Denkmalpflegefonds, Verein Museum Schloss Kyburg/Museumbetrieb, Anerkennung/ Beitrag, Zusicherung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Mai 2009
838. Kyburg, Denkmalpflegefonds (Verein Museum Schloss Kyburg, Betriebsbeitrag)
Ausgangslage Mit Schreiben vom 30. Oktober 2008 ersucht der Verein Museum Schloss Kyburg (VMSK) den Kanton um einen Betriebsbeitrag von Fr. 1 360 000, um den Museumsbetrieb auf Schloss Kyburg von 2009–2012 weiterführen zu können.
Erwägungen
1. Der VMSK und das Museum Schloss Kyburg Seit bald zehn Jahren betreibt der 1992 gegründete Verein Museum Schloss Kyburg das gleichnamige Museum. Das Schloss Kyburg ist ein herausragendes Baudenkmal. Als wichtiger «Lieu de mémoire» (Herr- schaftszentrum der Kyburger um 1200, Teil des Habsburgerreichs im
14. Jahrhundert und Zentrum der wichtigsten Landvogtei Zürichs für fast 400 Jahre) erzählt es von der wechselvollen Gesichte der Zürcher Landschaft. Das Schloss zieht jährlich gegen 50 000 Besucherinnen und Besucher aus dem In- und angrenzenden Ausland an. 2002 war es das einzige schweizerische Museum, das für seine Dauerausstellung inter- national ausgezeichnet wurde. Der VMSK ist mit viel Engagement dafür besorgt, dass ein jeweils neues und vielseitiges Jahresprogramm aus- gearbeitet und durchgeführt wird. Mit Wechselausstellungen und be- sonderen Anlässen fördert er Mehrfachbesuche auf der Kyburg und versucht, neue Besuchergruppen anzuziehen (z. B. mit besonderen Pro- grammen und Inszenierungen für Kinder und Familien, Führungen, Er- zählabenden). Die 2008 eingeführten neuen Öffnungszeiten (im Sommer täglich ausser Montag, im Winter an den Wochenenden als einziges Schloss in der Deutschschweiz neben Thun) dürften sich positiv auf die Besucherstatistik auswirken. Um die Attraktivität der Kyburg weiter zu steigern, soll das Jahresprogramm noch ausgebaut werden. Besondere Veranstaltungen und besucherorientierte Wechselausstellungen wer- den immer wichtiger, um im Kultur- und Freizeitmarkt zu bestehen.
2. Bisherige Leistungen des Kantons Mit Beschluss Nr. 2869/1992 gewährte der Regierungsrat dem VMSK einen Planungsbeitrag von Fr. 400 000 zur Ausarbeitung eines Museums- konzepts. Nachdem der Kantonsrat dem VMSK mit Vorlage 3442 (KRB
vom 17. Juni 1996) für das neu zu gestaltende Museum einen Investi- tionsbeitrag von Fr. 4 450 000 und einen Starthilfebeitrag von Fr. 800 000 gewährt hatte, bewilligte er mit Vorlage 4286 (KRB vom 30. Januar 2006) einen Betriebsbeitrag von Fr. 850 000 für den Zeitraum 2005–2008.
3. Auflagen und Prüfung von Betriebsvarianten Für die Gewährung des Betriebsbeitrages mit Beschluss des Kantons- rates vom 30. Januar 2006 wurde der VMSK zu verschiedenen Auflagen verpflichtet. Der Betriebsbeitrag aus dem Lotteriefonds für den Zeit- raum 2005–2008 war als einmalige Überbrückungshilfe vorgesehen. Die weitere Unterstützung des VMSK erscheint nach der Prüfung des Bei- tragsgesuches als angezeigt, um die Fortführung des Museumsbetriebs auf dem Schloss Kyburg sicherzustellen. Weiter wurde der VMSK ange- halten, die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit dem (ebenfalls bei- tragsberechtigten) Ritterhaus Bubikon und zusätzliche betriebliche Massnahmen zur Senkung der Betriebskosten zu prüfen sowie bis Ende 2007 Varianten für den Betrieb des Museums ab 2009 vorzulegen. Am 21. November 2007 legte der VMSK dazu einen ausführlichen Bericht vor. Darin kommt nach einer gründlichen Evaluation zum Aus- druck, dass eine weitergehende, insbesondere programmatische und personelle, Zusammenarbeit mit dem Ritterhaus Bubikon nicht die er- hofften Synergien zeitigen würde, da die Rahmenbedingungen infolge der thematischen Ausrichtungen, der räumlichen Lage und der Vereins- strukturen zu unterschiedlich sind. Um das Betriebsergebnis zu verbessern und gleichzeitig die guten Be- sucherzahlen zu halten bzw. zu steigern, wird längerfristig eine mässige Erhöhung der Eintrittspreise erwogen, wobei auf ihre familienfreundli- che Gestaltung Rücksicht genommen werden soll. Um das Betriebser- gebnis zu verbessern, wurde die Einrichtung eines Museumscafés eben- falls geprüft. Da dies einerseits mit erheblichen baulichen Vorkehrungen in diesem denkmalgeschützten Objekt verbunden wäre sowie aufgrund der Tatsache, dass in Gehdistanz zur Kyburg bereits zwei Restaurants mit breitem Angebot zur Verfügung stehen, wurde von diesem Vorha- ben abgesehen. Auch zeigten Vergleiche mit Einrichtungen ähnlicher Art in anderen Schlossmuseen, dass Museumscafés zwar den Museums- besuch bereichern, die Einnahmen in der Regel aber höchstens die Kos- ten des Restaurationsbetriebs decken. Zudem skizzierte der VMSK vier Varianten für den Betrieb des Mu- seums ab 2009, wobei nur die Varianten 3 und 4 das Weiterbestehen des Museums Kyburg gewährleisten. Variante 1 ist ohne kantonalen Beitrag gerechnet und Variante 2 geht mit Fr. 120 000 von einem deutlich kleine- ren Betriebsbeitrag des Kantons als bisher aus. Die Varianten 3 und 4
hingegen gehen von jährlichen Betriebsbeiträgen des Kantons von Fr. 240 000 bzw. Fr. 320 000 aus. Variante 3 skizziert einen Museums- betrieb des Status quo, wobei mit dem stagnierenden bzw. rückläufigen Angebot im hart umkämpften Freizeitmarkt auf die Dauer nicht zu be- stehen ist und mit einem stetigen Besucherrückgang gerechnet werden müsste. Dagegen zeichnet Variante 4 ein Museum, dessen Attraktivität durch ansprechende Wechselausstellungen und ein grosses Angebot hinsichtlich Museumspädagogik, und damit einhergehend auch die Be- sucherzahlen, nachhaltig gesteigert werden kann.
4. Änderung in der Vergabepraxis Anlässlich der Debatte zur Vorlage 4286 im Kantonsrat (KRB vom 30. Januar 2006) stellte der Regierungsrat eine Änderung der Lotterie- fonds-Richtlinien in Bezug auf Betriebsbeiträge in Aussicht, da vor allem im Kulturbereich seit 1992 eine von Ausnahmen mitgeprägte Ver- gabepraxis entstanden war. Mit Vorlage 4460 beschloss der Kantonsrat am 25. August 2008, dass neben den seit Langem ausgerichteten Beiträ- gen an Erhaltungs- und Pflegemassnahmen von kunst- und kulturhisto- risch wertvollen Bauten und Anlagen sowie Zubehör neu auch Be- triebsbeiträge an ausgewählte kulturhistorische Organisationen aus dem Denkmalpflegefonds ausgerichtet werden können. Der Lotterie- fonds leistet dazu jährlich eine Einlage in den Denkmalpflegefonds von höchstens 8,5 Mio. Franken. Der Regierungsrat wurde ermächtigt, über die Berechtigung für die Zusprechung von Betriebsbeiträgen zu ent- scheiden. Mit dieser neuen Regelung soll beitragsberechtigten Institu- tionen u. a. eine verbesserte Planbarkeit ermöglicht werden.
5. Betrieb des Museums bis 2012 Heute deckt der Betrieb des Museums seine Kosten noch zu knapp 60% (Rechnung 2007: 62%). Dieser Eigendeckungsgrad wird nach Bud- get für das Jahr 2008 auf 61%, für 2009 auf 58% und für 2010 auf 56% sinken. Bei unverändert bleibendem, stagnierendem Museumsangebot (entspricht Betriebsvariante 3) dürften die Eintritte mit der Zeit stetig absinken (2002: 53 732 Eintritte, 2007: 47 263). In Abhängigkeit davon dürften die jährlichen Einnahmen zurückgehen, gleichzeitig jedoch die Ausgaben leicht steigen. Somit vergrössert sich das jährliche Defizit. Der VMSK unterlegt daher seiner Finanzplanung ein wachstumsorien- tiertes Konzept (Betriebsvariante 4). Dieses geht davon aus, dass die Attraktivität des Museums und damit die Besucherzahlen und die Ein- nahmen durch eine Erhöhung des Betriebsbeitrags nachhaltig gestei- gert werden können. Eine geringfügige Erhöhung der Ausgaben für Wech-
selausstellungen um Fr. 25 000, ein Ausbau der Museumspädagogik um Fr. 40 000 (Deckung der bestehenden Nachfrage) sowie eine leichte Er- höhung des Werbebudgets würden es erlauben, das Ausflugsziel Kyburg im Freizeit- und Bildungsmarkt besser zu positionieren. Der VMSK budgetiert ohne Betriebsbeitrag des Kantons für den Zeitraum 2009 bis 2012 folgende Betriebsdefizite: in Franken 2009 2010 2011 2012 Einnahmen 343 900 384 900 395 900 402 900 Ausgaben 648 000 752 000 760 000 767 000 Defizit 304 100 367 100 364 100 364 100
6. VMSK: Mitglieder und Finanzen Per Ende 2008 verfügte der Verein über insgesamt 429 Mitglieder und Gönner (2007: 428; 2006: 443; 2005: 422; 1999: 163). Der in den letzten Jahren betriebene grosse Aufwand bei der Mitgliederwerbung bewirk- te den Anstieg, wobei ein weiteres Wachstum, gestützt auf den allgemei- nen Trend hinsichtlich Mitgliederrekrutierung, ungewiss ist. in Franken 2006 2007 Einnahmen 40 460 36 785 Ausgaben 6 112 4 998 Gewinn 34 348 31 787
Die Gewinne der Vereinsrechnung werden dem Vereinsvermögen zugerechnet und allfällige Verluste gehen zu dessen Lasten. Das Ver- einsvermögen betrug per 31. Dezember 2007 Fr. 363 970. Somit ist der angestrebte Vermögensstand von Fr. 500 000 noch nicht erreicht, um einer- seits gegen grössere Eventualitäten gewappnet zu sein (Liquiditätsre- serve), anderseits um allenfalls aufwendigere Wechselausstellungen finanzieren zu können. Sobald der VMSK den gewünschten Vermö- gensstand von Fr. 500 000 erreicht hat, ist er verpflichtet, den jährlichen Reingewinn für den Museumsbetrieb einzusetzen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben auch gezeigt, dass sich die Sponsorensuche schwierig gestaltet. Unternehmen und Gemeinden, die angefragt wurden, sind kaum für ein Engagement zugunsten der Kyburg zu gewinnen.
7. Beurteilung des Gesuchs durch die kantonale Denkmalpflege Die kantonale Denkmalpflege hat das Gesuch geprüft. Sie hält fest, dass das Museum eines der wichtigsten im Kanton ist und sich durch Qualität und Professionalität auszeichnet. Würde der Betrieb infolge mangelnder Finanzen inskünftig nicht mehr im gleichen Ausmass und
mit der gleichen Sorgfalt weitergeführt werden können, hätte dies einen qualitativen Abstrich und einen Verlust an der Museumslandschaft des Kantons zur Folge. Ohne die Weiterführung der finanziellen Unterstüt- zung durch den Kanton Zürich kann eine Fortführung des Museums Schloss Kyburg nicht gewährleistet werden. Der Kanton als Eigentümer des bedeutenden Baudenkmals und dessen Ausstellungsstücke hat so- mit ein lebhaftes Interesse an der Fortführung des Museumsbetriebs. Aus diesem Grund erweist sich ein vom Kanton zu deckender Finanz- bedarf von Fr. 1 180 000 für den Zeitraum 2009–2012, d. h. jährlich höchs- tens Fr. 295 000, als ausgewiesen. Damit können dem VMSK auch für die nächsten vier Jahre diejeni- gen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die eine innovative und zu- kunftsgerichtete kulturhistorische Institution, wie es das Museum Schloss Kyburg ist, benötigt, um eine für breite Bevölkerungskreise des Kantons attraktive Museumsdestination zu sein. Sollte der VMSK unter diesen Voraussetzungen an seiner vorgelegten Budgetierung (oben Ziffer 5) festhalten, so müsste er sich ergänzende Geldquellen erschliessen oder die Finanzplanung entsprechend anpassen. Gegenüber dem Zeitraum 2005–2008, als dem VMSK ein Betriebsbeitrag von Fr. 850 000 aus- gerichtet wurde, bedeutet dies einen erheblich grösseren finanziellen Spielraum.
8. Zusicherung und Auflagen – An den Museumsbetrieb ist dem VMSK für den Zeitraum 2009–2012 ein jährlicher Beitrag von höchstens Fr. 295 000 zuzusichern. – Die Beitragsleistung ist jährlich abzurechnen. Der VMSK hat die Auszahlung des gewünschten Betrages bei der Baudirektion zu bean- tragen. Die Auszahlung erfolgt, nachdem die kantonale Denkmal- pflege das Budget des VMSK für das entsprechende Beitragsjahr und die Rechnung des Vorjahres geprüft und genehmigt hat. – Die Auszahlung des Betrages für 2009 erfolgt, sobald die Rechnung des VMSK für das Jahr 2008 und das Budget 2009 vorliegen und die kantonale Denkmalpflege aufgrund dieser Unterlagen ihr Einver- ständnis für die Auszahlung gegeben hat. – Fr. 500 000 übersteigende Beträge des Vereinsvermögens sind für den Museumsbetrieb zu verwenden.
9. Würdigung Der VMSK hat in den vergangenen Jahren hervorragende Arbeit ge- leistet. Die internationale Auszeichnung für die Dauerausstellung aus dem Jahr 2002 verpflichtet, auch in Zukunft ein attraktives Museum zu
sein und wie bisher mit den Finanzen haushälterisch umzugehen. Es liegt auch im Interesse des Kantons, dass das Museum auf der Kyburg seinen hohen Standard bei Ausstellungen und bei der museumspädago- gischen Arbeit beibehalten kann. Aufgrund des Beschlusses des Kantonsrates über Beitragsleistungen an die Fachstelle Kultur und die Kantonale Denkmalpflege sowie über Betriebsbeiträge aus dem Lotteriefonds vom 25. August 2008 (Vorlage 4460) hat der Gesetzgeber die Fondseinlagen für einen bestimmten Ver- wendungszweck gebunden und damit das Ausgabenbewilligungsrecht ausgeübt. Die Verwendung der zugesprochenen Mittel durch den Re- gierungsrat ist hernach eine gebundene Ausgabe und fällt in dessen Kompetenzbereich. Der VMSK ist im Sinne von § 4 des Staatsbeitragsgesetzes bis 31. De- zember 2012 als staatsbeitragsberechtigt anzuerkennen. An den Mu- seumsbetrieb ist dem VMSK für den Zeitraum 2009–2012 ein jährlicher Beitrag von höchstens Fr. 295 000 für den Zeitraum 2009–2012 zuzu- sichern. Die Beiträge gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 8940, Denkmalpflegefonds, Konto 3636 3 00000. Im Bud- get 2009 und im KEF 2009–2012 sind diese Beiträge eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Verein Museum Schloss Kyburg (VSMK) wird bis 31. Dezem- ber 2012 als staatsbeitragsberechtigt anerkannt.
II. An den Museumsbetrieb wird dem Verein Museum Schloss Kyburg (VMSK) für den Zeitraum 2009–2012 als gebundene Ausgabe ein jähr- licher Beitrag von höchstens Fr. 295 000 zugesichert. Die Beiträge gehen zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8940, Denkmalpflegefonds.
III. Auszahlungsmodalitäten: a) Die Beitragsleistung ist jährlich abzurechnen. Der VMSK hat die Auszahlung des gewünschten Betrages bei der Baudirektion zu bean- tragen. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung und Genehmigung des Budgets für das entsprechende Beitragsjahr und die Rechnung des Vor- jahres des VMSK durch die kantonale Denkmalpflege. b) Die Auszahlung des Betrages für 2009 erfolgt, sobald die Rech- nung für das Jahr 2008 und das Budget 2009 des VMSK vorliegen und die kantonale Denkmalpflege aufgrund dieser Unterlagen ihr Einver- ständnis für die Auszahlung gegeben hat.
IV. Der VMSK wird verpflichtet, Fr. 500 000 übersteigende Beträge des Vereinsvermögens für den Museumsbetrieb zu verwenden.
V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwer- de erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und des- sen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VI. Mitteilung an den Verein Museum Schloss Kyburg (Präsident: Henri Wolterstorff, am Schanzengraben 4, 8314 Kyburg) und an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi