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Anfrage von Jacqueline Hofer, Dübendorf, betreffend ernsthafte Gefährdung der Flug- und Verkehrssicherheit durch Laserattacken, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 186/2016

Sitzung vom 21. September 2016

891. Anfrage (Ernsthafte Gefährdung der Flug- und Verkehrssicherheit durch Laserattacken) Kantonsrätin Jacqueline Hofer, Dübendorf, hat am 30. Mai 2016 folgende Anfrage eingereicht: Starke Laser können die Flug- und Verkehrssicherheit ernsthaft ge- fährden. Welche Gefahr von diesen gefährlichen leistungsstarken Geräten ausgeht, ist vielen nicht bewusst. Jemanden damit zu blenden, wird oft als «Lausbubenstreich» angesehen. Dabei kann dies katastrophale Folgen haben. Man kann damit jemanden aus hunderten Metern Entfernung das Augenlicht nehmen und gefährdet die Gesundheit von betroffenen Per- sonen. Zudem kann das Blenden von Pilotinnen und Piloten und Perso- nen im Führerstand folgenschwere Auswirkungen auf die Verkehrssicher- heit haben. Die Blendattacken mit Laserpointern haben sichtlich zugenommen. Ein Alptraum, der z. B. für immer mehr Flugkapitäne zur Realität wird. Beim Anflug auf die Landebahn kann der Pilot plötzlich nichts mehr sehen und kann nicht mehr kontrollieren, wohin er das Flugzeug steuert. Die Fluglotsen müssen den Angriffen hilflos zusehen. Die Betroffenen können nichts dagegen tun – nur die Information schnellstmöglich weiter- geben. Auch die Einsatzflüge der REGA Hubschrauber sind ebenfalls stark davon betroffen. Blendangriffe stellen ein beträchtliches Risiko für Piloten, Polizei, An- gehörige der Blaulichtorganisationen und Personen im Führerstand von öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln dar. Ein gefährlicher Eingriff in die Flug- und Verkehrssicherheit. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Regierungsrat um Beant- wortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie viele Blendangriffe wurden bisher im Kanton Zürich registriert?

2. Welche Massnahmen werden gegen Laserattacken eingesetzt?

3. Wie werden betroffene Personen vor Blendangriffen geschützt?

4. Wie viele Personen, die missbräuchlich Laserpointer eingesetzt haben, wurden bisher ermittelt und bestraft?

5. Welche Strafbestimmungen wurden erlassen?

6. Unterstützt der Regierungsrat ein Verbot von Laserpointern mit star- ken Lasern?

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Jacqueline Hofer, Dübendorf, wird wie folgt beant- wortet: Zu Fragen 1 und 4: Seit Anfang 2011 rapportierte die Polizei in rund 300 Vorfällen, bei de- nen Laserpointer verwendet wurden. Dabei handelte es sich aber nur bei einem Teil der Fälle um eigentliche Laserblendungen von Personen. In 89 Fällen konnten Täterinnen bzw. Täter ermittelt werden. Zur Anzahl an Personen, gegen die wegen des missbräuchlichen Einsatzes eines Laser- pointers Strafen ausgesprochen wurden, liegt hingegen keine Statistik vor. Zu Fragen 2 und 3: Es wurde eine breite Palette an Massnahmen ergriffen, um die Anzahl von Blendungen mittels Laserpointern zu verringern bzw. deren schäd- lichen Auswirkungen möglichst zu verhindern: 2012 hat sich eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe, in der neben der Kantonspolizei Zürich auch das Eidgenössische Institut für Metrologie METAS, die Stadtpolizeien Zürich und Winterthur sowie die Partneror- ganisationen aus dem öffentlichen Verkehr und der Luftfahrt mitwirkten, mit dem Problem der mutwilligen Laserblendungen durch Privatperso- nen beschäftigt. Gestützt auf die dabei gewonnenen Erkenntnisse wur- den 2013 und 2014 verschiedene Massnahmen umgesetzt. Insbesondere wurden Melde- und Anzeigeformulare für Blendungen im Luftverkehr und im öffentlichen Verkehr geschaffen, ebenso Dienstanweisungen, Checklisten und Merkblätter für die polizeiliche Bearbeitung von der- artigen Vorfällen. Zusätzlich ging die Polizei dazu über, die bei Personen- kontrollen im öffentlichen Raum aufgefundenen Laserpointer konsequent einzuziehen und anschliessend in Anwendung des kantonalen Polizei- gesetzes (LS 550.1) zu vernichten. Für die polizeiliche Präventionsarbeit wurde unter anderem auch ein Kurzfilm hergestellt, der auf den Internet- seiten verschiedener Polizeikorps sowie auf Plattformen wie YouTube und Facebook aufgeschaltet ist. Die Verkehrsbetriebe der Stadt Zürich haben ebenfalls eine Sensibilisierungskampagne gegen Laserblendungen («Stopp Laserpointer-Attacken») eingeleitet. Schliesslich hat die Kantons- polizei zusammen mit 14 weiteren Polizeikorps der Schweiz Laserschutz- brillen beschafft und sämtliche Frontmitarbeitenden damit ausgerüstet.

Zu Frage 5: Die Strafrechtsgesetzgebung ist grundsätzlich Sache des Bundes. Ge- mäss Art. 5 Abs. 1 Bst. a des geplanten neuen Bundesgesetzes über den Schutz vor Gefährdungen durch nicht ionisierende Strahlung und Schall (NISSG) kann der Bundesrat die Einfuhr, die Durchfuhr, die Abgabe oder den Besitz von Produkten mit erheblichem Gefährdungspotenzial verbieten, wenn die Gesundheit des Menschen durch keine andere Mass- nahme hinreichend geschützt werden kann. In Anwendung dieser Be- stimmung soll künftig das Mitführen von starken Laserpointern, deren Strahlung die Grenzwerte für Augen und Haut erheblich überschreiten, verboten werden (vgl. Botschaft des Bundesrates zum NISSG vom 11. De- zember 2015, BBl 2016 465, S. 483, 492, 501). Der Gesetzesentwurf ent- hält auch entsprechende Strafbestimmungen, welche die Missachtung des Verbotes unter Strafe stellen (vgl. Art. 13 [bei Vorsatz]; Art. 14 Abs. 3 [bei Fahrlässigkeit]). Die Vorlage wurde vom Ständerat als Erstrat am 16. Juni 2016 angenommen und geht nun zur Beratung an den Nationalrat. Kommt es zu konkreten Gefährdungen oder gar Verletzungen von Personen, kann eine Bestrafung der Täterin oder des Täters schon heute gestützt auf die Bestimmungen des geltenden Strafgesetzbuches (StGB, SR 311.0) erfolgen, wobei insbesondere die Straftatbestände der einfachen Körperverletzung (Art. 123 StGB), der Störung des öffentlichen Verkehrs (Art. 237 StGB) und der Störung des Eisenbahnverkehrs (Art. 238 StGB) einschlägig sind. Zu Frage 6: Der Regierungsrat unterstützt die Bestrebungen des Bundes, leistungs- starke Laserpointer zu verbieten, vorbehaltlos. Dementsprechend hat er bereits in der Beantwurtung der Anfrage KR-Nr. 265/2013 betreffend Laserpointer, Blendattacken im Kanton Zürich auf den dringenden Ge- setzgebungsbedarf auf Bundesebene hingewiesen (vgl. Beantwortung der Frage 5).

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber: Hösli

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