Strassen, Unter- und Oberengstringen, 295 Zürcherstrasse, Projektfestsetzung, gebundene und neue Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. August 2014
855. Strassen (Unter- und Oberengstringen, 295 Zürcherstrasse)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Zürcherstrasse verbindet das Limmattal mit der Stadt Zürich. Die Zürcherstrasse in Unter- und Oberengstringen ist zwischen der Berg- und Dorfstrasse in einem schlechten Zustand und muss instand gesetzt werden. In diesem Abschnitt werden der Radstreifen verbreitert und die Fahrspuren verschmälert, um den Strassenquerschnitt siedlungs- verträglicher zu gestalten. Zugleich soll auch die Sicherheit der zu Fuss Gehenden durch normgerechte Querungshilfen verbessert werden. Das vom Tiefbauamt im Einvernehmen mit den Gemeinden Unter- und Oberengstringen ausgearbeitete Projekt sieht im Wesentlichen fol- gende Massnahmen vor: – Sanierung der Zürcherstrasse von der Berg- bis zur Dorfstrasse; – Beidseitige Verbreiterung der Radstreifen auf je 1,5 m; – Ausbau und behindertengerechte Anpassung der bestehenden Bus- haltestellen (Paradies, Langacher); – Anpassung und Ausbau von drei Fussgängerschutzinseln; – Anpassung und teilweise Erneuerung der Strassenbeleuchtung; – Anpassung der Aus- und Einfahrten an der Zürcherstrasse; – Werkleitungsarbeiten Dritter. Die Gemeinde Unterengstringen hat dem Projekt im Sinne von § 12 des Strassengesetzes (StrG) mit Beschluss vom 17. Dezember 2012 zu- gestimmt. Die Gemeinde Oberengstringen hat dem Projekt mit Beschluss vom 21. Januar 2013 ebenfalls zugestimmt. Die öffentliche Auflage des Bauprojekts und des Landerwerbs gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte am 14. Juni 2013 bis 13. Juli 2013. Innerhalb der Auflagefrist wurden vier Einsprachen eingereicht, die projektbezogene und teilweise auch enteignungsrechtliche Begehren enthielten. Mit allen Einsprechenden konnte eine Einigung gefunden werden.
B. Lärmtechnische Anpassungen und Projektfestsetzung Die Fachstelle Lärmschutz hat mit dem Schreiben vom 21. Dezember 2012 das Projekt beurteilt und ist zum Schluss gekommen, dass es aus lärmtechnischer Sicht unbedenklich ist. Der für das Bauvorhaben notwendige Landerwerb ist nach §§ 18 ff. StrG durchzuführen. Einer Projektfestsetzung nach § 15 StrG steht somit nichts entgegen.
C. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 22. April 2013 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 100 000 Bauarbeiten 3 400 000 Nebenarbeiten 600 000 Technische Arbeiten 300 000 Total 4 400 000
Auf die einzelnen Projektbestandteile entfallen die nachstehenden Kosten: in Franken Staatsstrassen Anteil öV (30%) 1 338 000 Fahrradanlagen (11%) 461 000 Erneuerung Staatsstrassen (59%) 2 601 000 Total 4 400 000 Sämtliche Kosten gehen vollumfänglich zulasten des Kantons. Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine Ausgabe von Fr. 4 400 000 zu bewilligen, wovon Fr. 2 601 000 als gebunden gemäss § 37 Abs. 2 lit b CRG und Fr. 1 799 000 als neu in die Investitionsrechnung aufzunehmen sind. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 4 400 000 wie folgt verbucht: Budgetierung Gebundene Neue Total Ausgabe Ausgaben Fr. Fr. Fr. Investitionsrechnung Konto 8400.50110 80020 1 338 000 1 338 000 Staatsstrassen Anteil öV, Konto 8400.50130 00000 461 000 461 000 Fahrradanlagen Konto 8400.50111 00000 2 601 000 2 601 000 Erneuerung Staatsstrassen (federführend) Total 2 601 000 1 799 000 4 400 000 In der erwähnten Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tief- bauamts Nr. 2268/2011 bewilligte Ausgabe von Fr. 140 000 enthalten. Die Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben.
Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 160 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Zinsen (2,25%) Abschreibungssatz Betrag Baukosten Fr. Fr. Fr. Staatsstrassen Anteil öV 30% 1 338 000 15 000 2,5% 33 000 Fahrradanlagen 11% 461 000 6 000 2,5% 12 000 Erneuerung Staatsstrassen 59% 2 601 000 30 000 2,5% 65 000 Zwischentotal 50 000 110 000 Total 100% 4 400 000 160 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-80409, Ober- engstringen, 295 Zürcherstrasse, aufzunehmen. Die Anteile für Staats- strassen Anteil öV und Fahrradanlagen sind umzubuchen. Der Betrag ist im Budget 2014 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Sanierung der Zürcherstrasse, die Verbreiterung der Radstreifen, den Ausbau der Bushaltestellen und der Fussgänger- schutzinseln, die Anpassung und Erneuerung der Strassenbeleuchtung, sowie die Anpassung der Aus- und Einfahrten an der Zürcherstrasse in Ober- und Unterengstringen, wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.
II. Für die Bauausführung wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 601 000 und eine neue Ausgabe von Fr. 1 799 000, insgesamt Fr. 4 400 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
III. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 22. April 2013)
IV. Die Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 2268/2011 wird aufgehoben.
V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.
VI. Mitteilung an den Gemeinderat Unterengstringen, Weininger- strasse 50, 8103 Unterengstringen (unter Beilage eines mit dem Fest- setzungsvermerk versehenen Projekts [ES]), den Gemeinderat Obereng- stringen, Zürcherstrasse125, Postfach 86, 8102 Oberengstringen (ES), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Bau- direktion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi