Anfrage Martin Farner, Oberstammheim, und Mitunterzeichnende, betreffend Stiftung Innovationspark, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 194/2021
Sitzung vom 8. September 2021
978. Anfrage (Stiftung Innovationspark) Kantonsrat Martin Farner-Brandenberger, Stammheim, und Mitunter- zeichnende haben am 17. Mai 2021 folgende Anfrage eingereicht: Die Stiftung Innovationspark, Ende 2015 gegründet vom Kanton Zü- rich, der ETH und der ZKB, hat den Aufbau und den Betrieb des In- novationsparks Zürich als Teil des Schweizerischen Innovationsparks zur Aufgabe. Für die Weiterentwicklung des Innovationsparks war das Verwaltungs- gerichtsurteil vom 19. Juli 2020 ein harter Rückschlag, den die Regierung mit zwei Massnahmen verdienstvollerweise abfederte. Sie erklärte an einer Pressekonferenz am 16. September 2020, dass sie das Urteil an das Bun- desgericht weiterziehe, und andererseits erteilte sie den Auftrag, die Trans- formation des ganzen Flugplatzareals in einer Gesamtschau darzustellen. Infolge des Verwaltungsgerichtsurteils wurde in der WAK auch die Be- ratung des Verpflichtungskredits, der kurz vor der Verabschiedung stand, sistiert. Mit einem Notkredit wurde ein Beitrag an die Betriebskosten der Stiftung Innovationspark für das Jahr 2019 gesprochen. Es war da- mals schon klar, dass die Stiftung ohne Betriebsbeiträge für die nächs- ten Jahre ihre Aufgaben nicht erfüllen kann. Mit dem Verwaltungsge- richtsurteil, d. h. der Aufhebung des kantonalen Gestaltungplanes, ha- ben wir nicht nur eine neue Situation, sondern müssen auch mit bis zu 3 Jahren Verzögerungen rechnen, bis erste private, industrielle Investo- ren angesprochen werden können resp. die bereits bestehenden Absichts- erklärungen umgesetzt werden können. Seit der Pressekonferenz des Regierungsrates herrscht in der politi- schen Diskussion Stille um den Innovationspark und die Stiftung. Der auf Februar/März 2021 angekündigte Synthesebericht lässt auf sich war- ten. Diese Ungewissheit muss rasch ein Ende finden. Der Regierungsrat hat am 16. September 2020 ebenfalls angekündigt, dass eine gesetzliche Grundlage für Beiträge an Institutionen, welche Forschung und Entwicklung zum Ziel haben, geschaffen werden soll.
Wir ersuchen den Regierungsrat um Beantwortung der nachstehen- den Fragen:
Erwägungen
1. Wann gedenkt der Regierungsrat Klarheit über die Weiterentwicklung des ganzen Flugplatzareals zu schaffen (Veröffentlichung Synthese- bericht)?
2. Wann liegt ein Gesetzesentwurf für die Förderung von Forschung und Entwicklung bzw. die Unterstützung entsprechender Institutionen vor?
3. Der Regierungsrat hält in seinem Beschluss vom 16. September 2020 fest, das mit einer gebundenen Ausgabe von 800 000 Franken die Arbei- ten der Stiftung bis Ende 2021 gesichert seien. Wie sollen die Arbeiten ab dem 1. Januar 2022 gesichert werden?
4. Wie will der Regierungsrat die Finanzierung der Stiftung Innovations- park definieren, bis eine gesetzliche Grundlage vorliegt resp. eine neue Kreditvorlage beschlossen ist?
5. Wird der Regierungsrat, dem Kantonsrat eine neue Kreditvorlage unter- breiten, welche die Stiftung Innovationspark auf eine solide finan- zielle Basis für die nächsten 5 Jahre (ab dem 1. Januar 2022) stellt?
6. Ist der Regierungsrat bereit, zur Erreichung eines der wichtigsten Legislaturziele 2019–23 seine Finanzkompetenz auszunützen und ent- sprechende Betriebsbeiträge an die Stiftung Innovationspark auszu- richten?
7. Laut Pressemitteilungen hat der Innovationspark Zürich mit den Standorten Zentralschweiz und Tessin ein Assoziierungsabkommen unterzeichnet, um einen Cluster zu bilden, ähnlich wie das Park West EPFL verfolgt. Dies ist eine Abkehr vom zentralistischen Ansatz am Standort Dübendorf. Wie stellen sich der Regierungsrat bzw. die ent- sprechenden kantonalen Stellen zu diesem Schritt?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Martin Farner-Brandenberger, Oberstammheim, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Synthesebericht wurde am 31. August 2021 öffentlich kommuni- ziert. Zu Frage 2: Die Volkswirtschaftsdirektion hat gestützt auf den Auftrag gemäss RRB Nr. 900/2020 ein Gesetzgebungsprojekt gestartet. Die Arbeiten kom- men planmässig voran. Die Gesetzesvorlage soll dem Kantonsrat noch in dieser Legislatur zur Beratung vorgelegt werden.
Zu Fragen 3–6: Die Stiftung Innovationspark hat ihre Aktivitäten optimiert und ver- ringert, sodass der Betrieb mit den vorhandenen Mitteln länger als ur- sprünglich geplant aufrechterhalten werden kann. Zudem sind verschie- dene Bemühungen zur Gewinnung von zusätzlichen privaten Geldmit- teln im Gang. Der Synthesebericht wurde von allen betroffenen Stake- holdern unterzeichnet und dient den jeweiligen Entscheidungsträgern als Grundlage für die weiteren Umsetzungsschritte. Mit dem Zielbild, den Handlungsanweisungen und dem Meilensteinplan wird die Trans- formation des Flugplatzareals in Dübendorf geschärft. Das breit abge- stützt Bekenntnis schafft Vertrauen. Sollten die Bemühungen für die Gewinnung von zusätzlichen privaten Mitteln dennoch nicht oder nur teilweise erfolgreich sein, wird der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Kredit für weitere Betriebsbeiträge beantragen, damit die Finanzierung der Stiftung für die nächsten Jahre gesichert ist. Bisher wurden vom Regierungsrat folgende Ausgaben betreffend die Stiftung Innovationspark Zürich bewilligt: Grundlage in Franken RRB Nr. 863/2015 (Gründung Stiftung Innovationpark Zürich) 500 000 RRB Nr. 34/2016 (Betriebsbeitrag für die Startphase 2016–2018 2 400 000 der Stiftung Innovationspark Zürich) RRB Nr. 1079/2019 (Betriebsbeitrag) 800 000 Total 3 700 000 Nachdem die Finanzkontrolle die Rechtmässigkeit der bisher gespro- chenen Betriebsbeiträge infrage gestellt hat, erscheint ein neuer Beitrag gestützt auf einen Beschluss des Regierungsrates nicht angezeigt. Zu Frage 7: Mit der am 31. März 2021 erfolgten Assoziierung wurden der Innova- tionspark Central und der Innovationspark Ticino in das nationale Netz- werk aufgenommen und am Innovationspark Zürich angeschlossen. Im Rahmen der Ausweitung der Greater Zurich Area (GZA) ins Tessin ist die Idee einer Kooperation zwischen den Innovationsparks Zürich, Cen- tral und Ticino entstanden, da an den verschiedenen Orten attraktive, sich ergänzende und zum Teil überlappende Themenschwerpunkte ange- boten werden. Umgesetzt wurde die Idee mit einer Assoziierung an den Standortträger Zürich. Jeder Park verfolgt seine eigenen Interessen. Im Sinne von verstärkter Kraft arbeiten die Parks aber thematisch und mar- ketingtechnisch eng zusammen.
Die Deutschschweiz ist für das Tessin seit jeher eine strategisch wich- tige Handelsregion, was sich auch in der Zugehörigkeit des Tessins zur GZA zeigt. In der Schweiz befindet sich der Kanton Tessin in Bezug auf Innovation auf einer Spitzenposition. Die akademische Exzellenz kon- zentriert sich an der Università della Svizzera italiana, der Scuola Uni- versitaria Professionale della Svizzera italiana sowie an deren ange- schlossenen, international anerkannten Instituten. Der Innovationspark Ticino fokussiert auf die Themenfelder Life Sciences & Pharma, Droh- nen sowie Blockchain und DApps. In Rotkreuz entstand über die letzten Jahre mit Central ein Standort mit dem Fokusthema «Building Excellence». Durch die Kombination verschiedener Labs werden mit einer ganzheitlichen Sichtweise ökolo- gisch, technologisch, wirtschaftlich und sozial relevante Innovationen rund um die gebaute Umwelt geschaffen. Damit leisten die drei Standorte einen wichtigen Beitrag zum Inno- vationsökosystem der GZA. Ergänzend verfolgt die GZA das Ziel, ihren Mitgliedern mögliche Industrie-Ansiedlungen zuzuhalten. Damit sind der Innovationsraum Zürich und der Aktionsradius der GZA durch die Assoziierungen praktisch deckungsgleich geworden. Durch das Netzwerk werden Synergien ermöglicht und die interdisziplinäre Zusammen- arbeit zwischen den drei Regionen wird gestärkt. Die Möglichkeit von Assozierungen war im Konzept Switzerland Innovation schon immer vorgesehen. Aus Sicht des Regierungsrates stärkt dieser Schritt den In- novationsraum Zürich.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli