Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer, Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen KdK
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. September 2016
893. Anpassungen des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen
Erwägungen
und Ausländer (AuG), Schreiben an die KdK Am 22. Juni 2016 hat der Bundesrat beschlossen, ein Vernehmlassungs- verfahren über die Revision des Ausländergesetzes (AuG) zu eröffnen, und das EJPD mit dessen Durchführung beauftragt. Die vorgesehenen Änderungen sind erforderlich wegen der Entwicklung der Rechtspre- chung und bestimmter Entscheide des Bundesrates, aber auch um die gel- tenden Bestimmungen zu optimieren. Die Anpassungen betreffen ver- schiedene ausländerrechtliche Bereiche. Die Revision erfolgt unabhängig von der laufenden Revision des AuG im Zusammenhang mit der Umset- zung von Art. 121a BV (Masseneinwanderungsinitiative). Am 9. September 2016 hat die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) den Kantonen den Entwurf für eine gemeinsame Stellungnahme zukommen lassen und gebeten, bis am 21. September 2016 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme richtet sich hauptsächlich gegen den vor- geschlagenen Art. 57e E-AuG, wonach das Staatssekretariat für Migra- tion künftig für die von Bund und Kantonen unterstützten Integrations- massnahmen Qualitätskriterien festlegen kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen (Postfach, 3001 Bern): Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 9. September 2016 betreffend Vernehmlassung zu den Anpassungen des Bundesgesetzes über die Aus- länderinnen und Ausländer. Zu Ihrem Entwurf für eine Stellungnahme der Konferenz der Kantonsregierungen haben wir keine Einwendungen. Im Übrigen wird der Kanton Zürich zur gesamten Vorlage auch direkt gegenüber dem Bund Stellung nehmen.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung der Stellungnahme der KdK nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates nach Veröffent- lichung der Stellungnahme der KdK, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Hösli