Covid-19, Lageentwicklung in den Spitälern und Weiteres Vorgehen, Konsultation, Schreiben an das EDI
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. August 2021
918. Covid-19: Lageentwicklung in den Spitälern und weiteres Vorgehen, Konsultation Mit E-Mail vom 25. August 2021 hat das Bundesamt für Gesundheit die Kantone zu einer Konsultation betreffend die Lageentwicklung in den Spitälern und das weitere Vorgehen (Änderung der Covid-19-Verordnung besondere Lage, SR 818.101.26, Ausweitung der Verwendung des Covid- 19-Zertifikats) eingeladen. In Anbetracht der steigenden Auslastung der Intensivpflegestationen soll eine Ausdehnung der Zertifikatspflicht für Personen ab 16 Jahren bei verschiedenen Betrieben, Veranstaltungen und Aktivitäten erfolgen. Weiter wird eine obligatorische Kontaktdatenerhebung in Diskotheken und Tanzlokalen vorgeschlagen. Zudem soll die Rechtslage betreffend die Zulässigkeit der Nutzung von Zertifikaten durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit einer einschlägigen Verordnungsbestimmung ge- klärt werden. Der Regierungsrat unterstützt die vorgeschlagenen Anpassungen aus epidemiologischer Sicht mit wenigen Bemerkungen. Die angespannte Lage in den Spitälern rechtfertigt eine Ausweitung der Zertifikatspflicht, zumal eine solche gegenüber weiteren Massnahmen wie Schliessungen klar vorzuziehen ist. Eine nationale Regelung ist zu begrüssen, da die epi- demiologische Lage in allen Kantonen ähnlich ist. Güter des täglichen Be- darfs sollen weiterhin ohne Zertifikat beschafft werden können, ebenso soll für Anlässe zur politischen Meinungsbildung (Gemeindeversamm- lungen) keine Zertifikatspflicht gelten. Einzelheiten ergeben sich aus der Beantwortung der gestellten Fragen.
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Schreiben an das Eidgenössische Departement des Innern, 3003 Bern (auch via Umfragetool [https://survs.com/survey/y82ufxjpv1]): Mit E-Mail vom 25. August 2021 haben Sie uns zur Konsultation be- treffend Covid-19-Lageentwicklung in den Spitälern und weiteres Vor- gehen eingeladen. Wir beantworten Ihre Fragen gerne wie folgt:
1. Ist der Kanton grundsätzlich mit den vorgeschlagenen Mass- nahmen einverstanden? Ja.
2. Ist der Kanton mit der Ausdehnung der Zertifikatspflicht auf den Innenbereich von Restaurations-, Bar- und Clubbetriebe einverstanden? Ja.
3. Ist der Kanton mit der Ausdehnung der Zertifikatspflicht auf Veranstaltungen im Innenbereich einverstanden? Ja.
4. Ist der Kanton mit der Ausdehnung der Zertifikatspflicht auf Einrichtungen und Betriebe im Bereich Kultur, Unterhaltung, Freizeit einverstanden? Ja.
5. Ist der Kanton mit der Ausdehnung der Zertifikatspflicht auf Einrichtungen und Betriebe im Bereich Sport einverstanden? Ja.
6. Ist der Kanton mit der Ausdehnung der Zertifikatspflicht für Fach- und Publikumsmessen einverstanden? Ja.
7. Ist der Kanton mit der Ausdehnung der Zertifikatspflicht auf sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen einver- standen? Ja.
8. Ist der Kanton mit der Kontaktdatenerhebung in Diskotheken und Tanzlokalen einverstanden? Ja.
9. Erachtet der Kanton die Einräumung der Möglichkeit des Arbeitgebers, sich die Zertifikate vorweisen zu lassen, um seine Schutzmassnahmen anzupassen, als notwendig? Ja. Bemerkung Von einer allgemeinverbindlichen Zertifikatspflicht im Arbeitsbereich soll jedoch abgesehen werden.
10. Erachtet der Kanton eine Ausdehnung der Zertifikatspflicht auf weitere Bereiche als notwendig? Ja. Wenn ja, in welchen Bereichen? Eine Ausdehnung auf Gesundheitsinstitutionen wäre denkbar, im Kan- ton Zürich regeln wir dies derzeit über eine allgemeine Anordnung zum repetitiven Testen des Gesundheitspersonals.
11. Erachtet der Kanton andere Massnahmen als notwendig? Wenn ja, welche? Nein. Weitere Bemerkungen Im vorliegenden Entwurf wird kein Bezug auf den internationalen Reiseverkehr genommen. Insbesondere Reisende, die sich im Transitbe- reich (nichtöffentliche Luftseite) aufhalten, sollten von der Zertifikats- pflicht ausgenommen werden. Sie unterliegen (ohnehin) den jeweiligen internationalen Regelungen und Standards der internationalen Airlines.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates, die Gesundheits- direktorenkonferenz (office@gdk-cds.ch) sowie an die Gesundheitsdirek- tion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli