Gesetz über die Anpassung des kantonalen Verwaltungsverfahrensrechts vom 22. März 2010, Inkraftsetzung, Korrigendum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. Juni 2010
987. Gesetz über die Anpassung des
Erwägungen
kantonalen Verwaltungsverfahrensrechts vom 22. März 2010 (Inkraftsetzung; Korrigenda) Mit Beschluss vom 2. Juni 2010 hat der Regierungsrat das Gesetz über die Anpassung des kantonalen Verwaltungsverfahrensrechts vom 22. März 2010 (OS 65, 390) auf den 1. Juli 2010 in Kraft gesetzt (OS 65, 437). Eine Ausnahme machte er bei drei Bestimmungen: Da die Aufgaben der Rekurskommission der Gebäudeversicherung erst auf Mitte 2011 auf die Baurekurskommissionen übergehen sollen, setzte er die Änderung von § 15 des Gesetzes über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen (FFG; LS 861.1) sowie die Aufhebung von § 75 und die Änderung von § 76 des Gesetzes über die Gebäudeversicherung (LS 862.1) erst auf den 1. Juli 2011 in Kraft. Hinsichtlich des Gesetzes über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen liegt ein Fehler vor: Nicht § 15, sondern § 37 FFG hätte erst auf den 1. Juli 2011 in Kraft gesetzt werden sollen. Dieser Fehler ist zu korrigieren.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. In Änderung des Regierungsratsbeschlusses vom 2. Juni 2010 be- treffend die Inkraftsetzung des Gesetzes über die Anpassung des kan- tonalen Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 22. März 2010 (OS 65, 437) gilt Folgendes: a) § 15 des Gesetzes über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen vom 24. September 1978 (FFG) wird auf den 1. Juli 2010 in Kraft gesetzt. b) § 37 FFG wird auf den 1. Juli 2011 in Kraft gesetzt.
II. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.
III. Mitteilung an die Gebäudeversicherungsanstalt, die Direktion der Justiz und des Innern und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi