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Strassen, Stadel, 348 Kiesstrasse, Neubau Strassenabwasserbehandlungsanlage, zusätzliche neue Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. August 2025

812. Strassen (Stadel, 348 Kiesstrasse, Neubau Strassenabwasser- behandlungsanlage, zusätzliche neue Ausgabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 1074/2024 setzte der Regierungsrat das Projekt für den Neubau einer Strassenabwasserbehandlungsanlage an der 348 Kies- strasse in der Gemeinde Stadel fest. Für das Projekt wurde eine neue Ausgabe von insgesamt Fr. 1 010 000 bewilligt. Während des Submissionsverfahrens sind weitere, nicht vorhersehbare Zusatzaufwendungen erforderlich geworden, die gegenüber der bewil- ligten Ausgabe Mehrkosten von insgesamt Fr. 340 000 verursachen. Die Mehrkosten setzen sich folgendermassen zusammen: – Im Vergleich zum ursprünglichen Bauprojekt musste aufgrund der Anforderungen des Amtes für Landschaft und Natur (ALN) sowie der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer eine steilere und dadurch kostenintensivere Böschungssicherung gewählt werden. – Es waren im Vergleich zum ursprünglichen Kostenvoranschlag höhere Projektierungskosten erforderlich, da Anpassungen aufgrund der Rückmeldungen des ALN, des Amtes für Raumentwicklung und der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer erforderlich waren und die Baumeistersubmission zweimal durchgeführt werden musste. – Die Kosten für die Bauarbeiten waren im ursprünglichen Kostenvor- anschlag zu tief veranschlagt. – Zurzeit sind die Bauunternehmen sehr gut ausgelastet, was zu einem höheren Preisniveau führt.

B. Zusätzliche Ausgaben Die vorliegend zu bewilligenden zusätzlichen Ausgaben ändern die Verteilung der gesamten Ausgaben gemäss Kostenvoranschlag vom 1. Juli 2025 wie folgt: Bewilligte Zusätzliche Zur Verfügung stehende Ausgaben Ausgaben Ausgabensumme in Franken in Franken in Franken Erwerb von Grund und Rechten 48 000 2 000 50 000 Bauarbeiten 775 000 275 000 1 050 000 Nebenarbeiten 72 000 8 000 80 000 Technische Arbeiten 115 000 55 000 170 000 Total 1 010 000 340 000 1 350 000

Für die Mehrkosten ist eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 340 000 gemäss § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 1 350 000 wie folgt verbucht: Budgetierung Gebundene Neue Total Ausgaben Ausgaben in Franken in Franken in Franken Investitionsrechnung Konto 8400.50110 00000 100% 1 350 000 1 350 000 Staatsstrassen Total 100% 1 350 000 1 350 000

Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 39 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Zinsen Abschrei- Betrag Baukosten (0,75%) bungssatz in Franken in Franken in Franken Staatsstrassen 100% 1 350 000 5 000 2,5% 34 000 Zwischentotal 5 000 34 000 Total 100% 1 350 000 39 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-71004, Stadel, 348 Kiesstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2025 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025– 2028 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den Neubau der Strassenabwasserbehandlungsanlage an der 348 Kiesstrasse in der Gemeinde Stadel wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 1074/2024 eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 340 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tief- bauamt, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensum- me beträgt Fr. 1 350 000.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2022)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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