Berufsfachschulen, Schulhaus Herostrasse 5, Zürich, bauliche Anpassungen, neue und gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. August 2014
895. Berufsfachschulen, Schulhaus Herostrasse 5, Zürich (Bauliche Anpassungen)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Liegenschaft an der Herostrasse 5 in Zürich dient seit 1978 der Ausbildung in gestalterischen Berufen. Die Mietfläche von rund 6000 m2 wird durch die Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK; 57,3% der Miet- fläche) und die Berufsmaturitätsschule Zürich (BMZ; 42,7% der Miet- fläche) genutzt. Nach dem Umzug der ZHdK in das Toni-Areal im Som- mer 2014 werden die freien Schulräume im Erdgeschoss sowie im 1. und 2. Obergeschoss für den Berufsschulunterricht genutzt. Die zusätzlichen Flächen werden benötigt, um das befristete Schulraumprovisorium der Berufsschule für Detailhandel Zürich (DHZ) an der Zollstrasse 20/36 in Zürich bis spätestens Februar 2015 abzulösen. 2020, nach dem Um- zug des DHZ nach Horgen, werden die Flächen als Provisorien für an- dere Berufsschulen benötigt, um die Bedürfnisse bis zum Abschluss der Projekte der Bildungsmeile (Gebiet Limmatstrasse, Ausstellungsstrasse, Sihlquai) abzudecken.
B. Projekt Das flexibel nutzbare Gebäude kann den veränderten Nutzungsbe- dürfnissen ohne Eingriffe in die statische Struktur angepasst werden. Die Unterteilung der Unterrichtsräume wird, soweit notwendig, ange- passt. Die feuerpolizeilichen Anforderungen sowie Massnahmen für einen barrierefreien Zugang werden umgesetzt. Die Qualität des Korri- dorbereichs wird den zeitgemässen Anforderungen eines Schülerauf- enthaltsorts angepasst. Der Einbau von Duschen und Garderoben er- möglicht die Durchführung des Sportunterrichts im Freien. Sämtliche Oberflächen werden, soweit sie den feuerpolizeilichen Vorschriften ent- sprechen, nur saniert. Der Baubeginn ist Anfang August 2014 vorgese- hen. Es wird mit einer Bauzeit von sechs Monaten gerechnet, sodass die baulich angepassten Räume voraussichtlich Ende Januar 2015 für eine Berufsschulnutzung bereit sein werden. Tabelle 1: Termine Phase Projektierung Baubeginn Realisierung/Inbetriebnahme Termin Abgeschlossen August 2014 Januar 2015
C. Finanzielles Die Kosten für die baulichen Anpassungen und die Ausstattung wer- den auf Fr. 2 615 000 veranschlagt (Stand Kostenvoranschlag: April 2014, Zürcher Index der Wohnbaupreise, Preisstand April 2013, 101,8 Punkte, einschliesslich 8% MWSt). Sie setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 2: Baukostenplan BKP-Nr. Arbeitsgattung Gebundene Neue Total Ausgaben Ausgaben in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 193 000 193 000 2 Gebäude 1 830 000 250 000 2 080 000 3 Betriebseinrichtungen 74 000 74 000 5 Baunebenkosten 38 000 38 000 und Übergangskonten 6 Reserve 230 000 230 000 Total 2 365 000 250 000 2 615 000 Dafür sind eine neue Ausgabe für den Einbau von Duschen und Gar- deroben von Fr. 250 000 und eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 365 000 gemäss §§ 36 lit. b und 37 Abs. 2 lit. b CRG durch den Regierungsrat zu bewilligen. In den Gesamtkosten sind die Projektierungskosten von Fr. 100 000 gemäss Verfügung des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes vom 21. Oktober 2013 enthalten. Diese Verfügung wird mit der vorliegen- den Ausgabenbewilligung aufgehoben. Die Finanzierung der Bauinvesti- tionen von Fr. 2 615 000 erfolgt über die Investitionsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung. Diese Ausgaben sind im Budget 2014 im Teilbetrag von Fr. 1 800 000 enthalten und können im restlichen Betrag von Fr. 815 000 im Rahmen der Leistungsgruppe Nr. 7306, Be- rufsbildung, ausgeglichen werden.
D. Kapitalfolgekosten Die Kapitalfolgekosten setzen sich aus den nutzungsdauergewichte- ten, kalkulatorischen Abschreibungskosten und den kalkulatorischen Zinskosten von 2,25% jährlich auf dem hälftig gebundenen Kapital zu- sammen. Die durchschnittlichen Kapitalfolgekosten aus der Ausgaben- bewilligung von Fr. 2 615 000 belaufen sich somit auf Fr. 116 586 pro Jahr. Die betrieblichen Folgekosten für den Unterhalt bewegen sich in der Bud- getierungsungenauigkeit. Es fallen keine personellen Folgekosten an. Tabelle 3: Bau- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten (Fr.) Fr. % Jahre Kalk. Zinsen Abschreibung Total Bauliche Anpassungen 2 615 000 100 30 29 419 87 167 116 586 Mieterausbau Total 2 615 000 100 29 419 89 167 116 586
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die baulichen Anpassungen in der Mietliegenschaft Hero- strasse 5 in Zürich wird eine neue Ausgabe von Fr. 250 000 und eine ge- bundene Ausgabe von Fr. 2 365 000, insgesamt Fr. 2 615 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, be- willigt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand April 2013)
II. Die Verfügung des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes vom 21. Oktober 2013, mit welcher ein Projektierungskredit über Fr. 100 000 bewilligt wurde, wird aufgehoben.
IV. Die Baudirektion wird mit der Ausführung beauftragt.
V. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bil- dungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi