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Opernhaus Zürich AG, Vervollständigung der Eigentümerstrategie und Anpassung der Leistungsvereinbarung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Juni 2022

954. Opernhaus Zürich AG, Vervollständigung der Eigentümer-

Erwägungen

strategie und Anpassung der Leistungsvereinbarung

Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 705/2018 legte der Regierungsrat die Eigentümer- strategie für die Opernhaus Zürich AG (Opernhaus) fest. Dabei hielt er fest, dass ein allfälliger Überschuss im Unternehmen verbleiben und für die Leistungserbringung verwendet werden soll (Ziff. 3.6 «Finan- zen»). Dementsprechend legte er als Zielwerte für die Rendite des Eigenkapitals und der Ausschüttung jeweils Null fest. In Anbetracht der damals noch ausstehenden Umstellung der Rechnungslegung auf Swiss GAAP FER schob er die Bestimmung der Zielwerte für die Vor- gaben bezüglich Verschuldung und Cashflow auf; diese sollte erst im Hinblick auf die Spielzeit 2021/2022 beschlossen werden.

Ergänzung der Eigentümerstrategie Der für das Eignercontrolling zuständige Controller der Direktion der Justiz und des Innern hat in Absprache mit dem Opernhaus und nach Rücksprache mit der Finanzverwaltung und der Finanzkontrolle die ausstehenden Zielwerte erarbeitet. Dabei wurde unter anderem be- rücksichtigt, dass das Opernhaus ein nach wirtschaftlichen Kriterien geführtes, nicht gewinnorientiertes Unternehmen ist, das dem künst- lerischen Erfolg verpflichtet ist (vgl. RRB Nr. 705/2018, Ziff. 2 «strate- gische Ziele des Kantons»). – Verschuldung: Der Anteil des Fremdkapitals am Gesamtkapital soll im Bereich von 40% bis 75% liegen. Dem Opernhaus soll genug Fle- xibilität zustehen, um allfällige Verluste decken und Fremdkapital (z. B. Hypotheken) aufnehmen zu können. – Wie erwähnt hat der Regierungsrat als Zielwert der Rendite des Eigenkapitals bereits Null festgelegt. Im Verlaufe der Diskussion über die ausstehenden Zielwerte wurde diese Vorgabe präzisiert, in- dem ein ergänzender Zielwert für die aus allfälligen Überschüssen vorzunehmenden Reservezuweisungen definiert wurde: Einerseits sollen in Anbetracht der anstehenden Grossprojekte bis zu 70 Mio. Franken Immobilienreserven gebildet werden können. An- derseits sollen bis zu 16 Mio. Franken Reserven für unternehmeri-

sche Risiken gebildet werden können, was zwei Dritteln der durch- schnittlichen Vorstellungseinnahmen des Opernhauses in einer co- ronafreien Spielzeit entspricht. – Der Cashflow soll die selbstfinanzierten Investitionen langfristig de- cken. Der Geldfluss aus der Geschäftstätigkeit soll die Finanzierung der betrieblichen Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen ermögli- chen. Ein branchenüblicher Kennwert ist hier nicht erhältlich. Die genannten Vorgaben und Zielwerte sind zweckmässig und ste- hen in Einklang mit der Aufgabe des Opernhauses, in der Stadt Zürich ein Musiktheater mit Ballett zu betreiben (§ 1 Abs. 1 Opernhausgesetz [LS 440.2]). Die Eigentümerstrategie des Opernhauses ist in diesem Sinne zu vervollständigen.

Anpassung der Leistungsvereinbarung Die in der Eigentümerstrategie vorgesehenen Vorgaben sind in die Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und dem Opern- haus vom 13. November 2019 überzuführen. Dementsprechend lautet Anhang 1 neu wie folgt: Anhang 1 Zielwerte Eignercontrolling (Art. 4 Leistungsvereinbarung) Verschuldung: Der Anteil des Fremdkapitals am Gesamtkapital liegt im Bereich von 40 bis 75% Rendite des Eigenkapitals: 0. Werden Überschüsse generiert, erfol- gen Reservezuweisungen bis zu folgenden Zielwerten: – 70 Mio. Franken in Immobilienreserven – 16 Mio. Franken in Reserve für unternehmerische Risiken. Ausschüttung: 0 Cashflow: Der Cashflow deckt die selbstfinanzierten Investitionen langfristig. Der Verwaltungsrat des Opernhauses hat der vorliegenden Anpas- sung der Leistungsvereinbarung an seiner Sitzung vom 31. Mai 2022 zugestimmt. Die angepasste Leistungsvereinbarung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2022 in Kraft.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Eigentümerstrategie für das Opernhaus Zürich wird im Sinne der Erwägungen vervollständigt.

II. Der Anpassung der Leistungsvereinbarung mit der Opernhaus Zürich AG wird zugestimmt.

III. Mitteilung an den Verwaltungsrat der Opernhaus Zürich AG, Falkenstrasse 1, 8008 Zürich, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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