Anfrage Roland Munz und Birgit Tognella, Zürich, betreffend Politische Kompetenz bei Direktionen und Anstalten des Kantons, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 389/2018
Sitzung vom 6. Februar 2019
96. Anfrage (Politische Kompetenz bei Direktionen und Anstalten des Kantons) Kantonsrat Roland Munz und Kantonsrätin Birgit Tognella-Geertsen, Zürich, haben am 11. Dezember 2018 folgende Anfrage eingereicht: Im Sommer 2018 versprach der ZVV der Bevölkerung, den Ratsmit- gliedern und Quartiervereinen die vom ZVV gewünschte Schliessung von zwei Verkaufsstellen zu sistieren bis das Postulat KR-Nr. 62/2018 im Kantonsrat behandelt werde. Am 27.11.2018 trat der ZVV einseitig von diesem Versprechen zurück. Begründet wurde der Wortbruch tatsachen- widrig damit, dass der Kantonsrat die Postulatsbehandlung mehrfach ver- schoben habe, weshalb sich die Sistierung nicht länger aufrechterhalten liesse. Da tatsächlich nie ein solcher Verschiebungsentscheid gefällt wurde und dem ZVV nicht eine bewusste Lüge unterstellt werden soll, drängt sich die Vermutung auf, dass in der Leitung des ZVV schlicht das Wissen um die Arbeitsweise unseres Parlamentes fehlt. Mit entsprechendem Wis- sen hätte sowohl im Mai wie auch im Sommer 2018 leicht erkannt wer- den können, dass parlamentarische Vorstösse nicht selten ein Jahr und mehr ihrer Beratung harren. Das offenkundige Fehlen von Wissen um parlamentarische Arbeit führte dazu, dass der ZVV sein abgegebenes Versprechen an die Quar- tiervereine umstiess und nicht mehr die Behandlung des Postulates KR- Nr.62/2018 abwartet vor einer Schliessung von zwei von der Bevölkerung gewünschten Verkaufsstellen. Da der ZVV eine unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts ist, dessen Direktion administrativ der Volkswirtschaftsdirektion angeglie- dert ist und deren Direktion immer wieder mit Kantonsratskommissio- nen zusammen arbeitet, ergeben sich folgende Fragen:
Erwägungen
1. Welche Erwartungen daran, dass sich der vom Regierungsrat gewählte Direktor des ZVV mit dem Funktionieren des Kantonsrates entwe- der vor der Wahl schon auskennt oder sich das entsprechende Wissen zeitnah nach Amtsantritt aneignen würde, hat der Regierungsrat? Es ist zu betonen, dass die übrigen fachlichen Kompetenzen der ZVV- Direktion als sehr hoch anerkannt und an dieser Stelle in keiner Weise angezweifelt werden.
2. Ist der Regierungsrat bereit, eine einfache Umfrage unter allen Kader- mitgliedern in den Direktionen, Ämtern und Anstalten des kantona- len öffentlichen Rechts, welche gelegentlich oder regelmässig in par- lamentarischen Kommissionen zu Gast sind, zu lancieren, um zu er- mitteln, ob die monierten Wissenslücken auch bei anderen Verantwor- tungsträgern staatlicher Einheiten bestehen? Diese Erhebung soll einzig Grundlagen zur Verbesserung der Kompetenzen liefern, darf anonym erfolgen und braucht nicht veröffentlicht zu werden.
3. Ist der Regierungsrat bereit, im Sinne einer Sofortmassnahme sich dazu zu verwenden, dass der ZVV-Direktor und die übrigen Mitglieder der ZVV-Direktion zeitnah in den Genuss einer Weiterbildung kommen, damit sie die Abläufe des Kantonsrates umfassend verstehen lernen?
4. Ist der Regierungsrat bereit, das Nötige zu veranlassen, damit in Zu- kunft sichergestellt wird, dass all jene Mitarbeitende in den Direktio- nen und in den Anstalten des öffentlichen Rechts, welche gelegentlich oder regelmässig in parlamentarischen Kommissionen zu Gast sind, über das Wissen um die Arbeitsweise des Kantonsparlamentes verfü- gen? Denkbar sind etwa periodische obligatorische Informationsver- anstaltungen zu nämlichem Thema, zum Beispiel in Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung des Kantonsrates und allenfalls mit dessen Parlamentsdiensten; andere geeignete Vorgehen sind selbstverständ- lich möglich.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Roland Munz und Brigit Tognella-Geertsen, Zürich, wird wie folgt beantwortet. Zu Fragen 1–4: Die Anfrage verlangt vom Regierungsrat Auskunft über seine Ein- schätzung zu den politischen Kompetenzen von Kadermitgliedern der Direktionen und Anstalten des Kantons. Anknüpfungspunkt ist die vom Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) angeordnete Schliessung von zwei Ver- kaufsstellen in Zürich bzw. die in den Informationsschreiben des ZVV an die Quartiervereine Schwamendingen und Wiedikon gemachte Aus- sage, dass die Kantonsratsverhandlung zum Postulat KR-Nr. 62/2018 betreffend Ausreichende Versorgung mit ZVV-Verkaufsstellen erhalten mehrfach verschoben worden sei. Gleichzeitig wird betont, dass die fach- lichen Kompetenzen der ZVV-Direktion als sehr hoch anerkannt und an dieser Stelle in keiner Weise angezweifelt werden.
Die fachlichen Kompetenzen des ZVV und seines Direktors werden zu Recht nicht angezweifelt. Der ZVV und sein Direktor setzen sich seit rund drei Jahrzehnten mit grosser Umsicht und viel Engagement, aber auch mit viel politischer Erfahrung für den öffentlichen Verkehr des Kan- tons Zürich ein. Das Ergebnis ist ein Angebot, das weltweit als vorbild- lich gelobt wird, sich in der Bevölkerung sehr grosser Beliebtheit erfreut und trotz Investitionen in Verbesserungen des Angebots einen sehr ho- hen Kostendeckungsgrad ausweist. Erreicht wurde dies unter anderem durch umsichtige Planung, konsequente Umsetzung der vom Kantons- rat beschlossenen Strategien sowie durch erfolgreiche politische Arbeit auf lokaler, kantonaler und nationaler Ebene, was fundierte Kenntnisse der politischen Prozesse voraussetzt. Gemäss § 28 des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr (LS 740.1) beschliesst der Kantonsrat mit dem Rahmenkredit auch Grund- sätze über die Tarifordnung sowie die mittel- und langfristige Entwick- lung des Angebots. Einzelnen Aspekten und lokalen Bedürfnissen wird bei deren Festsetzung Rechnung getragen, soweit sie sich mit den über- geordneten Interessen des ZVV und der Strategie vereinbaren lassen. Sind die Grundsätze vom Kantonsrat beschlossen, müssen sie entspre- chend den Vorgaben umgesetzt werden. Die Gründe für den Entscheid, die beiden Verkaufsstellen auf Ende 2018 zu schliessen, können der Be- antwortung der dringlichen Anfrage KR-Nr. 369/2018 betreffend Aus- reichende Versorgung mit ZVV-Verkaufsstellen entnommen werden. Die Aussage in den Schreiben des ZVV an die Präsidien der Quartier- vereine Schwamendingen und Wiedikon Ende November 2018, wonach die Behandlung des Postulats im Kantonsrat mehrfach verschoben wurde, sollte zum Ausdruck bringen, dass die Traktandenliste des Kantonsrates zeitlich nicht so schnell abgearbeitet werden konnte, dass das Postulat KR-Nr. 62/2018 bis Ende 2018 hätte behandelt werden können. Der ZVV hat die etwas unpräzise Wortwahl gegenüber dem Anfragenden bereits in den Antworten auf dessen Beiträge in den sozialen Medien öffentlich bedauert. Die Arbeit der ZVV-Direktion oder deren Kenntnisse von poli- tischen Abläufen wegen einer unpräzisen Wortwahl infrage zu stellen, führt zu weit. Dass eine einzelfallbezogene Unzufriedenheit mit dem ZVV unhinter- fragt auf andere Personen oder Organisationen im Kanton übertragen werden soll, ist ebenfalls nicht nachvollziehbar. Vor diesem Hintergrund sieht der Regierungsrat weder beim ZVV noch bei den anderen Direk- tionen und Anstalten Handlungsbedarf.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli