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Music First Network AG, Radio 105, Gesuch um wirtschaftliche Übertragung der Konzession, Schreiben an das UVEK

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. August 2013

943. Music First Network AG, Radio 105

Erwägungen

(Gesuch um wirtschaftliche Übertragung der Konzession, Anhörung)

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Zustelladresse: BAKOM, Abteilung Me- dien und Post, Sektion Medien, Zukunftsstrasse 44, 2501 Biel): Mit Zuschrift vom 2. August 2013 laden Sie uns ein, zum Gesuch be- treffend wirtschaftlichen Übergang der Music First Network AG Stellung zu nehmen. Die Music First Network AG ist Inhaberin der UKW-Veranstalter- konzession für das Radioprogramm Radio 105 im Versorgungsgebiet Nr. 25, Region Stadt Zürich. Mit Schreiben an das BAKOM vom 5. Juli 2013 teilte die Music First Network AG mit, dass die Aktionäre Giuseppe Scaglione und Paola Libera Scaglione ihre Anteile auf 50% verringern und die weiteren zwei bisherigen Aktionäre ihre Anteile an Daniel Hartmann verkaufen, so- dass dieser ebenfalls über eine 50%-Beteiligung verfügt. Das Ziel der neuen Beteiligungsstruktur bestehe im Wesentlichen darin, die Aktivi- täten der Music First Network AG auf der Grundlage der bestehenden Konzession fortzuführen und deren Finanzierung zu sichern. Dem Ge- such steht aus unserer Sicht nichts entgegen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates, die Geschäfts- leitung des Kantonsrates und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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