Gemeindewesen, Zweckverband Abwasserreinigungsanlage Bubikon/Dürnten, neue Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Juni 2010
810. Gemeindewesen (Zweckverband Abwasserreinigungsanlage Bubikon/Dürnten)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatu- ten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Bubikon und Dürnten bilden seit 1969 einen Zweckverband für den gemeinsamen Bau und Betrieb einer Abwasserreinigungsanlage (RRB Nr. 3471/1969). Aufgrund der verfas- sungsrechtlichen Vorgabe, Zweckverbände demokratisch zu organisie- ren, sind die Gemeinden übereingekommen die Zweckverbandsstatu- ten einer Totalrevision zu unterziehen. Am 9. und 10. Dezember 2009 haben die Stimmberechtigten der beiden Verbandsgemeinden den neuen Statuten zugestimmt. Der Bezirksrat Hinwil hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Aus- gestaltung der Zweckverbandsstatuten, insbesondere die Einführung des Initiativrechts und des obligatorischen Finanzreferendums im Ver- bandsgebiet. Im Weiteren werden die Finanzbefugnisse neu geordnet und die Statuten redaktionell neu gefasst. Die Bestimmungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu ge- nehmigen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Abwasserreinigungsanlage Bubi- kon/Dürnten werden genehmigt.
II. Mitteilung an die Betriebskommission des Zweckverbands Abwasserreinigungsanlage Bubikon/Dürnten (Präsident: Marc Métry, Abernstrasse 24, 8632 Tann), die Gemeinderäte der Politischen Ge-
meinden Bubikon, Rutschbergstrasse 18, 8608 Bubikon, und Dürnten, Rütistrasse 1, 8635 Dürnten, den Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhof- strasse 25a, 8340 Hinwil, sowie an die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Hösli