Anfrage Urs Hans, Turbenthal, betreffend Maskentragen aus epidemiologischer Sicht, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 168/2021
Sitzung vom 25. August 2021
860. Anfrage (Maskentragen aus epidemiologischer Sicht) Kantonsrat Urs Hans, Turbenthal, hat am 10. Mai 2021 folgende Anfrage eingereicht: Zu Beginn der sogenannten Pandemie sagten die Experten des wis- senschaftlichen Coronaausschusses und die Regierung, das Maskentra- gen bringe nichts in Bezug auf die Ausbreitung des Virus. Unzählige Stu- dien kamen zum selben Schluss. Wie alle wissen, sagen sie heute genau das Gegenteil und setzen eine Maskentragplicht mit Polizeigewalt durch. Am 19. April 2021 wurde nun eine neue Studie von der renommier- ten Stanford-Universität in Kalifornien publiziert. Diese wurde von NCBI und NIH (National Institut of Health) in Auftrag gegeben. Sie kommt zum Schluss, dass das Tragen von Gesichtsmasken abso- lut nichts zur Verhinderung der Ausbreitung von Covid-19 beiträgt. Da- gegen besagt sie klar, dass das Tragen von Gesichtsmasken zu einer Ver- schlechterung der Gesundheit und zu einem vorzeitigen Tod führen kann. Dazu gehören Hypoxie, Hyperkapnie, Kurzatmigkeit, erhöhte Azi- dität und Toxizidät, Aktivierung der Angst- und Stressreaktion, Anstieg der Stresshormone, Immunsuppression, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Ab- nahme der kognitiven Fähigkeit, Prädisposition für virale und infektiö- se Erkrankungen, chronischer Stress, Angst und Depression. Langfris- tige Folgen des Tragens von Gesichtsmasken können eine Verschlechte- rung des Gesundheitszustandes, die Entwicklung und das Fortschreiten chronischer Krankheiten und einen vorzeitiger Tod sein. Die Studie kann auf meinem Telegramm-Account eingesehen werden. Bei einem, nach- gewiesen, nicht vorhandenen Nutzen und so vielen schädlichen Auswir- kungen des Maskentragzwanges durch unsere Behörden muss man doch eher von Folter als von einer gerechtfertigten Massnahme reden. Florida und Texas haben seit längerem alle Massnahmen gestoppt und die Fallzahlen sind deutlich am sinken. Süd-Dakota hatte nie irgendwel- che Massnahmen verordnet, die Wirtschaft lief gut weiter und Süd-Da- kota hatte weit weniger Erkrankte als das benachbarte Nord-Dakota mit einem strikten Lockdown. Unsere Presse, welche nur Propaganda für die Massnahmen und das Impfen macht, hat weder von dieser Studie noch von den Staaten, welche schon in Freiheit leben, berichtet.
Zu den Fragen:
Erwägungen
1. Verfolgt die Zürcher Regierung immer noch das Ziel, diese Massnah- men so lange aufrechtzuerhalten, bis sich alle Bürger traumatisiert imp- fen lassen, weil ihnen dafür soziale Vorteile versprochen werden?
2. Wenn schon keine medizinischen Gründe für das Maskentragen be- stehen: Welche weiteren politischen Gründe gibt es für die Regierung dieses Diktat gegenüber der Bevölkerung weiterzuführen?
3. Weshalb werden unsere Kinder und Studenten überhaupt gezwungen, Masken zu tragen, wo gerade diese am wenigsten gefährdet sind und sich am sichersten auf dem natürlichen Wege immunisieren?
4. Wie tiefgreifend muss die Angstkampagne gewirkt haben, wenn ich sogar im Freien, körperlich arbeitende Bauarbeiter antreffe, welche Masken tragen; dies ist doch doppelt ungesund.
5. Ab wann hält sich die Zürcher Regierung wieder an wissenschaftli- che Grundsätzen, statt an Dogmen fehlgeleiteter Schulmediziner?
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Urs Hans, Turbenthal, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1–5: Das Tragen von Schutzmasken sowie weitere Schutzmassnahmen wie Abstand halten oder Händehygiene sind ein essenzieller Bestandteil der Strategie zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie. Eine generelle Mas- kentragpflicht für gewisse Innenräume gilt schweizweit und wurde vom Bundesrat auf der Grundlage der Empfehlungen der wissenschaftlichen Covid-19-Taskforce sowie unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage erlassen. Wie der Regierungsrat bereits mehrfach ausgeführt hat, besteht aus- reichende wissenschaftliche Evidenz, die den Nutzen von Schutzmasken in der Pandemiebekämpfung unterstreicht (vgl. RRB Nrn. 1055/2020 und 252/2021 ).
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli