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Universität Zürich-Irchel, Projektierungskredit für die fünfte Bauetappe, Erhöhung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Juli 2011

905. Universität Zürich-Irchel (Erhöhung des Projektierungskredites für die fünfte Bauetappe)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die Ausführung der fünften Bauetappe auf dem Campus Universität Zürich-Irchel (UZI 5) ist ein zentrales Element in der Flächenentwick- lungsstrategie der Universität zur Stärkung der experimentellen Wissen- schaften und notwendige Voraussetzung für die dringende Sanierung der technisch veralteten ersten Bauetappe (UZI 1). Seit RRB Nr. 1432/ 2006 betreffend Raumprogramm fünfte Bauetappe haben sich die Rah- menbedingungen wesentlich geändert. Während ursprünglich die Er- stellung eines multifunktionalen Laborgebäudes für die Medizin, ein Rochadebau für die chemischen Institute und eine zentrale Tierhaltung und -zucht geplant waren, ist die fünfte Bauetappe neu für die drei chemischen Institute vorgesehen. Die veränderten Rahmenbedingun- gen erfordern eine Anpassung an das Raumprogramm und damit eine Erhöhung des bisherigen Projektierungskredits von Fr. 1 200 000 um Fr. 300 000 auf insgesamt Fr. 1 500 000.

B. Bisherige Entwicklung Die Volksabstimmung über das Gesetz zur Teilverlegung der Univer- sität vom 14. März 1971 auf das Areal Irchel ermöglichte der Universität Zürich, im Bereich der Naturwissenschaften und der Medizin moderne Laboratorien und Unterrichtsräume zu schaffen. Bis heute konnten auf dem Areal Irchel in vier Bauetappen rund 105 000 m² Hauptnutzfläche (HNF) verwirklicht werden. Der Regierungsrat bewilligte mit Beschluss Nr. 1432/2006 das Raum- programm vom insgesamt 14 095m² HNF und einen Projektierungs- kredit von Fr. 1 200 000 für die Durchführung eines einstufigen Projekt- wettbewerbs unter Generalplanern. Der Projektwettbewerb konnte Ende 2007 mit dem Siegerprojekt der Architekten Weber und Hofer, Zürich, erfolgreich abgeschlossen werden. Es war vorgesehen, dem Kantonsrat mit diesem Projekt 2008 eine Kreditvorlage vorzulegen. Der Baubeginn war für Ende 2010 und der Bezug im Verlauf des Jahres 2014 geplant.

C. Raumprogrammänderung Seit RRB Nr. 1432/2006 haben sich die Rahmenbedingungen für die fünfte Bauetappe geändert. Die Universität stellte bei der Detail- prüfung fest, dass eine vollständige Verlagerung der Chemie aus dem Irchel (erste Bauetappe) grössere Vorteile bringt als die bisherige Pla- nung. Weitere Verzögerungen im Projekt ergaben sich aufgrund der be- grenzten finanziellen Mittel in den letzten Jahren. Eine wesentliche Ursache für das geänderte Raumprogramm ist auch der Zustand der ersten Bauetappe. Bis die Chemie in die fünfte Bau- etappe ausgelagert werden kann, wird die erste Bauetappe eine Nut- zungsdauer von fast 40 Jahren aufweisen: – Die Laborinfrastruktur ist wenig flexibel und wird den rasch wech- selnden Bedürfnissen nicht mehr gerecht. Dadurch entstehen hohe Anpassungskosten oder die Laboratorien können nicht optimal ge- nutzt werden, was zu technisch bedingten Flächenunternutzungen führt. – Die Lüftungsanlagen vermögen die gestiegenen Anforderungen an die chemisch-experimentellen Nutzungen und die Sicherheit nicht mehr zu erfüllen, da das Erschliessungskonzept aus den 60er-Jahren mit jeweils drei zentral gelegenen Steigzonen pro Institutsbau für die heutigen Bedürfnisse ungenügend ist. – Die statische Struktur der Bauten erfüllt die geltenden Normen be- züglich der Erdbebensicherheit nicht mehr und muss verstärkt wer- den. Eine weitere Schwächung der Gebäudestruktur durch Durch- brüche für den Einbau eines neuen Lüftungskonzeptes für die Che- mie wäre nicht tragbar und würde zu einem Abbruch mit anschlies- sendem Neubau führen. Nach der Auslagerung der chemischen Institute in die neue fünfte Bauetappe kann die Instandsetzung der ersten Bauetappe mit geringst- möglicher Störung des Betriebes als Ganzes angegangen werden. Mit der vollständigen Belegung der fünften Bauetappe durch die chemischen Institute profitieren diese zudem vom Wegfall von um- ständlichen und zeitraubenden Rochaden und Provisorien. Aufgrund der neuen Erkenntnisse wird die im ursprünglichen Projekt enthaltene Tierhaltung als eigenständige Baumassnahme aus dem Projekt heraus- gelöst. Die bereits geleistete Planung und die diesbezüglichen Dienst- leistungsverträge werden so weit als möglich übernommen.

D. Vergleich der Raumprogramme Gemäss RRB Nr. 1432/2006 wurde für das Raumprogramm fünfte Bauetappe ein Gesamttotal von HNF 14 095 m2 für die medizinische Fakultät ausgewiesen. Das gegenwärtige Raumprogramm für die Che- mie weist ein Gesamttotal von HNF 12 516 m2 aus.

E. Kosten Die mit RRB Nr. 1432/2006 bewilligte Ausgabe von Fr. 1 200 000 ist um Fr. 300 000 auf insgesamt Fr. 1 500 000 zu erhöhen. Sie ist gemäss § 37 Abs. 2 lit. d CRG gebunden. Ziel ist die Erstellung einer Projektdoku- mentation auf der Grundlage des überarbeiteten Wettbewerbsprojekts, der Erfahrungszahlen der ehemaligen Bauetappen und der Kostener- mittlung der Generalunternehmer. Diese dient als Grundlage für den Objektkreditantrag mit Kostendach an den Kantonsrat. Die Finanzierung erfolgt über die Erfolgsrechnung der Bildungs- direktion und geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7401, Universität (Beiträge und Liegenschaften). Im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2011–2014 sind die erforderlichen Mittel eingestellt. Tabelle 1: Ausgaben 2011 2012 2013 2014 Zusatzkredit 300 000

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Erstellung der Projektdokumentation mit Kostenschätzung als Grundlage für den Objektkreditantrag mit Kostendach wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 1432/2006 eine zusätzliche ge- bundene Ausgabe von Fr. 300 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7401, Universität (Beiträge und Liegenschaften), bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 1 500 000.

II. Die Baudirektion wird beauftragt, auf der Grundlage der Ergeb- nisse des Wettbewerbsverfahrens und des geänderten Raumprogramms eine Objektkreditvorlage mit Kostendach an den Regierungsrat und den Kantonsrat vorzubereiten.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bil- dungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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