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Kantonspolizei, Ersatzbeschaffung Destabilisierungsgeräte, Zubehör und Kartuschen, gebundene Ausgabe, Vergabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. September 2025

963. Kantonspolizei, Ersatzbeschaffung Destabilisierungsgeräte, Zubehör und Kartuschen (gebundene Ausgabe, Vergabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die Kantonspolizei (Kapo) setzt Destabilisierungsgeräte (DSG) ge- stützt auf § 5 Abs. 1 lit. g der Verordnung über die polizeiliche Zwangs- anwendung (LS 550.11) ein. Der Einsatz von DSG hat sich bewährt. Daher wird u. a. im Zuge der schrittweisen Erhöhung des Sollbestandes des Korps der Kapo bis 2027 auch der Kreis der zum Einsatz von DSG berechtigten Korpsangehörigen erweitert. Nur die am DSG ausgebilde- ten und zertifizierten Korpsangehörigen dürfen sie mitführen und an- wenden. Mit dem DSG-Einsatz können besonders gefährliche Situatio- nen rasch und verhältnismässig unter Kontrolle gebracht werden. Mit Verfügung der Sicherheitsdirektion vom 12. Juli 2021 hat die Kapo das Modell «Taser 7» des Herstellers Axon beschafft. Die Garantie die- ser Geräte endet 2026 und es häufen sich Reparaturen und Ausfälle, weshalb eine Ersatzbeschaffung erforderlich ist.

B. Ersatzbeschaffung und Vergabe Aufgrund der Empfehlung der Konferenz der Kantonalen Polizei- kommandantinnen und -kommandanten soll das Modell «Taser 10» von Axon beschafft werden. Die Alpine Fox GmbH, Oberdorf NW (Alpine Fox), ist die Generalimporteurin für Axon-Produkte in der Schweiz und somit die einzig mögliche Bezugsquelle, weshalb ihr gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. c der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Be- schaffungswesen (LS 720.1) der Zuschlag gemäss Angebot vom 4. Juli 2025 zu Fr. 1 500 279 zu erteilen ist. Die Vergabesumme kann sich für Kartuschen nach der Umrüstung bis Mitte 2029 sowie für Unvorherge- sehenes auf insgesamt Fr. 2 915 000 erhöhen.

C. Ausgaben und Finanzierung Die Ausgabensumme für DSG, Zubehör und Kartuschen bis Mitte 2029 setzt sich wie folgt zusammen: Kostenübersicht Investitions- Erfolgs- Total (in Franken, einschliesslich 8,1% MWSt) rechnung rechnung 230 Axon-DSG Modell «Taser 10», – 927 663 927 663 Geräte mit Lizenzen (rund Fr. 4033/Stück) – Zubehör (Trainingsmagazine, Holster usw.) 40 105 40 105 – Kartuschen für die Umrüstung (Grundkurse) 532 511 532 511 (Alpine Fox GmbH, Oberdorf NW; Angebot vom 4. Juli 2025) Vergaberelevantes Zwischentotal 967 768 532 511 1 500 279 Kartuschen nach der Umrüstung bis Mitte 2029 1 150 000 1 150 000 (Schätzung) Total Aufwendungen 1 065 000 1 850 000 2 915 000

Sämtliche Ausgaben sind zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebe- nen Aufgaben (u. a. aus Polizeigesetz [LS 550.1]) zwingend erforderlich und dienen namentlich der Erneuerung der für die Verwaltungstätigkeit erforderlichen sachlichen Mittel. Sie gelten deshalb als gebundene Aus- gabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611). Die Beträge werden der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, belastet. Die Ausgaben von insgesamt Fr. 1 065 000 werden der Investitions- rechnung belastet. Der Betrag kann im Budget 2025 kompensiert wer- den. Die Aufwendungen bis Mitte 2029 von insgesamt Fr. 1 850 000 werden der Erfolgsrechnung belastet. Die Beträge können im Budgetentwurf 2026 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2026–2029 kompensiert werden. Die Kapitalfolgeaufwendungen betragen – bei einer voraussichtlichen Nutzungsdauer von mindestens fünf Jahren – jährlich rund Fr. 217 000, davon rund Fr. 213 000 für Abschreibungen und rund Fr. 4000 für Zin- sen. Es fallen keine weiteren Folgeaufwendungen an.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Ersatzbeschaffung von Destabilisierungsgeräten, Zubehör und Kartuschen bis Mitte 2029 wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 915 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, be- willigt. Davon gehen Fr. 1 850 000 zulasten der Erfolgsrechnung und Fr. 1 065 000 zulasten der Investitionsrechnung.

II. Der Auftrag für die Ersatzbeschaffung der Destabilisierungsge- räte, Zubehör und Kartuschen wird gemäss Angebot vom 4. Juli 2025 zu Fr. 1 500 279 an die Alpine Fox GmbH, Oberdorf NW, vergeben. Die Vergabesumme kann sich für Kartuschen bis Mitte 2029 sowie für Un- vorhergesehenes auf insgesamt Fr. 2 915 000 erhöhen.

III. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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