Projekt "Nationale Helpline Häusliche Gewalt (NHHG)", Schreiben an die Schweizerische Kriminalprävention
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. August 2013
910. Projekt «Nationale Helpline Häusliche Gewalt (NHHG)»
Erwägungen
(Stellungnahme) Mit Schreiben vom 31. Mai 2013 löst die Schweizerische Kriminal- prävention (SKP) ein Anhörungsverfahren aus und fordert die Kantone auf, zum Projekt «Nationale Helpline Häusliche Gewalt (NHHG)» Stellung zu nehmen. Ziel der NHHG ist ein flächendeckendes, rund um die Uhr erreich- bares, niederschwelliges Telefon- und Onlineangebot für hilfesuchende (potenzielle) Opfer und Tatpersonen, deren Umfeld sowie für Fachper- sonen. Mit einer national einheitlichen Telefonnummer im 24-Stunden- Betrieb können sich Ratsuchende schnell und unbürokratisch einen Überblick verschaffen und ein passgenaues Beratungs- und Unterstüt- zungsangebot in ihrer Region finden und nutzen. Über die Onlineplatt- form können zielgruppenspezifische Informationen abgerufen und On- lineberatungen in Anspruch genommen werden. Die Istanalyse hat ergeben, dass das Beratungsangebot im Bereich der häuslichen Gewalt sehr unterschiedlich ausgestaltet und unübersicht- lich ist. Der finanzielle Aufwand für das bestehende Helpline-ähnliche Angebot (Weiterleitung und Orientierungshilfe) beträgt schweizweit rund 4 Mio. Franken. Mit dem Aufbau einer NHHG könnten die Be- ratungsstellen in diesem Bereich entlastet und das Beratungsangebot besser ausgelastet werden. Im Rahmen des Projektes wurden zwei Modelle geprüft: die Modelle eines zentralen und dezentralen externen Leistungserbringers. Je nach Modell belaufen sich gemäss Projektstudie die Kosten auf 1 bis 1,5 Mio. Franken (zentral) bzw. 1,2 bis 1,6 Mio. Fran- ken (dezentral) für die Aufbauphase und 1,7 bis 3,2 Mio. Franken (zent- ral) bzw. 3,1 bis 5,9 Mio. Franken (dezentral) für den laufenden Be- trieb. Die Finanzierung soll hauptsächlich durch die Kantone erfolgen. Für die Beteiligung des Bundes wird eine Kostenübernahme von 15% vorgeschlagen. In Bezug auf den Finanzierungsschlüssel zwischen den Kantonen werden die Modelle Einwohnerschlüssel, Sockelbeitrag und Einwohnerschlüssel sowie benutzerdefinierter Verteilschlüssel diskutiert. Ausgehend vom Einwohnerschlüssel, müsste der Kanton Zürich für die Aufbauphase je nach Modell mit Kosten zwischen Fr. 150 000 und Fr. 250 000 rechnen und für den Betrieb mit Kosten zwischen Fr. 250 000 und Fr. 870 000 jährlich wiederkehrend.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an die Schweizerische Kriminalprävention, Haus der Kan- tone, Speichergasse 6, Postfach, 3000 Bern 7: Mit Schreiben vom 31. Mai 2013 haben Sie uns eingeladen, zum Projekt «Nationale Helpline Häusliche Gewalt (NHHG)» Stellung zu nehmen. Wir danken für die Möglichkeit und äussern uns wie folgt: 1. Sind Sie einverstanden, dass das Projekt «Nationale Helpline Häusliche Gewalt» in seiner grundsätzlichen Ausrichtung weiter verfolgt wird? Der Kanton Zürich verfügt über ein gut ausgebautes Beratungsange- bot für Opfer von häuslicher Gewalt, das bereits heute voll ausgelastet ist. Die Erreichbarkeit im Krisenfall, der Bekanntheitsgrad sowie die Übersichtlichkeit der Angebote in diesem Bereich könnten verbessert werden. Wir erachten es aber als zielführender, ein bereits bestehendes Angebot auszubauen, als gänzlich neue Strukturen zu schaffen. Mit dem Telefon 143, Dargebotene Hand, besteht in der Schweiz eine Helpline, die mit gut geschulten Mitarbeitenden, in allen Landessprachen, zu allen Tages- und Nachtzeiten für Krisengespräche und Beratungen zur Verfügung steht. Die Dargebotene Hand bietet zudem auch Online- beratung an und arbeitet eng mit den kantonalen Opferberatungsstellen zusammen. Sie ist in allen Landesregionen vertreten. Die Zusammen- arbeit mit freiwillig Mitarbeitenden gewährleistet eine günstige Kosten- struktur. Zudem erscheint es nicht angebracht, für jedes Thema eine gesonderte Helpline einzurichten. Wir lehnen deshalb eine Fortführung des Projektes NHHG ab. 2. Sehen Sie ein Potenzial für Änderungen oder Ergänzungen in den einzelnen Elementen des Projekts (Kernangebot der Helpline, Betriebs- und Organisationskonzept, Finanz- und Umsetzungsplan oder generell)? Wir verweisen hierzu auf die Antwort zu Frage 1. 3. Steht für Sie eher eine zentrale oder eine dezentrale Helpline im Vordergrund? Nur eine dezentral organisierte Helpline, wie z. B. die Dargebotene Hand, ist regional verankert und kann die Vernetzung mit den Bera- tungsangeboten vor Ort gewährleisten. Mit einer zentralen Organisation läuft man zudem noch mehr Gefahr, dass die gut ausgebauten, bereits heute voll ausgelasteten Beratungsangebote im Kanton Zürich zusätz- lich von Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons in Anspruch
genommen werden. Für diese Leistungen kann der Kanton Zürich dem Wohnsitzkanton gestützt auf eine interkantonale Vereinbarung pro be- ratene Person pauschal Fr. 825 in Rechnung stellen. Der Betrag deckt jedoch die tatsächlich anfallenden Kosten in der Regel nur ungenügend ab. Somit haben die umliegenden Kantone wenig Anreiz, ein eigenes Beratungsangebot zu schaffen, und der Kanton Zürich wird unverhältnis- mässig belastet. 4. Erachten Sie den möglichen Finanzierungsschlüssel (Einwohner- schlüssel) gemäss den beigelegten Tabellen (Aufbau und Betrieb) als gangbare Diskussionsgrundlage? Sehen Sie andere Varianten? Obwohl der Kanton Zürich bereits heute eines der am besten aus- gebauten Angebote aufweist, würde er mit dem vorgeschlagenen Ein- wohnerschlüssel sowohl beim Aufbau wie auch in der Betriebsphase finanziell am stärksten belastet. Eine Finanzierung anhand der tat- sächlichen Inanspruchnahme wäre vorzuziehen.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Beschlussfassung der Kantonalen Konferenz der Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren am 14./15. November 2013 nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi