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Anpassung der Epidemienverordnung, Einrichtung eines Selbstzahlersystems für weitere Auffrischimpfungen, Schreiben an das EDI

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Juni 2022

819. Anpassung der Epidemienverordnung, Einrichtung eines

Erwägungen

Selbstzahlersystems für weitere Auffrischimpfungen (Konsultation) Mit Mitteilung vom 24. Mai 2022 wurden die Kantone vom Eidgenössi- schen Departement des Innern zu einer Konsultation zur Anpassung der Epidemienverordnung (SR 818.101.1) (Einrichtung eines Selbstzahler- systems für weitere Auffrischimpfungen) eingeladen. Es ist zu erwarten, dass im Zeitraum bis Spätsommer 2022 die reise- bedingten Anfragen nach einer zusätzlichen Auffrischimpfung trotz fehlender Zulassung durch Swissmedic und Empfehlung durch die Eidge- nössische Kommission für Impffragen im Zusammenhang mit der Ferien- zeit, erhöhter geschäftlicher und privater Mobilität und dem allfälligen Ablauf der Gültigkeitsdauer von Zertifikaten ansteigen. Trotz fehlender Zulassung und Empfehlung ist es der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt unter Einhaltung der entsprechen- den Sorgfaltspflicht grundsätzlich erlaubt, eine weitere Auffrischimp- fung zu verabreichen (Off-Label-Use). Nicht geklärt ist, wie die Vergü- tung in solchen Fällen aussieht. Aus diesem Grund soll ein Selbstzahler- system für Personen eingeführt werden, die sich ausserhalb der Zulassung und Empfehlung ein weiteres Mal impfen lassen möchten – insbeson- dere im Hinblick auf ihre Reisetätigkeit.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement des Innern, 3003 Bern (auch via Umfragetool): Mit Schreiben vom 24. Mai 2022 haben Sie uns zur Konsultation zur Anpassung der Epidemienverordnung (SR 818.101.1) (Einrichtung eines Selbstzahlersystems für weitere Auffrischimpfungen) eingeladen. Wir beantworten Ihre Fragen gerne wie folgt: 1. Ist der Kanton mit der Einrichtung eines Selbstzahlersystems für die Vergütung von weiteren Auffrischimpfungen, namentlich für Reiseimpfungen, einverstanden? Nein.

Bemerkungen Der Aufwand zur Errichtung eines Selbstzahlerystems wäre enorm gross und in keiner Weise zu rechtfertigen. Im Herbst 2022 werden die Fallzahlen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wieder ansteigen. Die Impfbereitschaft der Bevölkerung muss hoch gehalten werden. Zentra- ler Pfeiler dafür ist die Kostenfreiheit der Impfung. Der bisherige Er- folg der Impfkampagne wird durch diesen Vorschlag gefährdet. 2. Ist der Kanton mit der vorgeschlagenen Umsetzung des Selbst- zahlersystems mithilfe eines Systems mit eingeschränktem Zugang und Bezahlung vor Ort einverstanden? Nein. Bemerkungen Mit dem vorliegenden Vorschlag müssten die Kantone darüber ent- scheiden, welche Stellen Selbstzahlende impfen dürfen und welche nicht. Dies führt zu einer unnötigen Überregulierung. Viel wichtiger ist es, der Bevölkerung weiterhin kostenlose Impfgelegenheiten mit kurzer Distanz zu ihrem Wohn- oder Arbeitsort anbieten zu können. 3. Ist der Kanton mit der vorgeschlagenen Verordnungs- anpassung einverstanden? Nein.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates, die Gesundheits- direktorenkonferenz (office@gdk-cds.ch) sowie an die Gesundheitsdirek- tion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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