Anfrage Peter Preisig, Hinwil, betreffend beim Strassenverkehrsamt vor verschlossener Tür, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 225/2017
Sitzung vom 13. September 2017
814. Anfrage (Beim Strassenverkehrsamt vor verschlossener Tür) Kantonsrat Peter Preisig, Hinwil, hat am 28. August 2017 folgende An- frage eingereicht: Am 21. August 2017 hat das Strassenverkehrsamt Hinwil wegen der Chilbi Wetzikon, das Amt geschlossen. An diesem Montag hat es sehr viele Kunden gehabt, die vor verschlossenen Türen standen und Ihre Auswei- se nicht bearbeiten lassen konnten. Aus diesem Grund bitte ich den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten.
Erwägungen
1. Wie begründen die Vorgesetzten einen «blauen Montag», wenn alle Ge- schäfte ringsum das Strassenverkehrsamt geöffnet sind und der Fest- anlass in einer Nachbargemeinde stattfindet?
2. Wird dieser Tag mit einem Ferientag der Mitarbeiter verrechnet?
3. Können öffentliche Ämter die Öffnungszeiten willkürlich halten?
4. Welche Regeln für die Öffnungszeiten gelten für das Strassenverkehrs- amt?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Peter Preisig, Hinwil, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: In allen Bezirken ausser Zürich gilt gemäss § 117 Abs. 1 lit. a der Voll- zugsverordnung zum Personalgesetz vom 19. Mai 1999 (VVO; LS 177. 111) auch der Fasnachtsmontag als Ruhetag. Damit die Kundschaft aus der Region Winterthur / Hinwil / Wetzikon an diesem Tag trotz des ge- schlossenen Strassenverkehrsamtes Winterthur ortsnah bedient werden kann, bleibt am Fasnachtsmontag das Strassenverkehrsamt Hinwil offen. Dieser in der VVO vorgesehene Ruhetag, der auch entsprechend entschä- digt wird, wird dem Strassenverkehrsamt Hinwil im Gegenzug am Tag der Chilbi Wetzikon gewährt. Die Schliessung des Strassenverkehrsam- tes Hinwil an diesem Tag drängt sich umso mehr auf, als zu dessen Ein- zugsgebiet nicht nur Hinwil, sondern unter anderem auch Wetzikon und die dortige Umgebung gehört. Für die dortige Kundschaft gibt es an die-
sem Tag praktisch kein zeitgerechtes Durchkommen zum Strassenver- kehrsamt Hinwil. Zudem besteht ein erheblicher Teil dieser Kundschaft aus Unternehmen wie Garagen, Fahrzeughandel usw. aus der Chilbi-Re- gion, die am Chilbi-Tag auch geschlossen haben. Diese Schliessungen werden seit 2006 so durchgeführt, jedes Jahr breit bekannt gemacht und von dem weitaus grössten Teil der Kundschaft der beiden Strassenverkehrsämter Winterthur und Hinwil geschätzt und be- grüsst. Zu Frage 3: Die Öffnungstage werden nicht willkürlich, sondern nach den Vorga- ben des Bundes und des Kantons zu den Feier- und Ruhetagen bestimmt. Zu Frage 4: Neben den erwähnten gesetzlichen Vorgaben sind dem Strassenver- kehrsamt die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden sehr wichtig. Die jetzigen Öffnungszeiten beruhen deshalb auch wesentlich auf den in den letzten Jahren periodisch durchgeführten Kundenbefragungen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi