Strassen, Uster, 744 Seestrasse, Ersatzneubau Brücke Aabach Seestrasse, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. August 2023
965. Strassen (Uster, 744 Seestrasse, Ersatzneubau Brücke Aabach Seestrasse, gebundene Ausgabenbe)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Projekt Die Brücke Aabach Seestrasse (Objekt Nr. 198-024) auf dem Gebiet der Stadt Uster zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und dient zur Überbrückung der regionalen Verbindungsstrasse Seestrasse Nr. 744 über den Aabach. Die Brücke wurde 1964 erbaut. Sie weist eine Länge von 29,84 m und eine Breite von insgesamt 12,10 m auf. Sie bietet Platz für je eine Fahr- bahn pro Richtung sowie zwei seitlich angeordnete Gehwege. 1999 er- folgte eine umfassende Instandsetzung mit einer statischen Verstärkung mittels Klebbewehrung an der Untersicht. Die Bauwerksüberprüfung im Jahr 2022 zeigte, dass die Brücke ein erhebliches statisches Defizit aufweist. Zur Gewährleistung der Verkehrs- sicherheit wurden im Herbst 2022 Sofortmassnahmen ausgeführt. Diese umfassten eine Beschränkung auf einspurigen Verkehr sowie eine Last- beschränkung auf 7,5 Tonnen. Zudem wurden Verstärkungsmassnahmen in Form von Zugankern in der Brückenplatte angebracht. Eine Ertüch- tigung mit weiteren Massnahmen wäre sehr aufwendig und könnte die Brücke trotzdem nicht in einen Zustand überführen, in dem die heutigen Anforderungen an die Tragsicherheit erfüllt wären. Daher ist unter Weiterverwendung der vorhandenen Widerlager ein Ersatzneubau des Überbaus vorgesehen. Das vom Tiefbauamt erarbeitete Projekt umfasst folgende Massnah- men: – Abbruch der vorhandenen Brückenplatte; – Ertüchtigung der bestehenden Widerlager; – Ersatz des Brückenüberbaus in Etappen; – Wiederinstandstellung der privaten und öffentlichen Grundstücke im Projektperimeter.
B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 12. Juli 2023 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 20 000 Bauarbeiten 3 260 000 Nebenarbeiten 70 000 Technische Arbeiten 550 000 Total 3 900 000
Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine gebundene Aus- gabe von Fr. 3 900 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Con trolling und Rechnungslegung (LS 611) zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staats- buchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 3 900 000 wie folgt verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken
Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 100% 3 900 000 3 900 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt Total 100% 3 900 000 3 900 000
In der vorliegenden Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 1063/2023 bewilligte Ausgabe von Fr. 251 000 enthal- ten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Projekt Nr. 84B-20070, Uster, Ersatzneubau Brücke Aabach (Objekt Nr. 198-024), aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2023 enthalten sowie im Konsolidierten Ent- wicklungs- und Finanzplan 2023–2026 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den Ersatzneubau der Brücke Aabach Seestrasse in der Ge- meinde Uster wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 900 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewil- ligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2022)
III. Die Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 1063/2023 wird aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli