Strassen, Kloten, 349/584/592 Butzenbüelring, Instandsetzung, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. August 2021
878. Strassen (Kloten, 349/584/592 Butzenbüelring, km 0.350–1.341 /
Erwägungen
2.350–2.727 / 0.000–0.295, Fahrbahninstandsetzung, Ausgaben- bewilligung) Der 349/584/592 Butzenbüelring auf dem Gebiet der Gemeinde Kloten ist Bestandteil der Anschlussstrasse und Ausfahrt der Nationalstrasse zum Flughafen Zürich und weist einen durchschnittlichen täglichen Ver- kehr von rund 13 200 Fahrzeugen mit einem Schwerverkehrsanteil von 2% auf. Der Butzenbüelring muss zur Gewährleistung der Verkehrssicher- heit und der Werterhaltung saniert werden. Die Fahrbahnoberfläche im Sanierungsabschnitt ist stark ausgemagert, weist verschiedene kleine Be- lagsflicke und einzelne Kornausbrüche auf. Der Belag genügt den heuti- gen Anforderungen nicht mehr und muss ersetzt werden. Aufgrund des Laborberichts der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes wird auf der gesamten Sanierungsstrecke ein Teil des Belags abgefräst und mit einer Binder- und Deckschicht erneuert. Einzelne Haltungen der Entwässerungsleitung und deren Schächte sind zu ersetzen oder anzu- passen und die bestehenden Randabschlüsse teilweise zu korrigieren und zu erneuern. In Absprache mit der Fachstelle Betriebs- und Sicherheits- ausrüstung wird die bestehende Strassenbeleuchtung erneuert und eine Verkehrszählmessstelle errichtet. Die Stützmauer Bushof Süd wird in Ab- sprache mit der Fachstelle Kunstbauten ebenfalls saniert. Die Realisie- rung der Sanierungsarbeiten wird eng mit den Baumassnahmen des Bun- desamtes für Strassen und der Flughafen Zürich AG koordiniert. Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 25. Juni 2021 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 40 000 Bauarbeiten 4 968 000 Nebenarbeiten 188 000 Technische Arbeiten 410 000 Total 5 606 000 Es ist geplant, dass die einfache Gesellschaft The Circle, bestehend aus der Swiss Life AG und der Flughafen Zürich AG, sich pauschal mit Fr. 378 000 ohne MWSt an den Kosten beteiligt. Die Einnahme ist dem Konto 8400.42600 00000, Rückerstattungen Dritter, für das Objekt Nr. 84U-10353 Gemeinde Kloten, 349/584/592 Butzenbüelring, gutzu- schreiben. Da der entsprechende Vertrag noch nicht rechtskräftig unter- zeichnet ist, ist eine Bruttoausgabe zu beschliessen.
Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gebundene Ausgabe ge- mäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungsle- gung (LS 611) von Fr. 5 606 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400. 31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-10353), zu bewil- ligen. Die Ausgabe ist im Budget 2021 mit einem Ausgabenanteil von Fr. 69 000 enthalten. Die restlichen Ausgaben sind im Konsolidierten Ent- wicklungs- und Finanzplan 2021–2024 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung des 349/584/592 Butzenbüelrings, Gemeinde Kloten, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 5 606 000 zulasten der Er- folgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2021)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli