oder die notwendigen Massnahmen werden als nicht verhältnismässig und auch längerfristig als nicht um- setzbar beurteilt. Die von der SSV festgelegten Sicherheitskriterien umfassen nament- lich:

1. Vorhandensein und Breite von Radstreifen 2. Breite der Fahrspuren 3. Haltebalken für Radverkehr 4. Sichtfeld auf Fussgängerstreifen 5. Schulweg auf Fussgängerstreifen 6. Übersichtlichkeit der Einmündungen

7. Rechtsliegende ÖV-Elemente (Bus/Tram)

8. zuführende Fahrspur 9. Verkehrsbelastung 10. Veloroute auf Einmündung

11. Anhaltesichtweite Es wurden 136 Knotenzuführung der Gruppe «Keine Umsetzung» zugeordnet; diese sind auch langfristig nicht umsetzbar. Zu Frage 5: An folgenden Stellen kann Abbiegen bei Rot nicht eingeführt werden: LSA-Nr. Strassenname Gemeinde 10.1 Flughafenstrasse von Westen Kloten

10.4 Schaffhauserstrasse von Süden Kloten

101.1 Im Schwanen von Westen Wallisellen

101.2 Neugutstrasse von Norden Wallisellen 101.3 Hofstrasse von Osten Wallisellen

101.4 Neugutstrasse von Süden Wallisellen

103.2 Ruchwiesenstrasse von Osten Dielsdorf 105.3 Zuführung 22.1 von Osten Opfikon 105.4 Rohrstrasse von Süden Opfikon 107.1 Dorfstrasse von Westen Horgen

107.3 Schönenbergstrasse von Osten Horgen 112.1 Landstrasse von Westen Otelfingen

112.2 Vorderdorfstrasse von Norden Otelfingen 114.1 Furttalstrasse von Westen Buchs 114.2 Bahnhofstrasse von Norden Buchs 114.3 Furttalstrasse von Osten Buchs 114.4 Bahnhofstrasse von Süden Buchs

115.1 Unterdorfstrasse von Westen Regensdorf 115.2 Dorfstrasse von Norden Regensdorf

115.3 Rümlangerstrasse von Osten Regensdorf 115.4 Dorfstrasse von Süden Regensdorf

118.2 Schaffhauserstrasse von Norden Opfikon

118.3 Giebeleichstrasse von Osten Opfikon

118.4 Schaffhauserstrasse von Süden Opfikon

121.1 Zürcherstrasse von Westen Dietikon

121.3 Zürcherstrasse von Osten Dietikon

LSA-Nr. Strassenname Gemeinde 122.3 Flughofstrasse von Osten Opfikon 124.2 Wildbachstrasse von Norden Hinwil

124.4 Brunnenbachstrasse von Süden Hinwil 125.2 Ostring von Norden Regensdorf 125.4 Ostring von Süden Regensdorf

129.2 Ottenbacherstrasse von Norden Obfelden

129.4 Mettmenstetterstrasse von Süden Obfelden

130.2 Sonnenbergstrasse von Osten Thalwil

130.4 Sonnenbergstrasse von Süden Thalwil 13a.1 Zentralstrasse von Westen Dietikon 13a.3 Bremgartnerstrasse von Süden Dietikon

143.1 Badenerstrasse von Westen Dietikon

146.1 Zürcherstrasse von Westen Oberengstringen

146.2 Ankenhofstrasse von Süden Oberengstringen

146.3 Zürcherstrasse von Osten Oberengstringen

146.4 Dorfstrasse von Süden Oberengstringen

147.4 Alte Landstrasse von Süden Zollikon

148.1 Zürcherstrasse von Westen Schlieren

148.2 Zürcherstrasse von Norden Schlieren 14a.4 Obere Reppischstrasse von Süden Dietikon 14b.2 Bäckerstrasse von Norden Dietikon 15.1 Im Cholplatz von Westen Bülach 15.2 Zürichstrasse von Norden Bülach 167.2 Zürichstrasse von Norden Hinwil 167.4 Industriestrasse von Süden Hinwil 169.2 Zürcherstrasse von Osten Dietikon

17.2 Balz-Zimmermann-Strasse von Norden Opfikon 17.4 Hohenbühlstrasse von Süden Opfikon

173.4 Birmensdorferstrasse von Süden Urdorf

181.1 Luzernerstrasse von Westen Birmensdorf

182.1 Neue Dorfstrasse von Westen Langnau am Albis

188.2 Europastrasse von Norden Rümlang 18a.3 Seestrasse von Süden Küsnacht

LSA-Nr. Strassenname Gemeinde

19.1 Oberwachtstrasse von Westen Küsnacht 19.4 Dorfstrasse von Süden Küsnacht 190.3 namenlos53 von Osten Adliswil

191.1 Oberdorfstrasse von Westen Dietikon 191.3 Windeggstrasse von Osten Dietikon

194.4 Urdorferstrasse von Süden Birmensdorf

199.2 Moosstrasse von Osten Wettswil am Albis

199.3 Fildernstrasse von Süden Wettswil am Albis

20.2 Bahnhofstrasse von Norden Dübendorf 203.2 Schulstrasse von Norden Hinwil 203.4 Pilgerweg von Süden Hinwil 205.1 Pumpwerkstrasse von Westen Regensdorf 206.1 Waldeggstrasse von Westen Birmensdorf 207.2 Zürcherstrasse von Norden Buchs 207.4 Dällikerstrasse von Süden Buchs 208.3 Im Langacker von Süden Wallisellen 209.2 Schönenhofstrasse von Norden Wallisellen 210.1 Zürcherstrasse von Norden Bonstetten 210.2 Stationsstrasse von Osten Bonstetten 210.3 Zürcherstrasse von Süden Bonstetten 211.1 Maienbrunnenstrasse von Westen Hedingen 211.2 Zürcherstrasse von Norden Hedingen 213.2 Obfelderstrasse von Norden Obfelden 213.3 Muristrasse von Süden Obfelden 217.2 Arealstrasse von Osten Volketswil 218.2 Urdorferstrasse von Norden Birmensdorf 22.2 Breitistrasse von Osten Kloten

22.3 Schaffhauserstrasse von Süden Kloten 225.4 Grubenstrasse von Süden Wetzikon

23.2 Ringstrasse von Norden Dübendorf 232.2 Eduard-Amstutz-Strasse von Norden Dübendorf 232.4 Giessenstrasse von Süden Dübendorf 234.3 Weststrasse von Osten Wallisellen

LSA-Nr. Strassenname Gemeinde 236.2 Seidenstrasse von Norden Wallisellen 238.2 Wright-Strasse von Osten Opfikon 241.1 Talackerstrasse von Westen Opfikon 241.3 Voisin-Strasse von Osten Opfikon

25.1 Zürichstrasse von Westen Maur 257.2 Lägernstrasse von Osten Oberglatt 26.1 Dorfplatz von Westen Ottenbach 26.2 Jonenstrasse von Norden Ottenbach 26.3 Dorfplatz von Osten Ottenbach

26.4 Dorfplatz von Süden Ottenbach 260.2 Storchenstrasse von Norden Schlieren 260.3 Badenerstrasse von Osten Schlieren 263.2 Bernstrasse von Norden Dietikon 268.2 Dättlikonerstrasse von Norden Pfungen 268.3 Weiacherstrasse von Osten Pfungen 269.1 Seestrasse von Westen Meilen

27.3 Seestrasse von Süden Meilen 271.1 Bachtobelstrasse von Westen Regensdorf 272.1 Lufingerstrasse von Westen Kloten 272.3 Thalstrasse von Osten Kloten 273.2 Speditionsstrasse von Norden Kloten 280.4 Grenzstrasse von Süden Bülach 281b.1 Grenzstrasse von Westen Bachenbülach 29.3 Zürichstrasse von Osten Hinwil

3.1 Neue Winterthurerstrasse von Westen Wallisellen 311.1 Zürcherstrasse von Westen Dietikon 312.3 Urdorferstrasse von Süden Dietikon 314.3 Asylstrasse von Süden Dietikon 317.2 Grabackerstrasse von Norden Dietikon 317.4 Bleicherstrasse von Süden Dietikon

33.4 Schwarzackerstrasse von Süden Wallisellen 35.1 Seestrasse von Westen Horgen

36.2 Trüllergasse von Norden Feuerthalen

LSA-Nr. Strassenname Gemeinde

36.4 Zürcherstrasse von Süden Feuerthalen 37.1 Grenzstrasse von Westen Bülach

40.3 Industriestrasse von Osten Dietlikon 41.1 namenlos70 von Westen Wallisellen

41.3 Husacherstrasse von Osten Wallisellen

41.4 Neugutstrasse von Süden Wallisellen

54.1 Zürcherstrasse von Westen Schlieren

57.1 Zürcherstrasse von Westen Schlieren 6.4 Unterer Sonnenhof von Süden Bülach 61.2 Bachstrasse von Norden Schlieren

62.2 Goldschlägistrasse von Norden Schlieren

63.1 Badenerstrasse von Westen Schlieren

63.4 Kleinzelglistrasse von Süden Schlieren

68.1 Regensbergstrasse von Westen Dielsdorf

68.2 Wehntalerstrasse von Norden Dielsdorf 68.3 Bahnhofstrasse von Osten Dielsdorf

71.2 Hochbordstrasse von Norden Dübendorf

72.4 Wallisellenstrasse von Süden Dübendorf

73.2 Moosäckerstrasse von Norden Regensdorf 75.2 Ostring von Norden Regensdorf

75.3 Affolternstrasse von Osten Regensdorf

76.2 Watterstrasse von Norden Regensdorf

76.4 Engstringerweg von Süden Regensdorf

77.4 Schaffhauserstrasse von Süden Bülach

82.1 Bahnhofstrasse von Westen Wallisellen

82.2 Kirchstrasse von Norden Wallisellen

82.3 Neugutstrasse von Osten Wallisellen

82.4 Bahnhofstrasse von Süden Wallisellen 84.4 Seestrasse von Süden Kilchberg

90.4 Gockhauserstrasse von Süden Dübendorf

91.2 Hittnauerstrasse von Osten Wetzikon 92.3 Reitmenstrasse von Süden Schlieren

96.1 Neugutstrasse von Westen Wallisellen

96.3 Zwicky-Strasse von Süden Wallisellen

Es besteht eine Differenz zwischen den Analyseauswertungen von Knotenzuführungen ohne Umsetzung von Rechtsabbiegen für Velos bei Rot zu tatsächlich nicht umsetzbaren Zuführungen. Die Differenz von 23 Knotenzuführungen (entspricht rund fünf bis sechs Lichtsignal- anlagen) ergibt sich daraus, dass im Projektverlauf einzelne Anlagen zunächst aufgrund von Baustellen aus der Analyse herausgenommen, später wieder berücksichtigt und in der Endbereinigung um Zuführun- gen ergänzt wurden, bei denen ein Rechtsabbiegen bei Rot langfristig nicht umsetzbar ist (z. B. bei neuen Lichtsignalanlagen, die im Rahmen der Limmattalbahnausbauten erstellt wurden).

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli

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