Geratrium Pfäffikon, Sanierung und Umbau Haus Ahorn, Projektgenehmigung, Kostenanteil
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Juli 2011
901. Geratrium Pfäffikon (Sanierung und Umbau Haus Ahorn,
Erwägungen
Kostenanteil) Das Krankenheim Geratrium Pfäffikon wird als interkommunale An- stalt von den Gemeinden Fehraltorf, Hittnau, Pfäffikon, Russikon und Weisslingen getragen. Es verfügt gegenwärtig über 85 Betten. Neben den Normalstationen für chronisch Kranke gibt es je eine Spezialab- teilung für Demenzkranke und für die geriatrische Rehabilitation im Rahmen der Überbrückungspflege. Darüber hinaus steht ein Tages- heim für ambulante Patientinnen und Patienten zur Verfügung. Der Gebäudebestand des Geratriums gliedert sich im Wesentlichen in die drei Häuser Ahorn (Baujahr 1966), Chriesibaum (Baujahr 1985) und Bueche (Baujahr 1900). Die Pflegestationen befinden sich in den Häusern Chriesibaum mit 50 und Bueche mit 35 Betten. Das Restau- rant, die Küche, die Verwaltung und die Heizzentrale sind im Haus Ahorn, dem ehemaligen Akutspital, untergebracht. Dessen übrige Räume wurden nach der Spitalschliessung zum grossen Teil an Dritte vermietet. Die Räumlichkeiten in den Häusern Chriesibaum und Bueche ent- sprechen den heutigen Anforderungen nicht mehr. Die Dreier- und Viererzimmer sind nicht mehr zeitgemäss und es fehlen Nasszellen. Die baulichen Strukturen verhindern eine effiziente Betriebsführung. Für das Haus Bueche steht ein Käufer bereit. Das gesamte Pflegeheim wird daher im Haus Ahorn untergebracht. Das Bettenangebot kann gering- fügig verkleinert werden, da sich mit dem per 2012 auch operativ voll- zogenen Austritt der Gemeinden Illnau-Effretikon und Lindau aus dem vormaligen Zweckverband das Einzugsgebiet des Geratriums verklei- nert. Das nach einem Wettbewerb vom Architekturbüro KLP Architek- ten, Zürich, ausgearbeitete Bauprojekt sieht in den obersten vier der insgesamt sechs Geschosse die Einrichtung von 80 Pflegeplätzen vor. Damit pro Geschoss je eine Station mit 20 Betten und den erforder- lichen Nebenräumen geschaffen werden kann, muss das Gebäude nach Nordwesten um 17 Meter verlängert werden. In diesem Anbau finden pro Geschoss ein Einerzimmer, das Stationszimmer, ein Büro für die Stationsleitung und ein Aufenthaltsbereich mit Balkon Platz. Darüber hinaus wird in diesem Gebäudeteil ein zweiter Bettenlift eingebaut.
Jede Station umfasst künftig 14 Einer- und drei Zweierzimmer. Alle Patientenzimmer verfügen über eine eigene Nasszelle oder teilen sich diese mit einem Nachbarzimmer. Das Eingangsgeschoss wird bis auf die tragenden Strukturen rück- gebaut und räumlich neu gegliedert. Im südöstlichen Flügel werden die Räume der Aktivierungstherapie, der Physiotherapie und des Tages- heimes untergebracht. Im nordwestlichen Flügel mit dem Anbau wer- den die Büros der Verwaltung eingerichtet. Im Gartengeschoss weicht ein eingeschossiger Annexbau dem neuen Anbau. Das Restaurant wird um eine Cafeteria erweitert. Die Küche wird teilweise in den Anbau verschoben und neu strukturiert. In diesem Gebäudeteil finden auch die Wäscherei und die Anlieferung Platz. Im Vorfeld der Bauarbeiten wird das Haus Ahorn vollständig geleert. Die Küche wird während der Bauzeit in einem Containerprovisorium untergebracht. Die Pflegestationen in den Häusern Bueche und Chriesi- baum sind von den Bauarbeiten nicht betroffen. Der Betrieb des Pfle- gezentrums läuft während der Bauarbeiten uneingeschränkt weiter. Die Kosten der Massnahmen betragen gemäss Kostenvoranschlag der Architekten vom Mai 2010, hochgerechnet auf den MWSt-Satz von 8%, Fr. 31 884 000 (Kostenstand 1. April 2010, Genauigkeitsgrad ±10%). Sie setzen sich wie folgt zusammen: in Franken Vorbereitungsarbeiten 2 007 400 Gebäude 24 659 300 Betriebseinrichtungen 1 122 200 Umgebung 1 082 000 Ausstattung 1 412 200 Baunebenkosten und Provisorien 1 600 900 Total (einschliesslich MWSt 8%) 31 884 000 Weitere Kosten von Fr. 658 400 zur Beseitigung von Altlasten werden vom ehemaligen Zweckverband Kreisspital Pfäffikon übernommen. Die Baudirektion hat das Vorhaben geprüft. In ihrem Gutachten vom 16. August 2010 hält sie fest, dass das Pflegezentrum zweckmässig orga- nisiert ist und dass die Anordnung und Ausgestaltung der Räume einen reibungslosen Betrieb erwarten lassen. Die anrechenbaren Kosten belaufen sich auf der Grundlage einer Platzpauschale von Fr. 217 375 (bei einem MWSt-Satz von 8%) für die Positionen Gebäude und Be- triebseinrichtung (BKP 2 und 3) auf grundsätzlich Fr. 22 128 000. Dieser Betrag wird jedoch nicht vollständig über Gemeindeleistungen abge- deckt.
Gemäss dem weiterhin geltenden § 40 lit. a des Gesundheitsgesetzes vom 4. November 1962 (a GesG) bemisst sich der Staatsbeitrag an den beitragsberechtigten Ausgaben der Gemeinden für das Investitionsvor- haben. Das von den Trägergemeinden des Geratriums für die interkom- munale Anstalt bewilligte Dotationskapital von Fr. 14 000 000 und der auszurichtende Staatsbeitrag werden vollumfänglich für die Baumass- nahmen eingesetzt. Bei einem gültigen Beitragssatz für das Geratrium von 27% entspricht dieses Dotationskapital einem Anteil von 73% der anrechenbaren Ausgaben. Die gesamten beitragsberechtigten Inves- titionskosten betragen damit Fr. 19 178 080. Die übrigen Baukosten werden über Fremdmittel finanziert und später über die Heimtaxen amortisiert. Die bisherige Rechtsgrundlage für die Subventionierung der Inves- titionen von Krankenheimen wurde mit Inkrafttreten des Pflegegeset- zes auf den 1. Januar 2011 aufgehoben. Das Staatsbeitragsgesuch des Geratriums Pfäffikon wurde mit Schreiben vom 21. Juni 2010 ein- gereicht und mit Schreiben vom 28. Dezember 2010 hinsichtlich der Höhe der Gemeindeleistungen ergänzt. Die nach §§ 10 ff. der Verord- nung über die Staatsbeiträge an die Krankenpflege erforderlichen Unterlagen lagen zum massgeblichen Zeitpunkt Ende 2010 vor. Dem- entsprechend sind die Voraussetzungen für eine Subventionierung nach altem Recht erfüllt. Gemäss § 40 a GesG (vgl. dazu § 64 des Gesundheitsgesetzes vom 4. April 2007, in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung) leis- tet der Staat Kostenanteile an die Investitionen und den Betrieb der den Bedürfnissen der Bevölkerung dienenden Krankenhäuser. Die Kostenanteile bemessen sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der zum Einzugsgebiet des Krankenheims gehörenden Gemeinden. Der massgebliche Finanzkraftindex für das Geratrium beträgt 111. Da- raus ergibt sich ein Beitragssatz von 27% für Investitionen (§ 29 Ver- ordnung über die Staatsbeiträge an die Krankenpflege in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung). Bei beitragsberechtigten Kos- ten von Fr. 19 178 080 ergibt sich somit ein Kostenanteil von Fr. 5 178 080. Gemäss IPSAS errechnen sich die jährlichen Kapitalfolgekosten des Staatsbeitrags wie folgt: Staatsbeitrag Kapitalfolgekosten Kalkulatorische Zinsen (3,0%) Abschreibung (3,5%) Fr. Fr. Fr. 5 178 080 77 670 181 230 Total 5 178 080 Total 258 900
Mit der Verkleinerung der Bettenzahl von 85 auf 80 wird die Anzahl der Vollzeitstellen von 83 auf 78 abgebaut. Den Minderkosten von Fr. 460 000 stehen entsprechende Mindererträge gegenüber. Der Kostenanteil gemäss § 2 des Staatsbeitragsgesetzes ist eine ge- bundene Ausgabe gemäss § 37 des Gesetzes über Controlling und Rech- nungslegung. Er geht zulasten des Kontos 6500.5640, Investitionsbeiträge an öffentliche Unternehmungen. Im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2011–2014 sind für das Jahr 2011 Fr. 200 000 und für das Jahr 2012 Fr. 2 000 000 eingestellt. Der restliche Betrag ist im KEF für das Jahr 2013 enthalten. Bei der Umsetzung des Vorhabens sind die einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu berücksichtigen. Bei Nichteinhaltung kann der Staats- beitrag gekürzt oder verweigert werden. Nachdem Investitionen in Bauten der Gesundheitsversorgung zudem auf eine langfristige Nutzungsdauer angelegt sind, ist die gemäss § 12 Abs. 2 der Staatsbeitragsverordnung geltende grundsätzliche Beschrän- kung der Zweckbindung des Staatsbeitrages auf 20 Jahre aufzuheben und die Zweckbindung auf unbestimmte Zeit zu veranschlagen.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Sanierung und den Umbau des Hauses Ahorn des Geratriums Pfäffikon wird genehmigt.
II. Der Interkommunalen Anstalt Geratrium, Pfäffikon, wird an die beitragsberechtigten Kosten von Fr. 19 178 080 ein Kostenanteil von 27%, höchstens Fr. 5 178 080, zulasten der Investitionsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 6500, Langzeitversorgung, zugesichert.
III. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Bau- preisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2010)
IV. Die Beschränkung der Zweckbindung des Staatsbeitrages auf 20 Jahre gemäss § 12 Abs. 2 der Staatsbeitragsverordnung wird aufge- hoben.
V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismit- tel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VI. Mitteilung an das Geratrium Pfäffikon, Hörnlistrasse 76, 8330 Pfäffikon (E), sowie an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi