Verwaltungsrechnung 2010, Zwischenberichterstattung I, Stand 10. Mai 2010, mit Stichtagsbilanz 30. April 2010
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Juni 2010
857. Verwaltungsrechnung 2010, Zwischenberichterstattung I (Stand 10. Mai 2010, mit Stichtagsbilanz 30. April 2010)
Erwägungen
1. Ergebnisschätzung Aufgrund der Jahresendschätzungen der Direktionen wird die Er- folgsrechnung 2010 mit einem Aufwandüberschuss von 195 Mio. Fran- ken und bei Eintreten günstiger Umstände mit einem Aufwandüber- schuss von 113 Mio. Franken abschliessen. Das geschätzte Jahresergeb- nis fällt damit um 330 bzw. 412 Mio. Franken besser aus als das Budget gemäss Kantonsratsbeschluss, das mit einem Aufwandüberschuss von 525 Mio. Franken gerechnet hat. Die Ergebnisse der Zwischenbericht- erstattung sind wegen des frühen Zeitpunkts jedoch mit einigen Unsicher- heiten behaftet. Weiter zeigt die Erfahrung der letzten Jahre, dass die günstige Schätzung näher am Jahresendergebnis liegt als die Schätzung unter normalen Umständen. Das Ergebnis der Erfolgsrechnung wird wesentlich von der Entwick- lung des Steuerertrages beeinflusst werden. Erste genauere Zahlen zu den Staatssteuererträgen im 2010 können per Ende Juni aufgrund der Steuersollmeldungen der Gemeinden erwartet werden und fliessen in der Folge in die Ergebnisschätzung des zweiten Zwischenberichts mit Stichtag 31. August 2010 ein. Jedoch ist bereits jetzt absehbar, dass ins- besondere die Nachträge an Staatssteuern für frühere Steuerperioden höher als erwartet ausfallen werden. Zurzeit wird gegenüber den bud- getierten Steuererträgen mit einer Verbesserung von rund 472 Mio. Franken gerechnet (vgl. Ziffer 2). Die Direktionen schätzen zurzeit, dass die Nettoinvestitionen um 37 Mio. Franken (entspricht rund 3% der budgetierten Nettoinvesti- tionen) und im günstigen Fall um 128 Mio. Franken (11%) niedriger ausfallen als im Budget geplant. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist aller- dings nicht zu begrüssen, dass die geplanten Investitionen nicht voll- umfänglich getätigt werden.
2. Steuerprognose Die Verbesserung der Steuererträge in der Leistungsgruppe Nr. 4910 gegenüber dem Budget verteilt sich auf folgende Kategorien der Staats- steuern gemäss § 19 der Rechnungslegungsverordnung (RLV) sowie auf die direkte Bundessteuer: Tabelle 1: Leistungsgruppe Nr. 4910, Steuerertrag, Abweichungen zum Budget 2010 (in Mio. Franken, + Verbesserung, – Verschlechterung)
Steuerart § 19 RLV Differenz zum Budget 2010 Nachträge für laufende Steuerperiode 2010 Abs. 2 lit. b +45 Nachträge für abzurechnende Steuerperiode 2006 Abs. 2 lit. c +57 Nachträge für abgerechnete Steuerperioden vor 2006 Abs. 2 lit. d +20 Korrektur von bilanzierten Nachträgen der Steuerperiode 2007 Abs. 3 +290 Direkte Bundessteuer +59 Total +472 Die Beträge in den Tabellen sind gerundet. Totalisierungen können deshalb von der Summe der einzelnen Werte abweichen.
Im Budget 2010 sind nur Nachträge an Staatssteuern für die laufende Steuerperiode 2010 eingestellt; sie werden gemäss Schätzung des Steuer- amts höher ausfallen als budgetiert. Hingegen sind im Budget 2010 keine Nachträge für frühere Steuerperioden eingestellt. Es ist beinahe sicher, dass sowohl für die 2010 abzurechnende Steuerperiode 2006 als auch für die 2011 abzurechnende Steuerperiode 2007 wesentlich höhere Nach- träge erwartet werden können als bilanziert. § 19 Abs. 3 RLV verlangt, dass die bilanzierten Nachträge vor dem Abrechnungsjahr korrigiert werden müssen, wenn absehbar ist, dass die Nachträge höher als bilan- ziert ausfallen werden. Deshalb wird die Rechnung 2010 Erträge aus Nachträgen für die Steuerperiode 2007 im Betrag von voraussichtlich 290 Mio. Franken enthalten.
3. Eingaben der Direktionen, der Staatskanzlei, der Rechtspflege und der Anstalten Tabelle 2: Voraussichtliches Jahresergebnis 2010, Abweichungen zum Budget (in Mio. Franken, + besser, – schlechter bzw. Aufwandüberschuss/ Nettoinvestitionen) Erfolgsrechnung Investitionsrechnung Budget 2010 Saldo –525 –1153 a) Schätzung: Abweichungen – Regierungsrat und Staatskanzlei +0 +0 – Direktion der Justiz und des Innern +3 +2 – Sicherheitsdirektion +12 –1 – Finanzdirektion +345 –1 – Volkswirtschaftsdirektion -9 +44 – Gesundheitsdirektion +8 +9 – Bildungsdirektion –1 –4 – Baudirektion –28 –12 – Behörden und Rechtspflege –0 +0 – Anstalten +0 –1 Abweichungen Gesamtverwaltung zum B10 +330 +37 Voraussichtliches Jahresergebnis 2010 Saldo –195 –1116 b) Schätzung bei günstigen Umständen: Zusätzliche Verbesserungen Gesamtverwaltung +82 +91 Voraussichtliches Jahresergebnis 2010 Saldo –113 –1025
Tabelle 3: Grösste Veränderungen (in Mio. Franken, + besser, – schlechter) Erfolgsrechnung +472 FD Höhere Steuernachträge (vgl. Ziff. 2). +28 FD Höhere Gewinnausschüttung der Zürcher Kantonalbank, der Schweizer Nationalbank und der Flughafen Zürich AG. +14 GD Tax-Mehrerträge und Mehrleistungen im ambulanten und stationären Bereich. +10 DS Neuregelung bei den Familienzulagen; die Beiträge an Gemeinden fallen tiefer aus als erwartet. +9 JI Geringere Subventionen an Opernhaus und Theater, Mehrertrag im Bereich interkantonale Zusammenarbeit bei überregionalen Kultureinrichtungen. –5 JI Weniger Rückerstattungen von Steuerfussausgleichsbeiträgen durch finanzschwache Gemeinden. –6 GD Grössere Anzahl an Fällen von Prämienübernahmen. –8 FD Zentral eingestellter Minderaufwand für Abschreibungen, weil eine Ausschöpfung des Investitionsbudgets von nur 80% angenommen wurde, fällt in allen Direktionen an.
–9 VD Zinsminderertrag auf Flughafenfondsbestand wegen Übertragung der Beteiligung an der Flughafen Zürich AG in die Finanzdirektion. –24 BD Rückstellung für die Sanierung von Schiessanlagen im Kanton (Altlasten). –34 FD Der Kantonsrat hat das Budget für Zahlungen in den interkantonalen Finanzausgleich gekürzt. Diese Zahlungen müssen trotzdem geleistet werden (vgl. Ziff. 6). –100 FD Zentral eingestellte Verbesserung des Budgets durch den Kantonsrat fällt in allen Direktionen an (vgl. Ziff. 7). –17 Saldo übrige Abweichungen +330 Zwischentotal Abweichungen
Schätzung bei günstigen Umständen +10 FD Geringerer Zinsaufwand infolge tieferer Zinsen und geringerer Neuaufnahmen von Darlehen und Anleihen. +8 DS Zusätzlich geringere Beiträge an Gemeinden für Familienzulagen. +8 GD Weitere Tax-Mehrerträge im ambulanten und stationären Bereich. +5 BI Höhere Beiträge für ausserkantonale Lernende und höhere Bundesbeiträge für die Berufsbildung. +4 GD Bei der individuellen Prämienverbilligung fällt die Anzahl an Nachmeldungen tiefer aus als erwartet. Dadurch wird das Budget für Nachmeldungen unterschritten. +4 JI Günstiger Ausgang von laufenden Rechtsmittelverfahren im Steuerfussausgleich. +43 Saldo übrige Abweichungen Schätzung bei günstigen Umständen +412 Gesamttotal Abweichungen
Investitionsrechnung +36 VD Für Durchmesserlinie und 3. Etappe Glattalbahn werden weniger Mittel benötigt, weil der Bund höhere Beiträge aus dem Infrastrukturfonds in Aussicht gestellt hat. +9 VD Geringere Pauschalbeiträge an Strassenbauinvestitionen der Städte Zürich und Winterthur. +9 GD Verzögerungen oder Bedarfsänderungen in der somatischen Akutversorgung und der Psychiatrie. –5 DS Kreditübertragung vom 2009 ins 2010 für verzögerte Projekte der Kantons- polizei; zum grössten Teil für das Projekt Polycom. –7 BI Bauverzögerungen aus dem Vorjahr bei Mittelschulen, diese Projekte werden nachgeholt. Die Überschreitung des Budgetkredits ist durch Kreditübertra- gungen gedeckt. –7 BD Mehrere im 2009 verzögerte Projekte werden im 2010 durchgeführt. Die Überschreitung des Budgetkredits ist durch Kreditübertragungen gedeckt. +2 Saldo übrige Abweichungen +37 Zwischentotal Abweichungen
Schätzung bei günstigen Umständen +27 GD Bei weiteren Vorhaben der somatischen Akutversorgung und der Psychiatrie kommt es zu Verzögerungen, Bedarfsänderungen oder sie werden nicht umgesetzt. +20 VD Zusätzlich geringerer Mittelbedarf bei Durchmesserlinie und 3. Etappe Glattalbahn. +18 BI Minderausgaben und Projektverzögerungen bei verschiedenen Investitions- vorhaben der Volks-, Mittel- und Berufsschulen. +7 BD Die oben genannten Kreditübertragungen der Baudirektion werden nicht in Anspruch genommen. Die Projekte können im Rahmen des Budgets abgewickelt werden. +19 Saldo übrige Abweichungen Schätzung bei günstigen Umständen +128 Gesamttotal Abweichungen
4. Berichterstattung zur Leistungsentwicklung Es wurden keine wesentlichen Leistungsabweichungen gegenüber dem Budget gemeldet.
5. Nachtragskredite Mit Vorlage 4695 beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat in der I. Serie 2010 einen Nachtragskredit in der Erfolgsrechnung im Betrag von 1,1 Mio. Franken. Tabelle 4: Beantragte Nachtragskredite I. Serie 2010 (Vorlage 4695) (in Mio. Franken, – zusätzliche Belastung) Erfolgsrechnung Baudirektion Wiederaufnahme von Projektarbeiten zur Gefahrenkartierung. –1,1 Total –1,1
6. Bewilligte Kreditüberschreitungen Die Direktionen haben von Januar bis April 2010 eine Kreditüber- schreitung in der Erfolgsrechnung im Betrag von 33,5 Mio. Franken be- willigt. Tabelle 5: Bewilligte Kreditüberschreitungen bis 30. April 2010 (in Franken, – zusätzliche Belastung) Erfolgsrechnung Finanzdirektion Das Budget für Zahlungen zum interkantonalen –33 500 000 Finanzausgleich wurde vom Kantonsrat um 34 Mio. Franken gekürzt. Der Kanton Zürich ist jedoch zu dieser Zahlung gesetzlich verpflichtet (vgl. RRB Nr. 202/2010). Total bewilligte Kreditüberschreitungen –33 500 000
7. Haushaltsvollzug 2010 Wie Tabelle 2 zeigt, wird ein im Saldo gegenüber dem Budget wesent- lich besseres Ergebnis erzielt. Der Kantonsrat hat mit dem Budget 2010 in der Erfolgsrechnung eine Verbesserung von 100 Mio. Franken beschlossen, die durch die Direktionen und die Staatskanzlei zu erzielen sind. Dabei wurde nicht vorgegeben, wo und wie die Verbesserungen erreicht werden sollen. Den Stand der Aufwandentwicklung in den Direktionen und der Staatskanzlei zeigt die nachfolgende Tabelle. Sie stellt auf die Erfolgs- rechnung ohne finanzielle Leistungsgruppen der Finanzdirektion und der Baudirektion ab. Tabelle 6: Haushaltsvollzug 2010 gemäss RRB Nr. 201/2010 (in Mio. Franken, + Verbesserung bzw. Ertragsüberschuss, – Verschlech- terung bzw. Aufwandüberschuss) Direktion Budget 2010 * Schätzung Schätzung bei günstigen Umständen Zwischen- Abweichung Zwischen- Abweichung Staatskanzlei –20 –20 +0 –20 +0 Justiz und Inneres –616 –613 +3 –605 +11 Sicherheit –954 –942 +12 –929 +26 Finanzen * –182 –183 –1 –181 +1 Volkswirtschaft –247 –256 –9 –253 –6 Gesundheit –1339 –1331 +8 –1319 +20 Bildung –2438 –2439 –1 –2422 +16 Bauten * –266 –295 –28 –286 –19 Total –6063 –6078 –16 –6013 +49 * ohne finanzielle Leistungsgruppen
8. Massnahmen zur nachhaltigen Senkung des Aufwands § 26 Abs. 2 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) bestimmt, dass dem Kantonsrat mit dem Zwischenbericht Vor- schläge zur nachhaltigen Senkung des Aufwandes unterbreitet werden. § 23 Abs. 1 der Finanzcontrollingverordnung (FCV) konkretisiert: «Zeigt die erste Zwischenberichterstattung bedeutende Verschlechte- rungen gegenüber dem Budget auf, trifft der Regierungsrat auf Antrag der Finanzdirektion Massnahmen zur nachhaltigen Senkung des Auf- wandes.» Im vorliegenden Zwischenbericht wird damit gerechnet, dass die Erfolgsrechnung 2010 mit einer Verbesserung gegenüber dem Budget zwischen 330 und 412 Mio. Franken abschliesst. In dieser Situation besteht kein Bedarf, gestützt auf § 26 Abs. 2 CRG Massnahmen zur nachhaltigen Senkung des Aufwandes einzuleiten.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Vom ersten Zwischenbericht der Finanzdirektion über die Verwal- tungsrechnung 2010 mit Stichtag 30. April 2010 wird Kenntnis genommen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates sowie an das Kassa- tionsgericht, das Obergericht, das Sozialversicherungsgericht, das Ver- waltungsgericht, die Direktionen des Regierungsrates, die Staatskanzlei und die Finanzkontrolle.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi