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Festlegung der Studienplätze für das Medizinstudium, Studienjahre 2022/2023, Bachelor, und 2025/2026, Master, Festlegung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. August 2021

871. Festlegung der Studienplätze für das Medizinstudium,

Erwägungen

Studienjahre 2022/2023 (Bachelor) und 2025/2026 (Master) Gemäss § 3 der Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den medizinischen Studiengängen der Universität Zürich vom 8. April 2020 (VZMS; LS 415.432) legt der Regierungsrat unter Berücksichtigung der Klinikkapazitäten jährlich die Zahl der Studienplätze der Medizini- schen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät für das erste Studienjahr der Bachelorstudiengänge, für Schwerpunkte eines Bachelorstudiengangs so- wie für das erste Studienjahr der an einen Bachelorstudiengang anschlies- senden Masterstudiengänge fest. Die gemeinsamen Studiengänge mit den Universitäten St. Gallen und Luzern (Joint-Degree-Masterstudiengänge; St. Galler Track / Luzerner Track) sowie die Chiropraktik bilden auf der Bachelorstufe je einen Schwerpunkt. Da die Anzahl Studienplätze für das erste Studienjahr 2022/2023 bzw. 2025/2026 an der Medizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät der Schweizerischen Hochschulkonferenz aus planerischen Gründen früh- zeitig bekannt gegeben werden muss, sind die Aufnahmekapazitäten be- reits jetzt festzulegen. Über Zulassungsbeschränkungen zum betreffen- den Studienjahr wird der Regierungsrat im Frühjahr 2022 auf der Grund- lage der Voranmeldungen zum Studium entscheiden (§ 14 Universitäts- gesetz vom 15. März 1998 [LS 415.11] in Verbindung mit § 4 VZMS). Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 746/2020 die Aufnahmekapa- zität für das erste Studienjahr 2021/2022 der Bachelorstudiengänge an der Medizinischen Fakultät auf 422 (Humanmedizin ohne Schwerpunkt: 272 Plätze; Humanmedizin mit den Schwerpunkten St. Galler Track und Luzerner Track: je 40 Plätze; Humanmedizin mit dem Schwerpunkt Chiropraktik: 20 Plätze; Zahnmedizin: 50 Plätze) und an der Vetsuisse-­ Fakultät auf 90 Studienplätze festgelegt. Für das erste Studienjahr der anschliessenden Masterstudiengänge hat er die Kapazität unter Berück- sichtigung der klinischen Verhältnisse für die Humanmedizin auf 365 (Masterstudiengang mit ausschliesslichem Studienort Zürich: 265 Plätze; Joint-Degree-Masterstudiengänge mit St. Gallen und Luzern: je 40 Plätze; Chiropraktische Medizin: 20 Plätze), für die Zahnmedizin auf 44 und für die Veterinärmedizin auf 70 Plätze festgelegt. Die geringere Auf- nahmekapazität bei der Zahnmedizin und der Veterinärmedizin ergibt sich aus der Anpassung an die langjährig konstante Übertrittsquote von der Bachelor- zur Masterstufe.

Die Aufnahmekapazität von 372 Plätzen in Humanmedizin galt erst- mals für das Studienjahr 2017/2018 und wurde damals im Vergleich zum Vorjahr um 72 (Bachelor) bzw. 65 (Master) Plätze erhöht (RRB Nr. 738/ 2016). Die Erhöhung erfolgte im Zuge des Sonderprogramms Human- medizin des Bundes und wird im Rahmen des Bildungsnetzwerkes Hu- manmedizin umgesetzt. Diesem gehören neben der Universität, den uni- versitären Spitälern des Kantons Zürich und den bisherigen Lehr- und Partnerspitälern neu die ETH Zürich sowie die Hochschulen St. Gallen, Luzern und Tessin an. Die Kapazität für die Veterinärmedizin wurde ge- mäss RRB Nr. 899/2018 auf das Studienjahr 2019/2020 um zehn Plätze erhöht. Die damalige Planung der Aufnahmekapazität von 265 Plätzen für den Masterstudiengang Humanmedizin mit ausschliesslichem Studien- ort Zürich gründete u. a. auf der Annahme, dass jeweils 12 Studierende der Bachelorstufe nach deren Abschluss freiwillig in den Masterstudien- gang der Hochschule Tessin wechseln würden. Ein solcher Wechsel findet nach den bisherigen Erfahrungen allerdings nicht statt, weshalb diese Studierenden an der Universität weiterhin einen Studienplatz auf der Masterstufe beanspruchen. Da zudem die Austrittsquote der Studieren- den der Bachelorstufe (ohne Schwerpunkt) leicht unter der damaligen Planung liegt, ist die Aufnahmekapazität für den Masterstudiengang Humanmedizin insgesamt um 15 auf 280 Plätze zu erhöhen. Diese Er- höhung ist im Rahmen der bestehenden Mittel umzusetzen und gilt für das jeweils erste Studienjahr ab 2022/2023. Die mit RRB Nrn. 899/2018, 870/2019 und 746/2020 festgelegten Kapazitäten für die betreffenden Stu- dienjahre werden dementsprechend angepasst. Im Übrigen ist an den bisherigen Aufnahmekapazitäten in Human- medizin und Veterinärmedizin festzuhalten, da sich in diesen Fällen die betreffenden Rahmenbedingungen nicht verändert haben. Universität und Kanton nehmen mit diesen Aufnahmekapazitäten ihre Verantwor- tung für eine zahlenmässig genügende Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten für die Humanmedizin wie für die Veterinärmedizin wahr. Der Universitätsrat hat sich an seiner Sitzung vom 15. Juli 2021 im Sinne der Erwägungen für die Erhöhung der Aufnahmekapazität für den Mas- terstudiengang Humanmedizin sowie im Weiteren für die Beibehaltung der bisherigen Anzahl Studienplätze der Medizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät ausgesprochen.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die medizinischen Bachelorstudiengänge der Universität Zürich des ersten Studienjahres 2022/2023 wird folgende Aufnahmekapazität festgelegt: Humanmedizin ohne Schwerpunkt: 272 Plätze; Humanme- dizin mit den Schwerpunkten St. Galler Track und Luzerner Track: je 40 Plätze; Humanmedizin mit Schwerpunkt Chiropraktik: 20 Plätze; Zahn- medizin: 50 Plätze; Veterinärmedizin: 90 Plätze.

II. Für den Masterstudiengang Humanmedizin mit ausschliesslichem Studienort Zürich des jeweils ersten Studienjahres 2022/2023, 2023/2024 und 2024/2025 wird die Aufnahmekapazität auf 280 Plätze festgelegt. Die mit RRB Nrn. 899/2018, 870/2019 und 746/2020 festgelegten Kapazitä- ten werden dementsprechend angepasst.

III. Für die medizinischen Masterstudiengänge der Universität des ersten Studienjahres 2025/2026 wird folgende Aufnahmekapazität fest- gelegt: Humanmedizin: 280 Plätze; Joint-Degree-Masterstudiengänge mit St. Gallen und Luzern: je 40 Plätze; Chiropraktische Medizin: 20 Plätze; Zahnmedizin: 44 Plätze; Veterinärmedizin: 70 Plätze.

IV. Veröffentlichung von Dispositiv I–IV im Amtsblatt.

V. Mitteilung an den Universitätsrat, die Gesundheitsdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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