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Gemeindewesen, Zweckverband Gruppenwasserversorgung Schöfflisdorf-Steinmaur, GWSS, neue Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. September 2021

926. Gemeindewesen (Zweckverband Gruppenwasserversorgung Schöfflisdorf-Steinmaur [GWSS])

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) und § 73 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG, LS 131.1) können sich Gemeinden zur ge- meinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbän- den zusammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttre- ten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Schöfflisdorf und Steinmaur bilden seit 1958 einen Zweckverband, dem die Versorgung der beiden Gemeinden mit Trink-, Brauch- und Löschwasser übertragen ist (RRB Nr. 4350/1958). Anlässlich der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 haben die Stimmbe- rechtigten der Verbandsgemeinden eine Totalrevision der Statuten beschlos- sen. Der Bezirksrat Dielsdorf hat bestätigt, dass gegen die Gemeinde- beschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Die neuen Statuten des Zweckverbands Gruppenwasserversorgung Schöfflisdorf-Steinmaur (GWSS) enthalten die notwendigen Anpassungen an das Gemeindege- setz, insbesondere die Einführung eines eigenen Haushalts. Auf den Zeit- punkt des Inkrafttretens (am 1. Januar 2022) ersetzen sie die bis dahin geltenden Statuten vom 11. September 2013.

3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Zweckverbands Gruppenwasserversorgung Schöff- lisdorf-Steinmaur (GWSS) werden genehmigt.

II. Mitteilung an – den Verbandsvorstand des Zweckverbands Gruppenwasserver­ sorgung Schöfflisdorf-Steinmaur (GWSS), Gemeindeverwaltung Schöfflisdorf, Oberdorfstrasse 2, 8165 Schöfflisdorf, – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Schöfflisdorf, Oberdorfstrasse 2, 8165 Schöfflisdorf, – Steinmaur, Hauptstrasse 22, 8162 Steinmaur, – den Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, – die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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