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Anfrage Hans-Heinrich Heusser, Seegräben, betreffend Kompostierplatz Dürnten im Bezirk Hinwil, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 66/2010

Sitzung vom 2. Juni 2010

820. Anfrage (Kompostierplatz Dürnten im Bezirk Hinwil) Kantonsrat Hans-Heinrich Heusser, Seegräben, hat am 15. März 2010 folgende Anfrage eingereicht: In der Gemeinde Dürnten unterhält das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) einen Kompostierplatz. Bis Mitte 2008 wurde der Platz durch Landwirte aus der Gemeinde Dürnten betrieben. Das AWEL hat den Landwirten Grüngut zur Kompostierung angelie- fert. Nebst diesem Grüngut haben die Platzbetreiber weiteres Grüngut verarbeitet, unter anderem jenes der kommunalen Sammlung der Ge- meinde Dürnten. Als Pachtzins für den Kompostierplatz haben die Landwirte einen grossen Teil des vom AWEL angelieferten Grünguts kostenlos verarbei- tet. Für das AWEL sind somit kaum Entsorgungskosten entstanden. Der produzierte Kompost wurde als Bodenverbesserer in der Gemeinde Dürnten ausgebracht. Die langjährige Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Landwirten wurde im Jahre 2008 gekündigt. Ab Mitte 2008 betrieb die Firma R.O.M. aus Frauenfeld die Kompostieranlage in Dürnten im Auftrag des AWEL. Die R.O.M. ging infolge einer Fusion in der AXPOKompogas AG aus Glattbrugg auf. Seit die AXPO-Kompogas AG die Anlage im Auftrag betreibt, wird auf der Anlage Dürnten nicht mehr kompostiert. Sämtliches Material wird vor Ort zerkleinert und per LKW aus dem Zürcher Oberland weg- geführt. Ich bitte den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Tatsache, dass eine langjährige, nachhaltige und regionale Grüngutentsorgung zugunsten einer Zu- sammenarbeit mit einem Grossunternehmen gekündigt wurde?

2. Wurde eine Ausschreibung für den Platzbetrieb der Anlage Dürnten gemacht, oder wurde der Auftrag ohne vorgängige Ausschreibung an die Firma R.O.M. vergeben? Für wie viele Jahre wurde mit der Firma R.O.M. ein Zusammenarbeitsvertrag abgeschlossen und gilt dieser nach der Liquidation der R.O.M.?

3. Nach einem Jahr Betrieb unter dem neuen Regime müssten Ver- gleichszahlen in wirtschaftlicher Hinsicht vorliegen. Wie teuer wird die Tonne Grüngut heute auf dem Platz Dürnten entsorgt und wie teuer war die Entsorgung des vom AWEL angelieferten Grünguts unter der alten Betriebsart?

4. Besteht die Möglichkeit, dass die Kompostieranlage Dürnten wäh- rend einigen Monaten im Jahr für das neu entstehende Grossheiz- kraftwerk Aubrugg, als Zwischenlagerplatz für Energieholz aus dem Bezirk Hinwil, verwendet wird?

5. Ist es denkbar, dass der Betrieb der Kompostieranlage Dürnten neu ausgeschrieben wird, so dass Landwirte aus dem Bezirk Hinwil die Möglichkeit erhalten, ein gleichwertiges Angebot wie die Firma AXPO- Kompogas AG einzureichen, allerdings mit einer regionalen, allen- falls auch energetischen Verwertung der Endprodukte?

6. Die Baudirektion betreibt verschiedene andere Grüngutplätze. Wo befinden sich diese und ist für diese, wie in Dürnten, ein neues Be- triebskonzept mit allenfalls privaten Betreibern vorgesehen?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Hans-Heinrich Heusser, Seegräben, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 5: Vorab ist festzuhalten, dass der Kompostierplatz in Dürnten nicht vom Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), sondern vom Tiefbauamt (TBA) der Baudirektion betrieben wird. Die Zusammenarbeit des TBA mit der Kompostiergemeinschaft Oberdürnten gestaltete sich zunehmend als unbefriedigend. Der Kom- postierplatz wurde oft unordentlich verlassen; das Tor häufig nicht geschlossen. Als Folge davon haben Dritte das Areal für wilde Ablage- rungen missbraucht, was zu zusätzlichen Entsorgungskosten und Beein- trächtigungen des Betriebes geführt hat. Auch gelangten mehrmals Kinder durch das offene Tor auf das Areal, was insbesondere wegen der Unfallgefahr und sich daraus ergebender Haftungsfragen künftig zu vermeiden ist. Aufgrund dieser Ereignisse wurde beschlossen, kein Fremdmaterial mehr zu kompostieren. Aus diesem Grund wurde der Vertrag vom 15. April 2000 mit der Kompostiergemeinschaft Oberdürn- ten aufgelöst und es wurde ein neuer einzig verantwortlicher Vertrags- partner gesucht.

Dabei wurden folgende zwei Möglichkeiten in Betracht gezogen: Der Transport des anfallenden Gras- und Schnittguts ab Zwischendeponie Ettenbol in die kantonseigene Kompostieranlage Sürch in Winkel zur Weiterverarbeitung sowie die Verarbeitung auf dem Areal Ettenbol durch andere Dritte mit Übernahme des anfallenden Kompostmate- rials. In der Folge wurde mit der erfahrenen R.O.M. AG, Frauenfeld, die auch andere Kompostplätze in der Region betreibt, eine zweckdien- liche Lösung gefunden, welche die Verarbeitung auf dem Areal Ettenbol und die Übernahme des anfallenden Kompostmaterials des Kantons umfasste. Die Nachhaltigkeit war und ist nach wie vor gewährleistet. Zu Frage 2: Der Schwellenwert für ein Einladungs- oder gar ein offenes Verfahren für Dienstleistungen wurde nicht erreicht (Fr. 150 000 bzw. Fr. 250 000, vgl. Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungs- wesen vom 15. März 2001, IVöB, LS 720.1), denn der jährliche Auftrags- wert beträgt rund Fr. 23 000. Deshalb konnte der Auftrag an die R.O.M. AG freihändig vergeben werden. Die Zusammenarbeit mit der R.O.M. AG galt vorerst auf Zusehen hin. Nach der Liquidation dieser Firma wird eine neue Lösung gesucht. Eine Neuausschreibung im Sinne der Frage 5 wird nicht erfolgen. Zu Frage 3: Bei der alten Betriebsart wurde die Platz- und Anlagenbenutzung (einschliesslich Strom und Wasser) durch die Kompostiergemeinschaft (auch für Fremdkompostierung) mit der Gratiskompostierung von Strauch- und Grasabfällen des TBA verrechnet. Das TBA musste die Verarbeitung seiner Grüngutabfälle nur bei Überschreiten einer gewis- sen Liefermenge zu Konkurrenzpreisen abgelten. Die Verarbeitungs- kosten betrugen unter der alten Betriebsart Fr. 30/m3. Die Arbeit der R.O.M. AG wurde mit einem etwas tieferen Preis (Fr. 28.90/m3 für das Jahr 2009) als dem soeben erwähnten abgegolten, dafür aber in vollem Umfang. Zu Frage 4: Der Kompostierplatz im Ettenbol wird ganzjährig durch das TBA genutzt, im Winter als Schneedepot und in der übrigen Zeit als Lager- platz für Grüngut bzw. als Holzzwischendepot für die Schnitzelheizung im Werkhof Betzholz. Deshalb besteht keine Möglichkeit, das Areal Dritten als Zwischenlagerplatz für strassenfremde Zwecke zur Verfü- gung zu stellen.

Zu Frage 6: Folgende Ämter der Baudirektion verfügen über einen Grüngutplatz: Das TBA hat einen Grüngutplatz auf dem Areal der alten Abwasser- reinigungsanlage in Schwerzenbach. Dieser ist an einen privaten Unter- nehmer verpachtet. Die Kompostieranlage in Sürch, Winkel bei Bülach, die früher vom Amt für Landschaft und Natur (ALN) betrieben wurde, ist vor Kurzem (2010) an einen privaten Unternehmer verpachtet worden. Das AWEL betreibt für Schnittgut einen Grüngutplatz in Ellikon a. Rh. Diese Kompostierung dient ausschliesslich dem Gewässerunter- halt und der Verwertung des dabei anfallenden Gras- und Holzschnitts. Es wird kein Material von Dritten angenommen. Das AWEL ist seit 1987 Mitglied der «Einfachen Gesellschaft regionale Kompostieranlage Fehraltdorf» in Fehraltdorf, die durch eine Drittfirma im Auftrag der Gesellschaft betrieben wird. Dieser einfachen Gesellschaft gehören die Gemeinden Fehraltdorf, Pfäffikon, Weisslingen, Russikon, die Stadt Illnau-Effretikon und das AWEL an. Das AWEL wird auf Ende 2010 aus der Gesellschaft austreten, wird aber weiterhin Material aus dem Gewässerunterhalt an die Anlage liefern. Ein neues Betriebskonzept für die bestehenden Grüngutplätze ist derzeit nicht vorgesehen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber: Hösli

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