Gemeindewesen, Zweckverband Spitalregion Linkes Zürichseeufer (LZU), Auflösung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Januar 2009
89. Gemeindewesen (Zweckverband)
Erwägungen
1. Die Politischen Gemeinden Hirzel, Horgen, Hütten, Oberrieden, Schönenberg und Wädenswil bildeten seit 1995 unter der Bezeichnung «Spitalregion Linkes Zürichseeufer (LZU)» einen Zweckverband für den gemeinsamen Betrieb eines Spitals als Schwerpunktspital der Gemeinden mit kantonalem Leistungsauftrag sowie eines Rettungsdienstes (vgl. RRB Nr. 2381/1996). Die Politische Gemeinde Richterswil trat dem Zweckverband 1998 bei. Die Politische Gemeinde Thalwil schloss mit dem Zweckverband 1999 einen Anschlussvertrag. In allen diesen Gemeinden hat die privatrechtliche Stiftung «Stiftung Spital Zimmerberg» die spitalmedizinische Grundversorgung und den Rettungsdienst übernommen. Der Vertrag unter den Gemeinden zur Gründung der «Stiftung Spital Zimmerberg» trat auf den 1. Januar 2007 in Kraft. Damit wurde der Zweck der LZU hinfällig. Die Gemeinde- versammlungen der Politischen Gemeinden Hirzel, Horgen, Hütten, Oberrieden, Richterswil und Schönenberg stimmten zwischen dem 21. November und dem 14. Dezember 2006 der Auflösung des Zweck- verbands auf den 1. Januar 2007 zu. Der Gemeinderat Wädenswil beschloss die Auflösung des Zweckverbands am 22. Januar 2007 rück- wirkend auf den 1. Januar 2007. Die Gemeindeversammlung der Poli- tischen Gemeinde Thalwil beschloss am 7. Dezember 2006 die Auf- lösung des Anschlussvertrags an die LZU auf den 1. Januar 2007. Die Rechtskraftbescheinigung für die erwähnten Auflösungsbeschlüsse liegen vor.
2. Die Auflösung des Zweckverbands «Spitalregion Linkes Zürich- seeufer (LZU)» gibt zu keinen Bemerkungen Anlass und ist deshalb zur Kenntnis zu nehmen. Die Akten des Zweckverbands sind dem Bezirks- rat Horgen zur Aufbewahrung zu übergeben.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Gesund- heitsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Von der Auflösung des aus den Politischen Gemeinden Hirzel, Horgen, Hütten, Oberrieden, Richterswil, Schönenberg und Wädenswil bestehenden Zweckverbands «Spitalregion Linkes Zürichseeufer (LZU)» wird Kenntnis genommen.
II. Die Akten des Zweckverbands sind dem Bezirksrat Horgen zur Aufbewahrung zu übergeben.
III. Mitteilung an die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Hirzel, Bergstrasse 6, 8816 Hirzel, – Horgen, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen, – Hütten, Gemeindehaus, 8825 Hütten, – Oberrieden, Alte Landstrasse 32, 8942 Oberrieden, – Richterswil, Seestrasse 19, 8805 Richterswil, – Schönenberg, Postfach 67, 8824 Schönenberg und – Thalwil, Postfach 1531, 8800 Thalwil, an den Stadtrat Wädenswil, Florhofstrasse 6, 8820 Wädenswil, an den Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen sowie an die Direktion der Justiz und des Innern und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi