Strassen, Stadt Zürich, Emil-Klötistrasse, RVS 30032, Projektgenehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Oktober 2020
982. Strassen (Zürich, Emil-Klöti-Strasse RVS 30032)
Erwägungen
Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 11. August 2020 das Projekt für die Instandsetzung der Emil-Klöti-Strasse, im Ab- schnitt Gsteig- bis Schauenbergstrasse, Zürich (Projekt Nr. 15 023) zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zu- sicherung der Anrechenbarkeit an die Unterhaltspauschale. Die Emil-Klöti-Strasse (regionale Verbindungsstrasse 30032) gilt als überkommunale Strasse im Sinne von § 43 StrG. An der Emil-Klöti-Strasse, im Abschnitt Gsteig- bis Schauenberg- strasse, soll der Strassenbelag erneuert werden. Im Zuge der vorgängi- gen Kanalsanierung sollen im selben Abschnitt der grösste Teil der Stras- senabläufe, die Strassenböschungen und die Drainageleitungen saniert werden. Da sich die Emil-Klöti-Strasse in einer Amphibienschutzzone befindet, sieht das Projekt vor, die bestehenden Randsteine nicht zu er- setzen, jedoch alle rund 30 m leicht abzuschrägen, damit die querenden Amphibien den Strassenbereich wieder verlassen können. Der Baubeginn ist für den Sommer 2021 geplant. Das Amt für Verkehr hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung vom 25. Oktober 2019 Stellung genommen und hat zum Projekt keine Bemerkungen angebracht. Weiter wurde das Projekt auf die praktische Leistungsfähigkeit überprüft. Mit dem geplanten Vor- haben werden weder der Strassenquerschnitt noch die Verkehrsführung verändert, womit das Projekt den Anforderungen von Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101) entspricht. Da an der Strassenoberfläche nur geringfügige Anpassungen ohne wei- tere Auswirkungen auf die Umgebung vorgesehen sind, wurde auf das Mitwirkungsverfahren nach § 13 Abs. 1 StrG sowie auf das Auflagever- fahren gemäss § 16 StrG in Verbindung mit § 17 Abs. 5 StrG verzichtet. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 648 vom 8. Juli 2020 wurde das Projekt fest- gesetzt. Der Beschluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Instandsetzung der Emil-Klöti-Strasse, im Abschnitt Gsteig- bis Schauenbergstrasse, betragen voraussichtlich rund Fr. 5 600 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendun- gen zulasten der Unterhaltspauschale belaufen sich gemäss einer provi- sorischen Ermittlung auf rund Fr. 2 669 000.
Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Unterhaltspauschale gemäss § 47 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Instandsetzung der Emil-Klöti-Strasse, im Ab- schnitt Gsteig- bis Schauenbergstrasse, in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli