Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ), Bericht 2019 über die Umsetzung der Eigentümerstrategie 2019, Kenntnisnahme
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Oktober 2019
914. Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ), Bericht 2019 über die Umsetzung der Eigentümerstrategie
A. Ausgangslage Gemäss den Richtlinien über die Public Corporate Governance (PCG- Richtlinien, Stand 3. Juli 2019) erstellt die zuständige Fachdirektion jähr- lich für jede bedeutende Beteiligung einen Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie und unterbreitet diesen dem Regierungsrat zur Kenntnisnahme (PCG-Richtlinien 7.4 und 7.5). Die zuständige Fach- direktion beurteilt dabei die strategischen und finanziellen Risiken und beantragt dem Regierungsrat gestützt darauf die notwendigen strategi- schen Festlegungen oder Korrekturmassnahmen (PCG-Richtlinie 10.2). Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 1197/2016 die Eigentümer- strategie für die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) festgelegt. Dabei formulierte er strategische und wirtschaftliche Ziele sowie Er- wartungen an die EKZ. Mit Beschluss Nr. 1015/2018 nahm der Regie- rungsrat den ersten Bericht der Baudirektion über die Umsetzung der Eigentümerstrategie für die EKZ zur Kenntnis. Die Berichterstattung 2018 hielt fest, dass die Geschäftstätigkeiten der EKZ im Wesentlichen den strategischen Zielen des Regierungsrates entsprechen, die Massnah- men des Kantons bereits umgesetzt sind bzw. sich in Umsetzung befinden und keine zusätzlichen Massnahmen vonseiten des Kantons angezeigt sind. Vorliegend wird zum zweiten Mal zur Umsetzung der Eigentümer- strategie Bericht erstattet. Die EKZ befinden sich zu 100% im Eigentum des Kantons und werden als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt geführt. Die Organisation und die Aufgaben der EKZ sind im Gesetz betreffend die Elektrizitäts- werke des Kantons Zürich vom 19. Juni 1983 (EKZ-Gesetz, LS 732.1) und der zugehörigen Verordnung über die Organisation und Verwaltung der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich vom 13. Februar 1985 (EKZ- Verordnung, LS 732.11) geregelt. Der Verwaltungsrat besteht aus 15 Mit- gliedern, wovon 13 vom Kantonsrat und zwei vom Regierungsrat aus sei- ner Mitte gewählt werden (§ 10 EKZ-Gesetz). Das Unternehmen steht unter der Oberaufsicht des Kantonsrates (§ 9 EKZ-Gesetz). Die Aufsichts- kommission für wirtschaftliche Unternehmen (AWU) als zuständige Kommission des Kantonsrates prüft, ob die Jahresrechnung und die all- gemeine Geschäftspolitik der EKZ den gesetzlichen Bestimmungen ent- sprechen. Die AWU stellt dem Kantonsrat Antrag über die Genehmigung der Jahresrechnung und des Geschäftsberichts.
B. Berichterstattung
1. Umfeld Die Strompreise im geöffneten europäischen Markt haben sich seit dem Tiefpunkt von 2016 deutlich erholt. Die mittelfristige Preisentwick- lung ist jedoch ungewiss. Die nicht subventionierte Erzeugung (vor allem Grosswasserkraft und Kernkraftwerke) in der Schweiz ist weiterhin unter Druck. Bei den gegenwärtigen Rahmenbedingungen wird nicht in neue, nicht subventionierte Kraftwerke investiert und auch bei bestehen- den Kraftwerken werden die Instandhaltungs- und Erneuerungsmass- nahmen auf das Notwendigste beschränkt. Inwieweit und mit welchen Massnahmen in diesen nicht funktionierenden Markt eingegriffen wer- den soll, wird derzeit auf Bundesebene diskutiert. Mit Art. 30 Abs. 5 des Energiegesetzes vom 30. September 2016 (EnG, SR 730.0) wurde der Bundesrat beauftragt, bis 2019 der Bundesversamm- lung einen Erlassentwurf für die Einführung eines marktnahen Modells für die Stromversorgung zu unterbreiten. Der Bundesrat gab am 17. Ok- tober 2018 einen Entwurf für die Revision des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007 (StromVG, SR 734.7) in die Vernehmlassung. Der Entwurf sieht unter anderem die vollständige Öffnung des seit 2009 teil- liberalisierten Schweizer Strommarkts vor. Mit der vollen Marktöffnung würden alle Endkundinnen und Endkunden die Möglichkeit der freien Lieferantenwahl erhalten. Zudem soll das Messwesen teilweise libera- lisiert werden. Der Regierungsrat nahm mit Beschluss Nr. 31/2019 zur Ver- nehmlassungsvorlage Stellung. Er unterstützte die vollständige Markt- öffnung und die Teilliberalisierung des Messwesens. Zudem verlangte er, im StromVG zur Sicherstellung der langfristigen Versorgungssicher- heit den anzustrebenden Selbstversorgungsgrad der Schweiz und die zu dessen Erreichung erforderlichen Massnahmen festzulegen.
2. Entwicklung bei den EKZ Das Haupttätigkeitsfeld der EKZ ist der Betrieb, der Unterhalt und die bedarfsgerechte Erweiterung der regionalen und lokalen Stromnetze und die Stromlieferung an die Kundinnen und Kunden im Versorgungsgebiet. An den gesamten Betriebsertrag 2017/2018 (Gesamtleistung) von 760,5 Mio. Franken (Vorjahr 740,7 Mio. Franken) steuerten die Erlöse aus Strom- lieferung und Netznutzung 73% (Vorjahr 75%), die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien 7% (4%), das Energiecontracting 5% (5%), Elek- troinstallationen 8% (7%) und übrige Erträge 7% (9%) bei.
Die EKZ beschäftigen rund 1440 Personen (Vorjahr 1370), davon sind rund 140 (Vorjahr 130) Lernende. Die EKZ sind ein wichtiger Arbeitge- ber im Kanton. Die Tätigkeiten der EKZ im Ausland beschränken sich auf finanzielle Investitionen in neue erneuerbare Energien (ohne Ange- stellte). Die EKZ sind mit Beteiligungen von 29,8% bzw. 18,4% der jeweils grösste Aktionär der Repower AG bzw. der Axpo Holding AG. Die Verfügbarkeit der Stromversorgung im Versorgungsgebiet der EKZ ist gut. Die Kundinnen und Kunden der EKZ mussten im Geschäftsjahr 2017/2018 im Durchschnitt nur 12 Min. auf die Stromlieferung verzichten (Vorjahr 14 Min., Schweizer Durchschnitt 20 Min.). Die EKZ verfügen im Verhältnis zur Strombeschaffung von 4404 Gigawattstunden (GWh, Vorjahr 4382 GWh) nur über geringe Erzeugungskapazitäten (497 GWh, Vorjahr 424 GWh). Sie können den Strom für ihre Kundinnen und Kun- den deshalb grösstenteils zu den derzeit tiefen Preisen am Markt ein- kaufen. Diese vorteilhafte Beschaffung trägt dazu bei, dass die Strom- tarife der EKZ zu den tiefsten in der Schweiz gehören. Die EKZ nutzen neue technische Möglichkeiten (z. B. die Steigerung der Effizienz von Prozessen mittels Digitalisierung oder die intelligente Steuerung von Energiespeicherung und -verbrauch) und gehen die neuen Herausforderungen im Strombereich vorausschauend an (z. B. mit Pro- dukten und Dienstleistungen im Bereich des Eigenverbrauchs von selbst erzeugtem Strom oder im Bereich der Ladeinfrastruktur für Elektro- fahrzeuge). 2017/2018 bauten die EKZ die Beteiligungen an Windkraftanlagen wei- ter aus. In Deutschland erhöhten sie ihre Beteiligung an drei Windparks von 75% auf 100%. In Portugal erwarben sie ein weiteres Windparkpro- jekt. Insgesamt erzeugten die Windparks in Deutschland, Frankreich, Italien und Portugal – davon werden 14 direkt von den EKZ und 14 über drei Beteiligungsgesellschaften gehalten – im Berichtsjahr 422 GWh Strom (Anteil EKZ, Vorjahr 358 GWh). Der Geschäftsbereich Elektroinstallationen (EKZ Eltop) plant und realisiert massgeschneiderte Lösungen in den Bereichen Elektroinstal- lation, Telekommunikation, Informatik sowie Gebäudeautomation für Privat- und Geschäftskundinnen und -kunden. Per 1. Oktober 2018 wurde der Geschäftsbereich in die neu gegründete Tochtergesellschaft EKZ Eltop AG ausgelagert. Damit wird der Geschäftsbereich buchhalterisch vom Hauptgeschäft getrennt und der Steuerpflicht unterstellt. Die EKZ gründeten Mitte 2018 zusammen mit den Energieunterneh- men Primeo Energie (früher EBM, Haupttätigkeitsgebiet Nordwest- schweiz) und Romande Energie die Enersuisse AG zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Energieverrechnung (von der Verbrauchs- messung bis zur Rechnungstellung). Das Unternehmen hat den Betrieb
am 1. Januar 2019 aufgenommen und ist mit einem Portfolio von knapp 900 000 Kundinnen und Kunden das grösste Dienstleistungsunterneh- men im Schweizer Energiesektor. Die EKZ installierten im Geschäftsjahr 2017/2018 rund 27 000 intelli- gente Messsysteme (Smartmeter), sodass nun rund 142 000 Smartmeter im Einsatz sind (rund 37% aller Zähler). Bis in sechs Jahren werden vor- aussichtlich alle Zähler ersetzt sein.
3. Jahresabschluss 2017/2018 Die EKZ-Gruppe hat das Geschäftsjahr 2017/2018 mit einem Unter- nehmensergebnis von 41,4 Mio. Franken (Vorjahr 58,6 Mio. Franken) abgeschlossen. Das Finanzergebnis fiel 2017/2018 mit 9,2 Mio. Franken erfreulich aus. Im Vergleich zum Vorjahr (14,2 Mio. Franken) fiel insbe- sondere der Wertschriftenertrag tiefer aus (5,6 Mio. Franken anstelle von 9,2 Mio. Franken). Die Beteiligung an der Repower AG lieferte einen Er- gebnisbeitrag von 5,0 Mio. Franken. Wie in den Vorjahren richtete die Axpo Holding AG keine Dividende an die Aktionäre aus. Die Gesamtleistung der EKZ-Gruppe war im Geschäftsjahr 2017/2018 mit 760,5 Mio. Franken um rund 20 Mio. Franken höher als im Vorjahr. Der Nettoerlös im Stromgeschäft (Kerngeschäft) ging um 4,6 Mio. Fran- ken auf 552,0 Mio. Franken zurück. Dies ist inbesondere auf einen Rück- gang bei den Endverteilern aufgrund von tieferen Gestehungskosten und von Kundenverlusten zurückzuführen. Der Nettoerlös aus der Strom- erzeugung aus erneuerbaren Energien erhöhte sich aufgrund neuer Ak- quisitionen und höheren Windaufkommens um 11,5 Mio. Franken auf 41,4 Mio. Franken. Die Bilanzsumme belief sich per 30. September 2018 auf 2,30 Mrd. Franken (Vorjahr 2,35 Mrd. Franken). Die Eigenkapital- quote einschliesslich Minderheitsanteilen betrug 79,0% (Vorjahr 75,7%). Nach Beurteilung der Revisionsstelle vermittelt die Jahresrechnung der EKZ-Gruppe (Konzernrechnung) für das Geschäftsjahr 2017/2018 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in Übereinstimmung mit den Swiss GAAP FER, und die Jahresrechnung der EKZ entspricht dem EKZ-Gesetz und der EKZ-Verordnung. Der Kantonsrat folgte dem Antrag der AWU vom 20. März 2019 (vgl. KR-Nr. 40a/2019) und genehmigte mit Beschluss vom 16. April 2019 den Geschäftsbericht 2017/2018 und die darin enthaltene konsolidierte Jah- resrechnung der EKZ-Gruppe sowie die Jahresrechnung der EKZ für den Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018.
4. Umsetzung der Eigentümerstrategie Der Regierungsrat legte in der Eigentümerstrategie für die EKZ stra- tegische Ziele mit entsprechenden Vorgaben an das Unternehmen, zum Beteiligungscontrolling sowie zur Ausübung der Rolle des Kantons als Eigentümer fest.
4.1 Strategische Ziele (Ziff. 2 der Eigentümerstrategie) Im Rahmen seiner Aufgabe, für eine sichere und wirtschaftliche Elek- trizitätsversorgung zu sorgen, verfolgt der Regierungsrat folgende Ziele mit den EKZ: – Die EKZ erneuern und erweitern ihre regionalen und kommunalen Stromnetze bedarfsgerecht und sorgen für einen zuverlässigen Betrieb. – Die EKZ sorgen für einen sicheren Betrieb und einen angemessenen Unterhalt der eigenen Kraftwerke. – Die EKZ festigen ihre Position als eines der führenden Schweizer Strom- versorgungsunternehmen in den Bereichen Verteilnetz und Grund- versorgung. Sie unterbreiten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkei- ten ein marktgerechtes Angebot, wenn ein Netzbetreiber im Kanton zum Verkauf steht. Beurteilung: Die EKZ haben ihre Stromnetze und ihre Kraftwerke sicher und zuverlässig betrieben. Die Stromverfügbarkeit im Netzgebiet der EKZ ist gut: Im Durchschnitt müssen die Kundinnen und Kunden im Netzgebiet der EKZ 12 Min. pro Jahr auf die Stromlieferung verzich- ten. Das ist deutlich unter dem Schweizer Durchschnitt von 20 Min. pro Jahr. Ende 2017 konnten die EKZ das Verteilnetz der Elektrizitätsge- nossenschaft Lufingen mit 720 Kundinnen und Kunden erwerben. Im November 2018 stimmten die Stimmberechtigten des Bezirks Einsiedeln der Erteilung der Konzession zur Versorgung des Bezirks Einsiedeln an die EKZ für weitere 25 Jahre zu. – Ein weiterer Ausbau des Erzeugungsportfolios und der Handelsakti- vitäten der EKZ, insbesondere im Ausland, wird nicht angestrebt. Beurteilung: Mit dem strategischen Ziel, keinen weiteren Ausbau des Erzeugungsportfolios und der Handelsaktivitäten, insbesondere im Aus- land, anzustreben, ist der mehrheitlich vom Kantonsrat gewählte Verwal- tungsrat nicht einverstanden (vgl. Beschluss Nr. 1015/2018). Auch im Ge- schäftsjahr 2017/2018 haben die EKZ ihre Anteile an erneuerbarer Strom- erzeugung im Inland (Kauf von drei Photovoltaikanlagen in der Roman- die) und im Ausland (Erhöhung der Beteiligung an drei deutschen Windparks von 75% auf 100%, Erwerb eines Windparkprojekts in Por- tugal) erhöht. Die EKZ beteiligen sich gemäss eigenen Angaben nur an ökonomisch überzeugenden Anlagen, nach umfassender Prüfung aller Risiken. Aus Sicht des Regierungsrates liegt der Fokus auf der sicheren
und günstigen Stromversorgung des Kantons, zu welcher die Investitio- nen im Ausland nicht direkt beitragen. Diese Finanzinvestitionen dürfen deshalb nur unter der Bedingung erfolgen, dass eine angemessene Ren- dite erzielt werden kann und keine unverhältnismässigen Risiken einge- gangen werden. Zudem dürfen sie kein für erforderliche strategische In- vestitionen benötigtes Kapital binden. Weiter verfolgt der Regierungsrat mit den EKZ folgende wirtschaft- lichen Ziele: – Die EKZ entscheiden nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen und streben eine möglichst hohe Wertschöpfung an. Im mehrjährigen Durchschnitt erzielen sie eine marktübliche Eigenkapitalrendite und richten 50% des Bilanzgewinns an den Kanton aus. Der Regierungsrat rechnet mit einer jährlichen Dividende von rund 30 Mio. Franken. Beurteilung: Die EKZ entscheiden konsequent nach marktwirtschaft- lichen Grundsätzen. Sie erzielten ein Unternehmensergebnis von 41 Mio. Franken (Vorjahr 59 Mio. Franken). Dies entspricht bei einem Eigenka- pital von 1820 Mio. Franken einer Eigenkapitalrendite von 2,3% (Vorjahr 3,3%). Werden die von den EKZ gewährten Kundenboni und die frei- willigen Ausgleichsvergütungen an die Gemeinden (zusammen 39 Mio. Franken, Vorjahr 41 Mio. Franken) zum Unternehmensergebnis dazuge- rechnet, beträgt die Eigenkapitalrendite 4,4% (Vorjahr 5,6%). Der Kan- tonsrat beschloss am 22. Oktober 2018 eine Änderung des EKZ-Gesetzes (Vorlage 5430). Die Gesetzesänderung umfasst unter anderem eine durch den Verwaltungsrat festzulegende, angemessene Gewinnausschüttung an den Kanton. Der Regierungsrat hat die Gesetzesänderung sowie die zugehörige Änderung der EKZ-Verordnung auf den 1. Juli 2019 in Kraft gesetzt (RRB Nr. 330/2019). Die erstmalige Ausschüttung wird 2020 er- folgen, nach der Genehmigung des Geschäftsberichts und der Rechnung des Geschäftsjahres 2018/2019 durch den Kantonsrat. In den ersten drei Jahren beträgt die Ausschüttung mindestens je 30 Mio. Franken (vgl. Übergangsbestimmung des EKZ-Gesetzes). – Die EKZ pflegen eine aktive Zusammenarbeit mit den anderen Netz- betreibern auf kantonaler und nationaler Ebene. Insbesondere prü- fen sie Kooperationsmöglichkeiten und Beteiligungen im Axpo-Ver- bund (mit dem Axpo-Konzern und den Kantonswerken), damit Dop- pelspurigkeiten vermieden werden können. Beurteilung: Die EKZ sind gut vernetzt in der Schweizer Strombran- che. Mit den anderen Kantonswerken im Axpo-Verbund findet ein regel- mässiger Austausch statt. Weitergehende Kooperationsmöglichkeiten sol- len in den nächsten Jahren regelmässig geprüft werden.
– Die Stromtarife der EKZ gehören sowohl bei den Privatkundinnen und -kunden als auch bei den Unternehmen zu den günstigsten in der Schweiz. Beurteilung: Die Elektrizitätstarife der EKZ gehören zu den günstigs- ten im Kanton und sind auch im gesamtschweizerischen Vergleich tief. Alle anderen Kantonswerke und alle anderen grösseren Elektrizitätsver- sorgungsunternehmen verrechnen in nahezu allen Verbrauchskategorien höhere Tarife als die EKZ. Ausblick: Da die EKZ den Strom grössten- teils auf dem Strommarkt beschaffen, werden die seit 2016 gestiegenen Strommarktpreise auch eine Erhöhung der Tarife zur Folge haben. Von dieser Marktentwicklung sind die meisten Elektrizitätsversorgungsunter- nehmen betroffen. Aufgrund der Grösse (Nutzung von Skaleneffekten) und der günstigen topografischen Gegebenheiten des Versorgungsgebiets (tiefe Netzkosten) wird erwartet, dass die Tarife der EKZ auch zukünftig zu den günstigsten in der Schweiz gehören.
4.2 Vorgaben an die EKZ (Ziff. 3 der Eigentümerstrategie) Finanzielle Ziele: Die EKZ – erwirtschaften eine ausreichende Rendite, um die Erfüllung der Eigen- tümerziele langfristig und aus eigener Kraft sicherstellen zu können, – erzielen im mehrjährigen Durchschnitt marktübliche Gewinne, – bieten den Privatkundinnen und -kunden wie auch den Unternehmen im schweizerischen Vergleich günstige Stromtarife, – erwirtschaften einen ausreichenden Cashflow zur langfristigen Finan- zierung der Investitionen sowie zur Rückzahlung eingegangener finan- zieller Verpflichtungen, – stellen die notwendige Liquidität zur Begleichung laufender Verpflich- tungen sicher, – sorgen für einen ausreichenden Schutz der Vermögenswerte, z. B. gegen- über Haftungsansprüchen oder bei Schäden, – verfügen über ein angemessenes Eigenkapital. Die Eigenkapitalquote soll mindestens 50% betragen. Beurteilung: Das Geschäftsjahr 2017/2018 konnte mit einem Unter- nehmensergebnis von 41 Mio. Franken (Vorjahr 59 Mio. Franken) abge- schlossen werden. Die Elektrizitätstarife der EKZ gehören zu den güns- tigsten im Kanton und sind auch im gesamtschweizerischen Vergleich tief. Bei einem Geldfluss aus Geschäftstätigkeit von 117 Mio. Franken und Nettoinvestitionen ins Anlagevermögen von 124 Mio. Franken resultierte ein geringfügig negativer Free Cash Flow von 7 Mio. Franken. Die EKZ erwarten in den folgenden Jahren wieder einen positiven Free Cash Flow und verfügen über eine sehr solide Bilanz mit einer Eigenkapitalquote von hohen 79% (Vorjahr 76%) und mit ausreichender Liquidität.
Rechnungslegung: Die Konzernrechnung der EKZ vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er- tragslage. Sie entspricht anerkannten Rechnungslegungsstandards und dem schweizerischen Recht. Beurteilung: Die Jahresrechnung der EKZ-Gruppe wurde in Überein- stimmung mit dem EKZ-Gesetz sowie den Fachempfehlungen zur Rech- nungslegung Swiss GAAP FER erstellt. Sie vermittelt ein den tatsächli- chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Risikomanagement: Die EKZ stellen ein zweckmässiges Risikomanagement sicher und führen ein internes Kontrollsystem. Beurteilung: Die EKZ führen ein angemessenes Risikomanagement und ein internes Kontrollsystem. Einmal jährlich werden die wesentli- chen Risiken identifiziert, bewertet und Massnahmen zur Risikominde- rung ergriffen. Die interne Revision unterstützt dabei den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung. Die wesentlichen Risiken aus dem Risikobe- richt werden bei der Erstellung des strategischen Prüfplans beigezogen. Geschäftsfelder und Infrastruktur: Die EKZ – sind in erster Linie in den Geschäftsfeldern Stromverteilung und Strom- vertrieb tätig, – sorgen für einen sicheren Betrieb und einen angemessenen Unter- halt der eigenen Stromnetze und Kraftwerke. Beurteilung: Im Berichtsjahr sind im Netzbereich rund 35 Mio. Fran- ken investiert worden. Der Nettobuchwert des Verteilnetzes entspricht mit 664 Mio. Franken jenem des Vorjahres. Er liegt in Bezug auf den Anschaf- fungswert bei 43%. Es wird genügend investiert, um das Verteilnetz auf einem guten Stand zu halten. – Die EKZ bauen das Erzeugungsportfolio und die Handelsaktivitäten, insbesondere im Ausland, nicht weiter aus. Beurteilung: siehe Abschnitt 4.1 – Die EKZ unterstützen innovative Entwicklungen im Verteilnetz und pflegen eine enge Zusammenarbeit mit der Forschung. Beurteilung: Die EKZ unterstützen in verschiedenen Projekten tech- nologische Entwicklungen im Verteilnetz. Beispielsweise wurde im Mai 2018 auf dem Gelände des Unterwerks Volketswil das grösste Batterie- speichersystem der Schweiz (mit 18 MW Leistung und 7,5 MWh Speicher- kapazität) in Betrieb genommen. Damit wird Regelenergie zur Verfügung
gestellt, was zur Stabilisierung des schweizerischen Stromnetzes beiträgt. Ein anderer Schwerpunkt ist die Optimierung des Eigenverbrauchs in Liegenschaften mit Photovoltaikanlagen. Die EKZ konnten im Berichts- jahr in zahlreichen Haushalten eine intelligente Steuerung einsetzen und weiterentwickeln. Zudem wurde das vor zwei Jahren gestartete Smart- Grid-Pilotprojekt in Rickenbach Sulz erfolgreich abgeschlossen. Die EKZ- Fachleute konnten die Leistungsspitzen von grossen Photovoltaikanlagen wirksam verringern und damit das Stromnetz entlasten. Mit den Er- kenntnissen sollen künftig weitere flexible Verbraucherinnen wie Wärme- pumpen oder Ladestationen für elektrische Fahrzeuge angesteuert wer- den können. – Die EKZ fördern im Rahmen ihrer Tätigkeit den effizienten und spar- samen Umgang mit Energie. Beurteilung: Die EKZ bieten ihren Kundinnen und Kunden umfas- sende Beratungsdienstleistungen zur Förderung der Energieeffizienz an. Die Finanzierung erfolgt über eine zweckgebundene Abgabe auf dem Stromverbrauch. – Die EKZ können weitere Dienstleistungen im Energiebereich erbrin- gen, sofern die Wirtschaftlichkeit gegeben ist (z. B. in den Bereichen Energiecontracting, Mess- und Abrechnungsdienstleistungen, Elekt- roinstallationen). Beurteilung: Die EKZ erbringen Dienstleistungen in den Bereichen Elektroinstallationen (Sparte EKZ Eltop), Energiecontracting, Energie- messung und -abrechnung (Enpuls AG) sowie Elektroinstallationskon- trolle (Beteiligung von 63,6% an der Certum Sicherheit AG). EKZ Eltop ist neben dem klassischen Installationsgeschäft auf Telekommunika- tion, IT sowie Gebäudeautomation spezialisiert. Per 1. Oktober 2018 wurde der Geschäftsbereich EKZ Eltop in eine Aktiengesellschaft umgewan- delt, um diesem zeitgemässe wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu ge- ben. Der Beitrag von EKZ Eltop ans Unternehmensergebnis konnte zum vierten Mal in Folge gesteigert werden. Er belief sich auf 2,6 Mio. Fran- ken (Vorjahr 2,0 Mio. Franken), bei einem Spartenumsatz von 58 Mio. Franken (Vorjahr 53 Mio. Franken). Im Bereich Energiecontracting unter- halten die EKZ 1017 Contracting-Anlagen (Vorjahr 926). Im Berichtsjahr konnten 91 neue Anlagen in Betrieb genommen und weitere 37 Projekte akquiriert werden. Der Umsatz belief sich auf 35 Mio. Franken (Vorjahr 34 Mio. Franken). Zur Beurteilung des Umfangs und der Wirtschaftlich- keit der einzelnen Sparten wurden dem Regierungsrat die wesentlichen Kennzahlen für die einzelnen Bereiche anhand der vertraulichen Spar- tenberichterstattung der EKZ-Gruppe vorgelegt.
Weitere Vorgaben: Die Eigentümerstrategie macht weitere Vorgaben in den Bereichen Per- sonal, Kommunikation sowie Kooperationen und Beteiligungen. Beurteilung: Zu diesen Vorgaben wurden für das Geschäftsjahr 2017/ 2018 keine Abweichungen festgestellt.
4.3 Massnahmen des Kantons (Ziff. 5 der Eigentümerstrategie) Die in Ziff. 5 der Eigentümerstrategie festgelegten Massnahmen des Kantons sind bereits bzw. werden umgesetzt: Das EKZ-Gesetz soll in zwei Schritten angepasst werden. Die mit dem ersten Schritt enthaltenen Anpassungen (Gewinnerzielung, Gewinnausschüttung, Anpassungen an das StromVG, vgl. Abschnitt 4.1) sind seit dem 1. Juli 2019 in Kraft. In einem zweiten Schritt werden unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf Bundesebene weitere Anpassungen des EKZ-Gesetzes geprüft. Zu- dem behandelt die parlamentarische Initiative (PI) KR-Nr. 211/2016 be- treffend Änderung EKZ-Gesetz die Frage der Grösse und der Zusam- mensetzung des Verwaltungsrates der EKZ. Die PI wird derzeit in der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt des Kantonsrates beraten.
4.4 Beteiligungcontrolling (Ziff. 4 der Eigentümerstrategie) Grundlage für das Beteiligungscontrolling bilden der jährliche Ge- schäftsbericht mit Jahresrechnung der EKZ sowie zusätzliche, vertrauli- che Informationen der EKZ zu den finanziellen Zielen, zum Risikoma- nagement, zu den strategischen und finanziellen Risiken sowie zu den ein- zelnen Geschäftsbereichen. Zudem sitzen zwei Mitglieder des Regierungs- rates von Amtes wegen im Verwaltungsrat der EKZ ein (§ 10 EKZ-Gesetz). Damit ist der Austausch über die strategische Ausrichtung der EKZ gewährleistet.
5. Risikobeurteilung Die Wertschöpfung der EKZ erfolgt heute mehrheitlich im Monopol- bereich (Verteilnetz und Grundversorgung der nicht marktberechtigten Kundschaft). In diesem Bereich können die Kosten den Kundinnen und Kunden über die Stromtarife weiterverrechnet werden. Die Entwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen (Revision StromVG unter anderem betreffend das zukünftige Marktdesign und die vollständige Marktöffnung, Stromabkommen mit der EU, Wasserzins) ist weiterhin im Gang. Mit dem zweiten Schritt der Strommarktöffnung in der Schweiz (frühestens in einigen Jahren) könnten alle Kundinnen und Kunden ihren Stromlieferanten frei wählen. Zudem soll das Mess- wesen teilweise liberalisiert werden. Grössere Endverbraucherinnen und
Endverbraucher sowie grössere Stromerzeuger und Speicherbetreiber sollen auch in diesem Bereich ihren Anbieter frei wählen können. Der zu- nehmende Wettbewerb im Stromvertrieb und im Messwesen würde neue Marktchancen und -risiken für die EKZ mit sich bringen.
6. Fazit Die Geschäftstätigkeiten der EKZ entsprechen im Wesentlichen den strategischen Zielen des Regierungsrates. Die Massnahmen des Kantons sind bereits bzw. werden umgesetzt. Zusätzliche Massnahmen vonseiten des Kantons sind keine angezeigt. Der Ausbau des Erzeugungsportfolios der EKZ im In- und Ausland stellt eine Differenz zu den strategischen Zielsetzungen in der Eigentü- merstrategie dar. Diese Investitionen dürfen nur unter der Bedingung er- folgen, dass eine angemessene Rendite erzielt werden kann, keine unver- hältnismässigen Risiken eingegangen werden und kein für erforderliche strategische Investitionen benötigtes Kapital gebunden wird.
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Vom Bericht 2019 der Baudirektion über die Umsetzung der Eigen- tümerstrategie für die EKZ wird Kenntnis genommen. II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates, den Verwaltungsrat der EKZ sowie an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli